Einbruchdiebstahl Beklaut, versichert und sehr verärgert

Wohnungseinbrüche in Deutschland nehmen zu. Hausratversicherungen sollen zumindest vor finanziellem Schaden schützen. Doch viele Betroffene fühlen sich übervorteilt. Was Versicherte tun können, um sich zu schützen.

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Das sind Deutschlands Einbruchshochburgen
Großstädte sind begehrte Tatorte für Einbrüche: Über die Hälfte der in Deutschland angezeigten Einbrüche werden in den 122 größten Städten verübt. Die Einbruchshochburgen hat das Versicherungsportal Geld.de zusammengetragen. Dabei kommt es nicht auf die absolute Einbruchszahl an, sondern auf die Einbrüche im Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl. Da nicht für alle Großstädte aktuelle Zahlen vorliegen, bezieht sich die Untersuchung auf 2011. In diesem Jahr stieg die Einbruchszahl in Großstädten um 9,3 Prozent.Platz 10: Neumünster Einbrüche je 100.000 Einwohner: 370 Quelle: Adacta, Wikimedia Commons
Platz 9: DortmundEinbrüche je 100.000 Einwohner: 403 Quelle: Dortmunder Westfront, Wikimedia Commons
Platz 8: OberhausenEinbrüche je 100.000 Einwohner: 404 Quelle: Raimond Spekking, CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)
Platz 7: KrefeldEinbrüche je 100.000 Einwohner: 411 Quelle: gemeinfrei
Platz 5: BonnEinbrüche je 100.000 Einwohner: 428 Quelle: dpa
Platz 5: KölnEinbrüche je 100.000 Einwohner: 500 Quelle: dpa
Platz 4: BremenEinbrüche je 100.000 Einwohner: 506 Quelle: dpa

Als Markus Becker* und seine Freundin nach einem langen Arbeitstag ihre Wohnung im fünften Stock im Düsseldorfer Stadtteil Flingern betreten wollten, mussten sie nicht nach dem Wohnungsschlüssel kramen – die Tür war schon offen. Einbrecher hatten die Tür in den Nachmittagsstunden einfach eingetreten. Alles Tragbare von Wert hatten sie mitgehen lassen: drei Computer, zwei teure Kameras mit Objektiven und Zubehör, eine kleine Digitalkamera sowie etwas Bargeld. Geschätzter Schaden einschließlich der beschädigten Wohnungstür: Rund 6500 Euro.

Ohne die Versicherung wäre das Paar aus Düsseldorf wohl allein auf den Kosten für die Wiederbeschaffung der geklauten Geräte sitzen geblieben. Die Hausratversicherung regulierte den Schaden schnell – allerdings nicht in voller Höhe. Die Versicherung stellte sich bei den teureren Positionen auf der eingereichten Diebesgutliste an. Das sechs Jahre alte Notebook, seinerzeit teuer und auf dem Stand der Technik, sollte etwa am aktuellen Preis eines vergleichbaren Computers gemessen werden – der heute als zu leistungsschwach und billig gilt. Auch die teure Spiegelreflexkamera, die das Paar erst vier Monate zuvor gekauft hatte, war inzwischen beim Internetdiscounter 200 Euro billiger zu haben. Den Fachhandelspreis wollte die Versicherung nicht als Maßstab nehmen. Insgesamt ersetzte die Versicherung aber knapp 90 Prozent des Schadens.

Das sind Deutschlands gefährlichste Städte
Villa Hammerschmidt in Bonn Quelle: dpa
Halle an der Saale Quelle: dpa
Heißluftballon über Dresden Quelle: dpa
Festwiese in Lübeck Quelle: dpa
Flughafen Dortmund Quelle: dpa/dpaweb
Hannover Quelle: dpa
Düsseldorf Quelle: dpa

So glatt lief es für Otto Clampe* aus einer Kleinstadt am Niederrhein nicht. Der Ruheständler und seine Frau hatten am Einfamilienhaus nur wenige Wochen zuvor nach einer Beratung durch die Kriminalpolizei Türen und Fenster mit modernen Schlössern und Riegeln ausstatten lassen. Aber als die Einbrecher während ihrer kurzen Abwesenheit am helllichten Tag in das Haus einbrachen, hielten die sich erst gar nicht mit Schlössern auf, sondern warfen mit einem Stein eine Scheibe ein – und stahlen den ganzen Tresor. Darin befanden sich Erbstücke wie antiker Schmuck, zahlreiche Sparbücher, Ersatzschlüssel und wichtige Originaldokumente. Der Schaden war immens. Zu allem Unglück stellte sich die Versicherung bei der Regulierung quer, denn beim Schmuck fehlte ein Beleg oder ein Gutachten über den Wert. Aber auch beim Ersetzen der Schlösser an Haus und Auto und vielen weiteren Punkten trat die Assekuranz auf die Kostenbremse. Clampe war seit mehr als dreißig Jahren treuer Versicherungskunde, nun ist er erbost: „Ich habe durch den Einbruch einen Verlust von mehr als 30.000 Euro zu tragen.“ Clampe hatte sich ganz klar mehr von seiner Versicherung erhofft.

Alle vier Minuten ein Einbruch

Das Risiko von Wohnungseinbrüchen steigt in Deutschland. Gegenüber 2011 ist laut der Polizeilichen Kriminalstatistik, die Mitte Mai vorgestellt wurde, die Zahl der Diebstähle nach Wohnungseinbrüchen um 8,7 Prozent auf 144.000 im Jahr 2012 gestiegen. Die Einbrüche am Tag sind sogar überproportional gestiegen und machen mehr als 40 Prozent der Fälle aus. Statistisch findet alle vier Minuten ein Einbruch statt. Die Aufklärungsquote ist mit knapp 16 Prozent niedrig.

Die Ursachen für den starken Anstieg bei den Einbruchdiebstählen sind nicht so einfach auszumachen, zumal die Aufklärungsquote für eine klare Indizienlage nicht ausreicht. Aber die Politiker sind nun alarmiert. Innenminister Hans-Peter Friedrich lässt vom Bundeskriminalamt jetzt ein bundesweites Lagebild erstellen, das als Grundlage für Beratungen der Landesinnenminister dienen soll. Dann soll sich zeigen, welche Maßnahmen geeignet sind, um eine weitere Zunahme der Einbruchdiebstähle zu stoppen.

Prävention und Versicherungsschutz

Diese Versicherer sind die Besten
Versicherungen Quelle: Fotolia
Platz 10: Cosmos DirektDer Direktversicherer ist wie einige andere Versicherer aus dem Hause der Generali Deutschland kein Datenverweigerer. Allerdings verkaufen die Saarbrücker keine Krankenversicherungen. Dies ist in dem Konzern die Aufgabe der Central. Platz zehn ist daher ein gutes Ergebnis. Allerdings fällt auf: Zwei Sparkassenversicherer und eine Gruppe aus Hannover mit dem gleichen Handicap liegen noch ein wenig besser. Quelle: Screenshot
Hannoversche Quelle: Presse
Öffentliche Braunschweig Quelle: Screenshot
Provinzial Nordwest Quelle: dpa
Ergo Quelle: dapd
 Huk-Coburg Quelle: dpa

Wer sich vor einem Wohnungs- oder Hauseinbruch sowie den finanziellen Schäden schützen will, sollte zweigleisig vorgehen: Prävention und angemessener Versicherungsschutz sollten sich ergänzen. Es geht also einerseits um den gebäudetechnischen Einbruchschutz, anderseits um eine Hausratversicherung in realistischer Höhe und zu geeigneten Konditionen bei fairem Preis.

Beim Einbruchschutz geht es vorrangig darum, einen Einbrecher solange am Eindringen in die Wohnung zu hindern, dass er seinen Versuch abbricht. Das geschieht nach Erfahrung der Polizei meist schon nach wenigen Minuten. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht: 42 Prozent der Einbrüche schlagen fehl.

Um zu erreichen, dass es beim Einbruchversuch bleibt, sind zusätzliche Schlösser und Riegel, verschlossene Lichtschächte, verstärkte Haustüren und Fenster geeignet. Hilfreich sind auch abschreckende Maßnahmen wie etwa zusätzliche Beleuchtung im Außenbereich oder per Zeitschaltuhr gesteuerte Rollläden und Lampen, die eine Anwesenheit der Bewohner vortäuschen. Derlei Sicherheitsmaßnahmen vereiteln immerhin schon fast jeden fünften Einbruch. Was sich vor Ort am besten eignet, erfahren Haus- und Wohnungseigentümer zum Beispiel in einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Kriminalpolizei.

Es gibt kein einbruchssicheres Haus

Wer seine Wohnung mit solchen zusätzliche Schutzeinrichtungen ausstatten will, sollte sich aber keine Illusionen machen: Kein Gebäude wird am Ende vollends einbruchsicher sein. Dreiste Täter, die ungestört vorgehen können, gelangen in nahezu jedes Gebäude, zur Not schlagen sie eine Scheibe ein. Zudem ist umfassender Einbruchschutz kostspielig. Ist der Dieb dennoch erfolgreich, geht es vor allem um die Frage, ob der Versicherungsschutz greift und ob die Versicherung den Schaden zufriedenstellend ausgleicht.

Diese Versicherungen können Sie sich schenken
Platz zehn: Die GlasbruchversicherungEine Glasbruchversicherung lohnt sich eigentlich nur, wenn Sie einen Wintergarten besitzen oder ihr gesamtes Haus verglast ist – womöglich noch mit verspiegeltem Spezialglas. Andernfalls ist es deutlich günstiger, wenn Sie eine kaputte Scheibe selber bezahlen, als jeden Monat ein paar Euro dafür zu zahlen, dass Sie vielleicht einmal eine Scheibe ruinieren. Quelle: Bund der Versicherten e.V. Quelle: dpa
Platz neun: Die BrillenversicherungWer eine Brillenversicherung abschließt, bekommt den Wert seiner Brille im Schadensfall nicht vollständig ersetzt. Die Versicherung zahlt ein neues Gestell, wenn die Brille zerbrochen oder beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser gibt es nur bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Wer spezielle Gläser oder eine schicke Fassung statt des Kassenmodells will, zahlt kräftig dazu. Also ganz so, wie beim Brillenkauf an sich auch. Quelle: dpa
Platz acht: Die KrankenhaustagegeldversicherungOb die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich. Mit diesem Argument bieten jedenfalls Versicherer solche Policen an. Quelle: dpa
Platz sieben: Die ReisegepäckversicherungWer sein Reisegepäck gegen Diebstahl und Schaden versichern will, muss es trotzdem hüten, wie seinen Augapfel. Sonst zahlt die Versicherung nämlich nicht. Koffer dürfen nicht unbeaufsichtigt sein, Wertgegenstände sind in der Regel nur unzureichend mitversichert. Grundsätzlich werfen die Versicherer ihren Kunden gerne vor, grob fahrlässig mit dem Gepäck umgegangen zu sein. Der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen können. Quelle: dapd
Platz sechs: Die Handyversicherung Wer ein Handy versichern möchte, sollte wissen, dass er bei Verlust oder Diebstahl nur den aktuellen Wert, nicht aber den Kaufpreis zurückerstattet bekommt – und den auch nicht vollständig. Ein neues Handy zu kaufen, dürfte nervenschonender sein. Quelle: AP
Platz fünf: Die Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung Wenn eine Hochzeit platzt, ist das für alle Beteiligten schon unschön genug. Eine Versicherung, die die Stornokosten für Partylocation, Hochzeitstorte und Kleid anteilig übernimmt, macht es auch nicht besser. Schon gar nicht, wenn sie nur dann greift, wenn Braut oder Bräutigam schwer erkranken oder die Wohnung des Brautpaares am Hochzeitsmorgen in Flammen steht. Quelle: dpa
Platz vier: Die Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ Sie haben sich ausgesperrt? Ihre Heizung ist ausgefallen? In solchen und anderen Fällen werden Sie vermutlich einen Notdienst rufen. Zwar kostet das mehr als der Handwerker üblicherweise, aber in finanzielle Not geraten Sie damit sicherlich nicht. Deshalb wird sich eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ kaum für Sie auszahlen. Denn die träte auch nur begrenzt ein. Mieter müssen ohnehin nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben. Quelle: dpa

Die Hausratversicherung ist beliebt: Drei Viertel der deutschen Haushalte haben eine Hausratpolice. Sie zahlt bei Verlust des Wohnungsinventars durch Brand, Schäden durch Leitungswasser, Blitzeinschlag, Explosion, Sturm, Raub oder eben Einbruchdiebstahl. Zum versicherten Hausrat gehören neben Möbeln, Teppichen, Elektro- und Haushaltsgeräten auch Kleidung, Bücher, Geschirr, Lebensmittel und Fahrräder, sofern die hinter verschlossenen Türen stehen. Die Vorstellungen darüber, wann die Hausratversicherung  aber zahlen muss, liegen bei den Versicherten und den Assekuranzen nicht selten weit auseinander. Trotz gleicher Versicherungssumme und identischem Einbruchsrisiko am Wohnort können zwischen dem billigsten und dem teuersten Tarif für eine Familie durchaus drei- bis vierhundert Euro Unterschied beim Jahresbeitrag auftreten.

Ob die Versicherung das reguliert, was der Geschädigte erwarten darf, liegt nämlich zum großen Teil in der Verantwortung des Versicherungskunden und seinen Pflichten im Schadensfall. Kunden können schon bei der Auswahl der Versicherung eine Menge falsch machen. Das beginnt mit der vereinbarten Versicherungssumme. Viele Versicherungskunden unterschätzen den Wert ihres gesamten Hausrats. Eine Hausratversicherung versichert den Neuwert des Inventars und ersetzt die Kosten für eine Neuanschaffung eines nach Art und Güte gleichwertigen Ersatzes. Im Laufe eines Lebens sammeln sich oftmals viele Dinge an, so dass die Versicherungssumme auch immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Stellt die Versicherung aber im Schadenfall fest, dass die Versicherungssumme zu gering ist, um eine Neuanschaffung des gesamten Hausrats abzudecken, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall reguliert die Versicherung die Schäden  nur noch anteilig. Wessen Versicherungssumme als zum Beispiel um 30 Prozent zu niedrig ist, erhält für jeden einzelnen Schadenfall 30 Prozent weniger ausgezahlt, als die Neuanschaffung eigentlich kosten würde.

Unterversicherung vermeiden

Die wichtigsten Antworten zur Hausratversicherung
hochwasser Quelle: dpa
Was ist ebenfalls abgedeckt?Die Hausratversicherung schließt auch Bargeld, Schmuck, Münzen, Gold und Kunstwerke mit ein. Aber: Die Entschädigung für Wertsachen ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern nicht mehr vereinbart wurde. Wird Geld nicht im Tresor aufbewahrt, ist eine Entschädigung in der Regel auf 1500 Euro beschränkt. Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt meist bei 2500 Euro. Teure Fahrräder oder E-Bikes sind nicht automatisch mitversichert. Der Schutz muss ausdrücklich vereinbart werden. Gleiches gilt für Überspannungsschäden an Fernsehern oder Computern nach Gewittern. Quelle: dapd
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?Sie sollte im Idealfall genau dem Betrag entsprechen, der nötig ist, um nach Totalverlust den Wohnstandard ohne finanzielle Einbußen wiederherzustellen. Bei vielen Verträgen geht die Summe wegen dynamischer Anpassungsklauseln zwar automatisch über die Jahre etwas nach oben, deckt aber trotzdem lange nicht den wahren Wert des Hausrats ab. Wer Lücken schließen und im Ernstfall nicht den Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen will, kann seinen Versicherungsbedarf mit Hilfe der kostenlosen Liste der Stiftung Warentest aktualisieren. Quelle: dpa
Was passiert bei Unterversicherung?Verbraucher versuchen immer wieder, die Versicherungssumme bewusst zu niedrig anzusetzen, um am Beitrag zu sparen. Das kann sie teuer zu stehen kommen: Ist der Hausrat wertvoller als die versicherte Summe, zahlt der Versicherer auch nach kleinen Schäden nur einen Teil des Verlusts. Beispiel: Die Wohnungseinrichtung hat einen Wert von 60.000 Euro. Die Police lautet aber nur auf 30.000 Euro. Muss der Teppich nach einem Wasserschaden herausgerissen und für 2000 Euro ersetzt werden, übernimmt der Versicherer wegen Unterversicherung nur die Hälfte, also 1000 Euro. Quelle: dpa
Was, wenn der Versicherer pauschal rechnet?Häufig ist die Versicherungssumme von der Assekuranz vorgegeben, in der Regel mit 650 Euro pauschal je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern wäre der Bewohner damit bis 52.000 Euro abgesichert. Ist seine Einrichtung hochwertig, sei er mit der Pauschalmethode allerdings unterversichert, gibt Köster zu bedenken. Zugleich gilt: Ist der Hausrat zum vorgeschlagenen Mindestbetrag versichert, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob der Kunde unterversichert war. Aber Vorsicht: Schummeln und die Quadratmeterzahl niedriger ansetzen, kann zum Bumerang werden. Bei arglistiger Täuschung zahlt die Hausratversicherung gar nicht. Quelle: Fotolia
Was tun bei Rädern?Wer wertvolle Fahrräder oder E-Bikes angeschafft hat, sollte über eine Erweiterung seiner Police nachdenken. Der Mehrbeitrag liegt zwischen 15 und 30 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Hat der Tarif einen Nachtschutz, ist das Rad rund um die Uhr, also auch nachts und außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichert. Fehlt der Passus und müssen die Räder nachts in den Keller oder Abstellraum, macht die Erweiterung oft keinen Sinn. Einen Rundum-Schutz bieten separate Policen von Fahrradclubs. Sie kosten zwischen 80 und 120 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Quelle: dpa
Bringt ein Wechseln eine Ersparnis?Häufig ja. Wer seinen Vertrag aktualisieren will, findet meist preiswerte Alternativen. Verträge können drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Preisunterschiede sind riesig. Junge Leute, Familien oder Senioren können oft 200 bis 400 Euro im Jahr sparen, wenn sie auf ein günstigeres Angebot umsteigen, im Extremfall sogar 1000 Euro. Wechselwillige können sich bei Verbraucherzentralen kostenpflichtig beraten lassen oder online von der Stiftung Warentest gegen zwölf Euro Gebühr. Quelle: Fotolia

Es gilt also, eine Unterversicherung möglichst zu vermeiden – auch wenn mit steigender Versicherungssumme auch die Jahresbeiträge steigen. „Ich rate Verbrauchern dazu, eine gründliche Wertermittlung des Hausrats vorzunehmen“, empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Am besten, so die Expertin, geht man dazu mit einer Kamera durchs Haus und fotografiert einmal alle Möbel und Gegenstände, sowie was sich in Schubladen und Schränken befindet. Wertvolle Gegenstände sollte man einzeln fotografieren. Auf einer Wertermittlungsliste sollte dann den einzelnen Positionen ein Neuwert zugewiesen werden, für Wertvolles sollten Kaufbelege oder Wertgutachten vorliegen. „Fotos und Liste sollten unbedingt außerhalb des Gebäudes verwahrt werden, damit sie bei Diebstahl oder Brand nicht verloren gehen“, rät Verbraucherschützerin Boss noch. Auch ein Tresor hilft nur bedingt. Damit die Versicherung auch den Tresorinhalt zahlt, muss dieser in Größe, Gewicht und Verankerungen den Versicherungsbedingungen entsprechen. Zudem muss der Tresorschlüssel ebenso unzugänglich gemacht werden, wie der Tresor selbst. Eine bessere Alternative für Wertgegenstände und wichtige Originaldokumente ist daher ein Bankschließfach. Ein kleines Fach ist bei einer Bank am Ort oft schon für 30 Euro im Jahr zu mieten.

Wem der Aufwand einer detaillierten Wertermittlung zu hoch ist, kann auch einen Wohnflächentarif wählen. Dabei wird der Hausrat pauschal anhand der Wohnquadratmeter kalkuliert. Zwar verzichtet die Versicherung dann auf Abzüge wegen Unterversicherung, gleichzeitig ist die Versicherungssumme damit aber auch die Höchstgrenze der Erstattung – auch wenn das Inventar wertvoller war. Umgekehrt kann so ein Tarif bei großer Wohnfläche mit spartanischer Einrichtung auch viel zu teuer ausfallen. Verbraucherschützer raten deshalb zu einer möglichst präzisen Erfassung der Wohnungsausstattung.

Ein kostenloses Formular für die Wertermittlung bietet der Bund der Versicherten unter https://www.bundderversicherten.de/Hausrat-Glas-Fahrrad. Solch ein Inventarkatalog ist zudem  als Nachweis hilfreich, dass der Versicherte tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war. Besser sind allerdings Kaufbelege und Fotos.

In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht
Grundsätzlich gilt: Wer etwas mit Absicht zerstört, muss auch für den Schaden selber aufkommen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Quelle: REUTERS
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Haftpflicht erstattet jeweils nur den Istwert eines Gegenstandes, nicht den Neuwert. Quelle: dpa
Wer länger ins außereuropäische Ausland muss, sollte sich seine Versicherung noch einmal ganz genau ansehen. Bei vielen Versicherungen gilt der Schutz außerhalb der EU nämlich nur für ein Jahr. Wer beruflich in die USA muss und dort nach zwei Jahren einen Schaden verursacht, muss also im schlimmsten Fall selber zahlen - trotz abgeschlossener Haftpflicht. Quelle: dpa
Und noch eine schlechte Nachricht für Haftpflichtversicherte: Die Police deckt zwar viele Bereiche des Lebens ab, aber eben nicht alle: das Internet bleibt außen vor. Wer - unabsichtlich - einen Virus weiterverteilt und damit materiellen Schaden anrichtet, kann als Verursacher haften. Ob er den Virus programmiert hat, spielt in dem Fall keine Rolle. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch für Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Kinder ab dem siebten Lebensjahr sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Quelle: dpa
Haftpflichtversicherungen übernehmen teilweise Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Wird allerdings ein Mensch von einem Tier gebissen oder anderweitig verletzt, muss der Halter, sofern er keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzt, für Arztkosten und Schmerzensgeld selber aufkommen. Quelle: dpa
Auch für Schäden, die durch ein Auto entstehen, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht. Dabei ist es egal, ob man nun einen Unfall verursacht, sich ein paar Kratzer eingefangen oder Öl verloren hat. In diesen Fällen wird der Schaden über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt. Quelle: dpa

Geeignete Police auswählen

Ist so eine Inventarliste entstanden und der Neuwert des Hausrats ermitteln, beginnt die Suche nach einer geeigneten Police beginnen. Hier sieht sich der Kunde zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und stark unterschiedlichen Tarifen gegenüber. Zwar ist der Kern der Leistungen durch die allgemeinen Bedingungen für Hausratversicherungen weitgehend vorgegeben, aber zusätzliche Leistungen oder erhöhte Entschädigungsgrenzen sind ohne weiteres zu haben. Wer Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen nicht gewissenhaft festlegt, riskiert, dass er nach einem Einbruch auf einem großen Teil des Schadens trotz Versicherungsschutz sitzen bleibt. „Wer etwa alten Schmuck versichern möchte, muss diesen von einem Gutachter schätzen lassen oder entsprechende Zertifikate beibringen“, erläutert Verbraucherschützerin Boss. „Beim Abschluss einer Versicherung ist dann zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Versicherungsschutz für diese höherwertigen Gegenstände greift. Oft beschränken die Versicherer die Schadenregulierung etwa für Kunst, Antiquitäten, Gold und Schmuck auf 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Höhere Quoten können aber gegen Aufpreis vereinbart werden.“ Was eine Versicherung zu den höherwertigen Gegenständen zählt, steht zum Beispiel in § 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Kleingedruckten der Police.

Kommt es zum Wohnungseinbruch mit Diebstahl, steht der Versicherte erneut in der Pflicht. Die Polizei ist unverzüglich zu informieren. Das polizeiliche Protokoll muss dann der Versicherung zusammen mit einer Liste der gestohlenen Gegenstände (mit Beschreibung, Wert und Aufbewahrungsort) zugeschickt werden. Die sogenannte Stehlgutliste ist natürlich auch der Polizei vorzulegen.

Probleme bei der Beweispflicht

Wo die Deutschen nicht wohnen wollen
Ein Häuschen im Grünen und vor allem fern ab von jeder störenden Geräuschkulisse - der Traum vieler Deutschen. Doch wovor graut es ihnen? Immonet hat 2316 Deutsche gefragt, wohin sie auf keinen Fall ziehen würden. Quelle: dpa
Wohn-Paradies: Ruhig, mit angenehmen Nachbarn, einer reichhaltigen Infrastruktur mit Freizeit- und Shoppingangeboten und einer guten Verkehrsanbindung - all das macht hingegen eine beliebte Lage für die Befragten aus. Quelle: dpa/dpaweb
Platz 4: Tierischer Lärm Gegenüber Hunden und Katzen herrscht Toleranz: Lediglich knapp 7 Prozent der Befragten finden Maunzen und Bellen in Hörweite so störend, dass sie ein Tierheim bei der Immobiliensuche meiden würden. Quelle: dapd
Platz 3: Kindergeschrei Es herrscht laut der Studie in Deutschland eine starke Aversion gegen Kinderlaute: Für immerhin rund 13 Prozent der Befragten ist ein Kindergarten in der Nachbarschaft ein Grund, Haus oder Wohnung zu verschmähen. Quelle: dpa
Platz 2: Motorenlärm Auf Platz zwei in der Liga der unbeliebten Nachbarschaften sind die Brummer auf den Straßen: Mehr als ein Viertel, nämlich 26 Prozent der Umfrage-Teilnehmer würden um keinen Preis in die Nähe einer Autobahn ziehen. Quelle: dpa
Platz 1: Flugzeuggetöse Die schlimmsten Störenfriede - das befanden mehr als die Hälfte der Befragten - sind Flugzeuge: 54 Prozent der User würden niemals in die Nähe eines Flughafens ziehen. Pech nur, wenn der Flughafen einfach in die Nachbarschaft zieht - sowie in Berlin-Schönefeld. Quelle: dapd

Damit ist die Arbeit des Versicherungskunden aber häufig noch längst nicht getan: Die Beweispflicht für den Einbruchdiebstahl und den entstandenen Schaden liegt nämlich beim Versicherungsnehmer. Bianca Boss kennt die Probleme der Bestohlenen bei der Schadenregulierung mit den Versicherern nur zu gut. „Die meisten Beschwerden von Verbrauchern erreichen uns zur Beweispflicht. Die liegt nämlich gänzlich beim Versicherten. Das ist aber vielen nicht vollends klar“, sagt Boss. “Der Versicherte muss nachweisen, dass tatsächlich ein Einbruchdiebstahl vorliegt, dass ihm die gestohlenen Gegenstände auch tatsächlich gehört haben und welchen Wert diese haben.“

Dass es auf diesem Gebiet oftmals Uneinigkeit zwischen Versicherung und Versicherungskunden gibt, bestätigt auch der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch, dessen Ombudsstelle 2012 rund 700 Beschwerden gegen Hausratversicherer außergerichtlich verhandelt hat: „Insbesondere geht es immer wieder um den Nachweis, dass überhaupt in das Haus oder die Wohnung eingebrochen wurde.

So wollen die Deutschen wohnen
Grün macht glücklich: Laut einer Studie britischer Forscher von der University of Exeter sind Menschen, die einen eigenen Garten haben oder zumindest in einem Stadtteil mit vielen Grünflächen leben, zufriedener als Mieter aus Betonwüsten. Dafür haben die Forscher 600 Menschen befragen, die von einem weniger grünen Stadtteil in ein grüneres Viertel zogen, sowie 470 Menschen, die von einem grünen in einen zugebauten Stadtteil gezogen sind. Das Resultat: Wer in eine Gegend mit vielen Parks gezogen ist, war zufriedener, wer in die Betonwüste zog, wurde dagegen unzufriedener. Was den Deutschen innerhalb der eigenen vier Wände wichtig ist, zeigen die folgenden Bilder. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Licht und Luft: Das Immobilienportal Immonet hat seine Nutzer gefragt, was in ihrer neuen Wohnung unbedingt vorhanden sein soll. 2911 Wohnungssuchende haben darüber abgestimmt. Quelle: dpa
Schimmel, schwarze Fugen und klamme Handtücher im Bad - davon können offensichtlich viele Mieter ein Lied singen. Feucht-warmes Klima ist nicht nur ein idealer Nährboden für Schimmelpilze, auch Schädlinge wie Silberfische fühlen sich in dieser Umgebung wohl. 46 Prozent der Immonet-Nutzer wünschen sich in ihrer neuen Wohnung daher ein Bad mit Fenster. Nur so kann die Nasszelle optimal belüftet werden. Quelle: AP
Selbst zu kochen ist zwar etwas aufwendiger, dafür aber wesentlich günstiger, als jeden Tag den Pizza-Service anzurufen. Auf eine Einbauküche legen daher 40 Prozent der Befragten wert. Für Mieter, die nicht allzu lange in der Wohnung bleiben möchten, ist die Neuanschaffung aufwendig und teuer. Und bei einem Umzug lässt sich die Küche nicht nur schlecht transportieren, sie passt auch meist nicht in die neue Wohnung. Quelle: dpa
Wie der Boden aussieht, spielt für viele Wohnungssuchende eher eine untergeordnete Rolle. Nur acht Prozent der Befragten gaben an, dass in ihrer Wohnung unbedingt Parkett-Boden verlegt sein muss. Die übrigen Nutzer legen darauf wenig Wert und finden sich mit Fliesen, Laminat oder Teppich ab. Denn Parkett-Boden sieht zwar schön aus, aber der edle Holzboden ist auch empfindlich. Scharfe Reinigungsmittel, Stilettos oder die Krallen von Hundepfoten verträgt er nicht. Quelle: Presse
Viel Platz über ihrem Kopf wünschen sich sechs Prozent der Befragten. Für sie sind hohe Decken das wichtigste Kriterium. Diese sind zwar schick und Altbauwohnungen liegen voll im Trend, aber hohe Räume sind auch Energiefresser. Sie im Winter warm zu halten, kann richtig ins Geld gehen. Quelle: AP
Fazit: Die Immonet-Nutzer legen vor allem auf praktische Dinge Wert, wie das Fenster im Bad. Exklusive Ausstattung wie Parkett-Boden oder hohe Decken sind hingegen weniger gefragt. Das könnte mit den stetig steigenden Mieten zusammenhängen: Je höher die Preise desto geringer werden die Ansprüche. Quelle: Presse

Fehlen Einbruchspuren, ist es für den Versicherungsnehmer schwierig, den ihm obliegenden Nachweis zu erbringen, dass jemand gewaltsam oder mithilfe eines falschen Schlüssels oder eines Werkzeuges eingedrungen ist.“ Auch an geeigneten Rechnungsbelegen mangelt in den Beschwerdefälle des Öfteren. „Nicht selten haben Versicherungsnehmer Schwierigkeiten, durch entsprechende Belege nachzuweisen, dass etwa ein bestimmtes Schmuckstück oder eine teure Uhr gestohlen wurde und welchen Wert der Gegenstand hatte“, erklärt Hirsch. „Schmuck ist nur versichert, wenn er gesichert aufbewahrt wird, gestohlenes Geld wird zusätzlich nur in begrenzter Höhe erstattet.“

Problematisch ist auch oftmals die Höhe des Schadenersatzes bei Computern, Notebooks und ähnlichen High-Tech-Geräten. „Im Bereich der Elektronikgeräte haben wir tatsächlich das Problem des schnellen Werteverfalls“, berichtet Boss vom Bund der Versicherten. „Zwar erhält der Versicherte den Neuwert des Geräts, aber eben nur ein Gerät gleicher Art und Güte. Das kann zum Zeitpunkt des Einbruchdiebstahls auch deutlich billiger sein, als das gestohlene Gerät“, erklärt Boss vom Bund der Versicherten. „Wem sein altes iPhone gestohlen wird, hat nun mal keinen Anspruch auf das aktuelle Modell. Der technische Fortschritt ist nicht mitversichert. Sonst könnten sich Versicherte im Schadenfall ungerechtfertigt bereichern.“

Markus Becker aus Düsseldorf dann auch ganz zufrieden mit der Schadenregulierung. „Vor allem war ich froh, dass alles relativ schnell geregelt war“, sagt er heute. Otto Clampe hätte sich hingegen zumindest eine Entschuldigung seiner Versicherung erhofft. Er sah sich dem stillen Vorwurf ausgesetzt, den Einbruch nur vorgetäuscht zu haben. „Ich habe meinem Versicherungsmann mehrfach gesagt: Ich bin das Opfer.“

*Namen von der Redaktion geändert

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