Bild: dpaWas sind IGeL-Leistungen?
Gesetzlich Versicherte erhalten nicht jede ärztliche Behandlung auf Krankenschein. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht im Kassenkatalog aufgeführt sind, muss sie selber zahlen. Die Rede ist von „Individuellen Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL. Ärzte raten häufig zu solchen IGeL-Behandlungen: Die können sie anschließend den Patienten gesondert in Rechnung stellen.
Bild: ReutersWelche Untersuchungen sind besonders häufig?
Nach Angaben der Krankenkassen zählen Glaukom-Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt und vaginale Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Eierstock- und Gebärmutterkrebs beim Frauenarzt zu den am häufigsten angebotenen IGeL. Auch Verfahren der Alternativmedizin zu „ganzheitlicher“ Behandlung gehören dazu.
Bild: dapdWas ist an den IGeL-Leistungen problematisch?
Unproblematisch ist die Entscheidung immer dann, wenn Patienten von sich aus medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die von den Kassen nicht bezahlt werden: Etwa Tauglichkeitsuntersuchungen fürs Fallschirmspringen. Da es sich dabei um Hobbys handelt und die Untersuchung für den Erhalt der Gesundheit nicht notwendig ist, sind die Kosten für den Medizin-Check selbst zu tragen.
Schlägt dagegen der behandelnde Arzt eine IGeL-Behandlung vor, kann der Patient selten beurteilen, ob dies zweckmäßig und medizinisch notwendig ist. Und: Bei manchen der Leistungen bestünden erhebliche Zweifel daran, ob sie medizinisch sinnvoll seien, heißt es aus dem Gesundheitsministerium NRW. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, die Patienten müssten umfassend informiert werden und auch wissen, dass sie die
Kosten selbst tragen. Im neuen Patientenrechtegesetz, das im Herbst vom Bundesrat behandelt werden solle, sei eine weitere Stärkung der Informationsrechte vorgesehen. Die SPD vermutet, dass viele Patienten zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt werden. Sie fordert deshalb, dass Ärzte nicht mehr am selben Tag IGeL- und Kassenleistungen vornehmen dürfen, damit die Patienten Bedenkzeit bekommen.
Bild: obsSind IGeL generell notwendig?
Bei manchen der Privatleistungen bestünden erhebliche Zweifel daran, ob sie medizinisch sinnvoll seien, heißt es aus dem Gesundheitsministerium NRW. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, die Patienten müssten umfassend informiert werden und auch wissen, dass sie die
Kosten selbst tragen. Bietet ein Arzt eine privat zu zahlende Leistung an, muss er die Patienten über den Nutzen und die Zuverlässigkeit der Behandlungsmethode aufklären, eine schriftliche Vereinbarung vom Patienten unterzeichnen lassen und eine Rechnung ausstellen.
Bild: dpaWas sind IGeL-Leistungen?
Gesetzlich Versicherte erhalten nicht jede ärztliche Behandlung auf Krankenschein. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht im Kassenkatalog aufgeführt sind, muss sie selber zahlen. Die Rede ist von „Individuellen Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL. Ärzte raten häufig zu solchen IGeL-Behandlungen: Die können sie anschließend den Patienten gesondert in Rechnung stellen.
Bild: dpaWie gut ist die Beratung zu IGeL-Behandlungen?
Auch ihrer Informationspflicht kommen viele Ärzte laut WIdOmonitor nur unzureichend nach. Nur in jedem zweiten Fall wurde der Nutzen der angebotenen IGeL gut erklärt, so die Umfrage. Jeder Fünfte empfand die Beratung sogar als schlecht oder sehr schlecht. Angaben über die Zuverlässigkeit empfohlener Diagnoseverfahren erhielten nur 46,2 Prozent der Befragten, bei Glaukomvorsorgeuntersuchungen sogar nur 28,3 Prozent. Darüber hinaus fühlten sich mehr als ein Viertel der Patienten vom Arzt zeitlich unter Druck gesetzt bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine IGeL-Leistung. Und das obwohl es IGeL-Verkaufstrainings für Ärzte gibt.
Bild: dapdWarum gibt es Verkaufstrainings für Ärzte?
Verkaufstrainings für die IGeL-Leistungen werden bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Grundlage sei eine Richtlinie zur Entwicklung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Betriebe sowie Freie Berufe, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Ziel sei es, den Unternehmen Hilfestellungen bei wirtschaftlichen und finanziellen Fragen der Unternehmensführung zu geben. Damit stehe sie auch Ärzten offen, die sich am freien Markt behaupten müssen. Dies enthebe diese aber nicht von ihrer Pflicht, den Patienten nur medizinisch sinnvolle Leistungen anzubieten, betonte die Sprecherin. Genau aus diesem Grund überprüfe das Wirtschaftsressort derzeit zusammen mit dem Gesundheitsministerium und dem BAFA die bisherige Förderpraxis. Der Spitzenverband der Krankenkassen verlangte, die Förderung sofort zu stoppen.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery (im Bild), missbilligte das Förderprogramm: „Ärzte sind keine Kaufleute und deshalb brauchen wir auch keine Verkaufsseminare für Individuelle Gesundheitsleistungen.“
Bild: dpaWo kann man sich informieren?
Wer sich nicht allein auf die Empfehlung des Arztes verlassen will, sollte einen zweiten Mediziner befragen oder sich in Internet-Portalen von Krankenkassen informieren. Ein solches bietet zum Beispiel der Kassen-Spitzenverband an, und zwar unter dem Namen „IGeL-Monitor“. Einen Patientenratgeber mit dem Titel „Selbst zahlen?“ gibt es auch von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
Was sind IGeL-Leistungen?
Gesetzlich Versicherte erhalten nicht jede ärztliche Behandlung auf Krankenschein. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht im Kassenkatalog aufgeführt sind, muss sie selber zahlen. Die Rede ist von „Individuellen Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL. Ärzte raten häufig zu solchen IGeL-Behandlungen: Die können sie anschließend den Patienten gesondert in Rechnung stellen.
Das Bundesversicherungsamt berichtete davon in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht, wie zuerst die „Bild“-Zeitung meldete.
Demnach setzte eine Krankenkasse Detektive ein, um möglichen Missbrauch beim Krankengeld aufzuspüren: Die Kasse zahlte für die tagelange Beschattung der Versicherten 10 719 Euro Honorar. „Die Kasse versuchte mithin, einen "Krankengeldschaden" von täglich 14,96 Euro zu vermeiden“, so das Amt. Dies sei als grob unwirtschaftlich und grob fahrlässig einzustufen.
In einem anderen Fall mietete eine Kasse für ihre Hauptverwaltung für die Dauer von zehn Jahren 4700 Quadratmeter Bürofläche an. Mietpreis: Rund 96.000 Euro pro Monat. Hinzu kamen einmalige Zahlungen von 50.000 Euro für Sonderausstattungen und 47.500 Euro für die Einrichtung der neuen Büroräume. Von den 117 Arbeitsplätzen wurden aber nur 40 benötigt. Der Schaden beläuft sich laut Bundesversicherungsamt auf etwa 13 Millionen Euro.
Insgesamt machte der Prüfdienst Krankenversicherung des Amts im vergangenen Jahr 236 Prüfungen. In einem Fall stieß eine Kasse infolge der Untersuchung darauf, dass eine Mitarbeiterin über acht Jahre hinweg 213 unrechtmäßige Überweisungen auf zehn Bankkonten mit einer Summe von 459.000 Euro verantwortete. Das Amt rät den Versicherungen zu mehr Vorsorge gegen Unterschlagung.
Streit um Praxisgebühr neu entfacht
Doch nicht nur bei diesem Thema stehen die Kassen unter Druck. Seit mehreren Wochen steht auch die Praxisgebühr wieder in der Kritik. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, fordert die vollständige Abschaffung der Praxisgebühr. "Krankenkassen und Gesundheitsfonds stehen derzeit finanziell sehr gut da. Es gibt keinen Grund, den Kranken sinnlos in die Tasche zu greifen", sagte er in einem Interview. Außerdem verhindere die Praxisgebühr keine unnötigen Arztbesuche und steuere Patientenströme nicht. "Sie ist schlicht ein Ärgernis - für Kranke und für Ärzte."
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