Wer sich vor einem Wohnungs- oder Hauseinbruch sowie den finanziellen Schäden schützen will, sollte zweigleisig vorgehen: Prävention und angemessener Versicherungsschutz sollten sich ergänzen. Es geht also einerseits um den gebäudetechnischen Einbruchschutz, anderseits um eine Hausratversicherung in realistischer Höhe und zu geeigneten Konditionen bei fairem Preis.
Beim Einbruchschutz geht es vorrangig darum, einen Einbrecher solange am Eindringen in die Wohnung zu hindern, dass er seinen Versuch abbricht. Das geschieht nach Erfahrung der Polizei meist schon nach wenigen Minuten. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht: 42 Prozent der Einbrüche schlagen fehl.
Um zu erreichen, dass es beim Einbruchversuch bleibt, sind zusätzliche Schlösser und Riegel, verschlossene Lichtschächte, verstärkte Haustüren und Fenster geeignet. Hilfreich sind auch abschreckende Maßnahmen wie etwa zusätzliche Beleuchtung im Außenbereich oder per Zeitschaltuhr gesteuerte Rollläden und Lampen, die eine Anwesenheit der Bewohner vortäuschen. Derlei Sicherheitsmaßnahmen vereiteln immerhin schon fast jeden fünften Einbruch. Was sich vor Ort am besten eignet, erfahren Haus- und Wohnungseigentümer zum Beispiel in einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Kriminalpolizei.
Es gibt kein einbruchssicheres Haus
Wer seine Wohnung mit solchen zusätzliche Schutzeinrichtungen ausstatten will, sollte sich aber keine Illusionen machen: Kein Gebäude wird am Ende vollends einbruchsicher sein. Dreiste Täter, die ungestört vorgehen können, gelangen in nahezu jedes Gebäude, zur Not schlagen sie eine Scheibe ein. Zudem ist umfassender Einbruchschutz kostspielig. Ist der Dieb dennoch erfolgreich, geht es vor allem um die Frage, ob der Versicherungsschutz greift und ob die Versicherung den Schaden zufriedenstellend ausgleicht.
Die Hausratversicherung ist beliebt: Drei Viertel der deutschen Haushalte haben eine Hausratpolice. Sie zahlt bei Verlust des Wohnungsinventars durch Brand, Schäden durch Leitungswasser, Blitzeinschlag, Explosion, Sturm, Raub oder eben Einbruchdiebstahl. Zum versicherten Hausrat gehören neben Möbeln, Teppichen, Elektro- und Haushaltsgeräten auch Kleidung, Bücher, Geschirr, Lebensmittel und Fahrräder, sofern die hinter verschlossenen Türen stehen. Die Vorstellungen darüber, wann die Hausratversicherung aber zahlen muss, liegen bei den Versicherten und den Assekuranzen nicht selten weit auseinander. Trotz gleicher Versicherungssumme und identischem Einbruchsrisiko am Wohnort können zwischen dem billigsten und dem teuersten Tarif für eine Familie durchaus drei- bis vierhundert Euro Unterschied beim Jahresbeitrag auftreten.
Ob die Versicherung das reguliert, was der Geschädigte erwarten darf, liegt nämlich zum großen Teil in der Verantwortung des Versicherungskunden und seinen Pflichten im Schadensfall. Kunden können schon bei der Auswahl der Versicherung eine Menge falsch machen. Das beginnt mit der vereinbarten Versicherungssumme. Viele Versicherungskunden unterschätzen den Wert ihres gesamten Hausrats. Eine Hausratversicherung versichert den Neuwert des Inventars und ersetzt die Kosten für eine Neuanschaffung eines nach Art und Güte gleichwertigen Ersatzes. Im Laufe eines Lebens sammeln sich oftmals viele Dinge an, so dass die Versicherungssumme auch immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Stellt die Versicherung aber im Schadenfall fest, dass die Versicherungssumme zu gering ist, um eine Neuanschaffung des gesamten Hausrats abzudecken, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall reguliert die Versicherung die Schäden nur noch anteilig. Wessen Versicherungssumme als zum Beispiel um 30 Prozent zu niedrig ist, erhält für jeden einzelnen Schadenfall 30 Prozent weniger ausgezahlt, als die Neuanschaffung eigentlich kosten würde.