Es gilt also, eine Unterversicherung möglichst zu vermeiden – auch wenn mit steigender Versicherungssumme auch die Jahresbeiträge steigen. „Ich rate Verbrauchern dazu, eine gründliche Wertermittlung des Hausrats vorzunehmen“, empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Am besten, so die Expertin, geht man dazu mit einer Kamera durchs Haus und fotografiert einmal alle Möbel und Gegenstände, sowie was sich in Schubladen und Schränken befindet. Wertvolle Gegenstände sollte man einzeln fotografieren. Auf einer Wertermittlungsliste sollte dann den einzelnen Positionen ein Neuwert zugewiesen werden, für Wertvolles sollten Kaufbelege oder Wertgutachten vorliegen. „Fotos und Liste sollten unbedingt außerhalb des Gebäudes verwahrt werden, damit sie bei Diebstahl oder Brand nicht verloren gehen“, rät Verbraucherschützerin Boss noch. Auch ein Tresor hilft nur bedingt. Damit die Versicherung auch den Tresorinhalt zahlt, muss dieser in Größe, Gewicht und Verankerungen den Versicherungsbedingungen entsprechen. Zudem muss der Tresorschlüssel ebenso unzugänglich gemacht werden, wie der Tresor selbst. Eine bessere Alternative für Wertgegenstände und wichtige Originaldokumente ist daher ein Bankschließfach. Ein kleines Fach ist bei einer Bank am Ort oft schon für 30 Euro im Jahr zu mieten.
Wem der Aufwand einer detaillierten Wertermittlung zu hoch ist, kann auch einen Wohnflächentarif wählen. Dabei wird der Hausrat pauschal anhand der Wohnquadratmeter kalkuliert. Zwar verzichtet die Versicherung dann auf Abzüge wegen Unterversicherung, gleichzeitig ist die Versicherungssumme damit aber auch die Höchstgrenze der Erstattung – auch wenn das Inventar wertvoller war. Umgekehrt kann so ein Tarif bei großer Wohnfläche mit spartanischer Einrichtung auch viel zu teuer ausfallen. Verbraucherschützer raten deshalb zu einer möglichst präzisen Erfassung der Wohnungsausstattung.
Ein kostenloses Formular für die Wertermittlung bietet der Bund der Versicherten unter https://www.bundderversicherten.de/Hausrat-Glas-Fahrrad. Solch ein Inventarkatalog ist zudem als Nachweis hilfreich, dass der Versicherte tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war. Besser sind allerdings Kaufbelege und Fotos.
Geeignete Police auswählen
Ist so eine Inventarliste entstanden und der Neuwert des Hausrats ermitteln, beginnt die Suche nach einer geeigneten Police beginnen. Hier sieht sich der Kunde zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und stark unterschiedlichen Tarifen gegenüber. Zwar ist der Kern der Leistungen durch die allgemeinen Bedingungen für Hausratversicherungen weitgehend vorgegeben, aber zusätzliche Leistungen oder erhöhte Entschädigungsgrenzen sind ohne weiteres zu haben. Wer Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen nicht gewissenhaft festlegt, riskiert, dass er nach einem Einbruch auf einem großen Teil des Schadens trotz Versicherungsschutz sitzen bleibt. „Wer etwa alten Schmuck versichern möchte, muss diesen von einem Gutachter schätzen lassen oder entsprechende Zertifikate beibringen“, erläutert Verbraucherschützerin Boss. „Beim Abschluss einer Versicherung ist dann zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Versicherungsschutz für diese höherwertigen Gegenstände greift. Oft beschränken die Versicherer die Schadenregulierung etwa für Kunst, Antiquitäten, Gold und Schmuck auf 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Höhere Quoten können aber gegen Aufpreis vereinbart werden.“ Was eine Versicherung zu den höherwertigen Gegenständen zählt, steht zum Beispiel in § 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Kleingedruckten der Police.
Kommt es zum Wohnungseinbruch mit Diebstahl, steht der Versicherte erneut in der Pflicht. Die Polizei ist unverzüglich zu informieren. Das polizeiliche Protokoll muss dann der Versicherung zusammen mit einer Liste der gestohlenen Gegenstände (mit Beschreibung, Wert und Aufbewahrungsort) zugeschickt werden. Die sogenannte Stehlgutliste ist natürlich auch der Polizei vorzulegen.