Einbruchdiebstahl Beklaut, versichert und sehr verärgert

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Unterversicherung vermeiden

Die wichtigsten Antworten zur Hausratversicherung
hochwasser Quelle: dpa
Was ist ebenfalls abgedeckt?Die Hausratversicherung schließt auch Bargeld, Schmuck, Münzen, Gold und Kunstwerke mit ein. Aber: Die Entschädigung für Wertsachen ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern nicht mehr vereinbart wurde. Wird Geld nicht im Tresor aufbewahrt, ist eine Entschädigung in der Regel auf 1500 Euro beschränkt. Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt meist bei 2500 Euro. Teure Fahrräder oder E-Bikes sind nicht automatisch mitversichert. Der Schutz muss ausdrücklich vereinbart werden. Gleiches gilt für Überspannungsschäden an Fernsehern oder Computern nach Gewittern. Quelle: dapd
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?Sie sollte im Idealfall genau dem Betrag entsprechen, der nötig ist, um nach Totalverlust den Wohnstandard ohne finanzielle Einbußen wiederherzustellen. Bei vielen Verträgen geht die Summe wegen dynamischer Anpassungsklauseln zwar automatisch über die Jahre etwas nach oben, deckt aber trotzdem lange nicht den wahren Wert des Hausrats ab. Wer Lücken schließen und im Ernstfall nicht den Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen will, kann seinen Versicherungsbedarf mit Hilfe der kostenlosen Liste der Stiftung Warentest aktualisieren. Quelle: dpa
Was passiert bei Unterversicherung?Verbraucher versuchen immer wieder, die Versicherungssumme bewusst zu niedrig anzusetzen, um am Beitrag zu sparen. Das kann sie teuer zu stehen kommen: Ist der Hausrat wertvoller als die versicherte Summe, zahlt der Versicherer auch nach kleinen Schäden nur einen Teil des Verlusts. Beispiel: Die Wohnungseinrichtung hat einen Wert von 60.000 Euro. Die Police lautet aber nur auf 30.000 Euro. Muss der Teppich nach einem Wasserschaden herausgerissen und für 2000 Euro ersetzt werden, übernimmt der Versicherer wegen Unterversicherung nur die Hälfte, also 1000 Euro. Quelle: dpa
Was, wenn der Versicherer pauschal rechnet?Häufig ist die Versicherungssumme von der Assekuranz vorgegeben, in der Regel mit 650 Euro pauschal je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern wäre der Bewohner damit bis 52.000 Euro abgesichert. Ist seine Einrichtung hochwertig, sei er mit der Pauschalmethode allerdings unterversichert, gibt Köster zu bedenken. Zugleich gilt: Ist der Hausrat zum vorgeschlagenen Mindestbetrag versichert, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob der Kunde unterversichert war. Aber Vorsicht: Schummeln und die Quadratmeterzahl niedriger ansetzen, kann zum Bumerang werden. Bei arglistiger Täuschung zahlt die Hausratversicherung gar nicht. Quelle: Fotolia
Was tun bei Rädern?Wer wertvolle Fahrräder oder E-Bikes angeschafft hat, sollte über eine Erweiterung seiner Police nachdenken. Der Mehrbeitrag liegt zwischen 15 und 30 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Hat der Tarif einen Nachtschutz, ist das Rad rund um die Uhr, also auch nachts und außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichert. Fehlt der Passus und müssen die Räder nachts in den Keller oder Abstellraum, macht die Erweiterung oft keinen Sinn. Einen Rundum-Schutz bieten separate Policen von Fahrradclubs. Sie kosten zwischen 80 und 120 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Quelle: dpa
Bringt ein Wechseln eine Ersparnis?Häufig ja. Wer seinen Vertrag aktualisieren will, findet meist preiswerte Alternativen. Verträge können drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Preisunterschiede sind riesig. Junge Leute, Familien oder Senioren können oft 200 bis 400 Euro im Jahr sparen, wenn sie auf ein günstigeres Angebot umsteigen, im Extremfall sogar 1000 Euro. Wechselwillige können sich bei Verbraucherzentralen kostenpflichtig beraten lassen oder online von der Stiftung Warentest gegen zwölf Euro Gebühr. Quelle: Fotolia

Es gilt also, eine Unterversicherung möglichst zu vermeiden – auch wenn mit steigender Versicherungssumme auch die Jahresbeiträge steigen. „Ich rate Verbrauchern dazu, eine gründliche Wertermittlung des Hausrats vorzunehmen“, empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Am besten, so die Expertin, geht man dazu mit einer Kamera durchs Haus und fotografiert einmal alle Möbel und Gegenstände, sowie was sich in Schubladen und Schränken befindet. Wertvolle Gegenstände sollte man einzeln fotografieren. Auf einer Wertermittlungsliste sollte dann den einzelnen Positionen ein Neuwert zugewiesen werden, für Wertvolles sollten Kaufbelege oder Wertgutachten vorliegen. „Fotos und Liste sollten unbedingt außerhalb des Gebäudes verwahrt werden, damit sie bei Diebstahl oder Brand nicht verloren gehen“, rät Verbraucherschützerin Boss noch. Auch ein Tresor hilft nur bedingt. Damit die Versicherung auch den Tresorinhalt zahlt, muss dieser in Größe, Gewicht und Verankerungen den Versicherungsbedingungen entsprechen. Zudem muss der Tresorschlüssel ebenso unzugänglich gemacht werden, wie der Tresor selbst. Eine bessere Alternative für Wertgegenstände und wichtige Originaldokumente ist daher ein Bankschließfach. Ein kleines Fach ist bei einer Bank am Ort oft schon für 30 Euro im Jahr zu mieten.

Wem der Aufwand einer detaillierten Wertermittlung zu hoch ist, kann auch einen Wohnflächentarif wählen. Dabei wird der Hausrat pauschal anhand der Wohnquadratmeter kalkuliert. Zwar verzichtet die Versicherung dann auf Abzüge wegen Unterversicherung, gleichzeitig ist die Versicherungssumme damit aber auch die Höchstgrenze der Erstattung – auch wenn das Inventar wertvoller war. Umgekehrt kann so ein Tarif bei großer Wohnfläche mit spartanischer Einrichtung auch viel zu teuer ausfallen. Verbraucherschützer raten deshalb zu einer möglichst präzisen Erfassung der Wohnungsausstattung.

Ein kostenloses Formular für die Wertermittlung bietet der Bund der Versicherten unter https://www.bundderversicherten.de/Hausrat-Glas-Fahrrad. Solch ein Inventarkatalog ist zudem  als Nachweis hilfreich, dass der Versicherte tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war. Besser sind allerdings Kaufbelege und Fotos.

In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht
Grundsätzlich gilt: Wer etwas mit Absicht zerstört, muss auch für den Schaden selber aufkommen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Quelle: REUTERS
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Haftpflicht erstattet jeweils nur den Istwert eines Gegenstandes, nicht den Neuwert. Quelle: dpa
Wer länger ins außereuropäische Ausland muss, sollte sich seine Versicherung noch einmal ganz genau ansehen. Bei vielen Versicherungen gilt der Schutz außerhalb der EU nämlich nur für ein Jahr. Wer beruflich in die USA muss und dort nach zwei Jahren einen Schaden verursacht, muss also im schlimmsten Fall selber zahlen - trotz abgeschlossener Haftpflicht. Quelle: dpa
Und noch eine schlechte Nachricht für Haftpflichtversicherte: Die Police deckt zwar viele Bereiche des Lebens ab, aber eben nicht alle: das Internet bleibt außen vor. Wer - unabsichtlich - einen Virus weiterverteilt und damit materiellen Schaden anrichtet, kann als Verursacher haften. Ob er den Virus programmiert hat, spielt in dem Fall keine Rolle. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch für Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Kinder ab dem siebten Lebensjahr sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Quelle: dpa
Haftpflichtversicherungen übernehmen teilweise Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Wird allerdings ein Mensch von einem Tier gebissen oder anderweitig verletzt, muss der Halter, sofern er keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzt, für Arztkosten und Schmerzensgeld selber aufkommen. Quelle: dpa
Auch für Schäden, die durch ein Auto entstehen, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht. Dabei ist es egal, ob man nun einen Unfall verursacht, sich ein paar Kratzer eingefangen oder Öl verloren hat. In diesen Fällen wird der Schaden über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt. Quelle: dpa

Geeignete Police auswählen

Ist so eine Inventarliste entstanden und der Neuwert des Hausrats ermitteln, beginnt die Suche nach einer geeigneten Police beginnen. Hier sieht sich der Kunde zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und stark unterschiedlichen Tarifen gegenüber. Zwar ist der Kern der Leistungen durch die allgemeinen Bedingungen für Hausratversicherungen weitgehend vorgegeben, aber zusätzliche Leistungen oder erhöhte Entschädigungsgrenzen sind ohne weiteres zu haben. Wer Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen nicht gewissenhaft festlegt, riskiert, dass er nach einem Einbruch auf einem großen Teil des Schadens trotz Versicherungsschutz sitzen bleibt. „Wer etwa alten Schmuck versichern möchte, muss diesen von einem Gutachter schätzen lassen oder entsprechende Zertifikate beibringen“, erläutert Verbraucherschützerin Boss. „Beim Abschluss einer Versicherung ist dann zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Versicherungsschutz für diese höherwertigen Gegenstände greift. Oft beschränken die Versicherer die Schadenregulierung etwa für Kunst, Antiquitäten, Gold und Schmuck auf 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Höhere Quoten können aber gegen Aufpreis vereinbart werden.“ Was eine Versicherung zu den höherwertigen Gegenständen zählt, steht zum Beispiel in § 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Kleingedruckten der Police.

Kommt es zum Wohnungseinbruch mit Diebstahl, steht der Versicherte erneut in der Pflicht. Die Polizei ist unverzüglich zu informieren. Das polizeiliche Protokoll muss dann der Versicherung zusammen mit einer Liste der gestohlenen Gegenstände (mit Beschreibung, Wert und Aufbewahrungsort) zugeschickt werden. Die sogenannte Stehlgutliste ist natürlich auch der Polizei vorzulegen.

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