Einige Krankenkassen fördern Fitness-Tracker "Bundesversicherungsamt sollte werbeträchtige Leistungen verbieten"

Da einige Krankenkassen künftig Fitness-Tracker wie die Apple Watch bezuschussen wollen, fragen sich Versicherte, ob sich ein Kassenwechsel dafür lohnt. Wie sinnvoll die Maßnahmen der Kassen sind und was die erhobenen Daten wirklich taugen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Krankenkassen-Zuschüsse für Fitness-Tracker und Smartwatches. Quelle: Getty Images

Früher war es einfach, laufen zu gehen. Außer einem etwas zu großgeratenen Blouson-Trainingsanzug in Neonfarben und ausgetretenen Adidas-Schuhen war dafür nichts nötig. Uhr, Musik? Man wollte sich entspannen. Heute sieht das etwas anders aus. Und das liegt nicht nur an der hautengen, Schweiß absorbierenden Funktionskleidung. Die meisten Läufer, die einem unterwegs begegnen, sind verkabelt. Mit einer High-Tech-Uhr messen sie ihren Puls, ein Fitnessarmband zählt die Schritte, und die Apple Watch sorgt dafür, dass sich keiner verläuft.

Das mag zugegebenermaßen übertrieben sein, aber fest steht: moderne Sportler und solche, die es werden wollen, haben gerne die Kontrolle über ihren Körper. Sie "tracken" und optimieren sich selbst, teilweise wird jeder Schritt und jedes am Tag aufgenommene Gramm Eiweiß in einer Tabelle erfasst und analysiert. Ist die für den Tag erforderliche Anzahl an Schritten abends noch nicht erreicht, wird noch ein kurzer Spaziergang um den Block unternommen. Schließlich haben die Hersteller dieser sogenannten Wearables uns erfolgreich vorgehalten, dass wir eben diese bestimmte Anzahl an Schritten pro Tag machen müssen, um gesund zu bleiben.

Wie Krankenkassen Fitness-Tracker fördern

Dieser Trend ist längst auch in den Führungsetagen der Krankenkassen angekommen. Für die Versicherer ist das doppelt attraktiv. Sie setzen auf gesunde, sportliche Mitglieder, und gleichzeitig auf deren Daten. Insbesondere Letzteres ist für die Kassen ein großer Schatz, sie erhoffen sich enormes Einsparpotenzial. Insbesondere aus Sicht der privaten Versicherer leuchtet das ein, sie erhoffen sich, junge und sportlich aktive Verbraucher mit günstigen Tarifen anlocken zu können. Doch gerade bei privaten Kassen fürchten schon einige Mitglieder, am Ende nicht mehr versichert zu werden, wenn sie sich nicht an den "Gesundheits-Codex" halten oder einfach zu krank und damit zu teuer für ihren Versicherer werden.

Zuschuss trotz Solidarprinzip

Umso mehr Aufmerksamkeit bekam die AOK Nordost, eine auf dem Solidarprinzip basierende gesetzliche Krankenkasse, als sie vor kurzem verkündete, sie wolle den Kauf einer Apple Watch bei sportlich aktiven Mitgliedern bezuschussen. Wer an einem Programm namens "AOK-Gesundheitskonto" teilnimmt, soll alle zwei Jahre maximal 50 Euro für den Kauf von Wearables erhalten. Damit will nun auch die erste gesetzliche Kasse ihre Mitglieder für besonders gesundes, datenträchtiges Verhalten belohnen. Andere, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, könnten bald folgen.

Das können die neuen Fitness-Tracker
Misfit Flash Quelle: Presse
Garmin vívofit Quelle: Presse
Garmin vívosmart Quelle: Presse
Jawbone UP24 Quelle: Presse
Fitbit Charge HR Quelle: Presse
Sony SmartBand Talk SWR30 Quelle: Presse
Withings Activité Quelle: Presse

Die Kasse begründet das mit der Digitalisierung, die vor allem bei jungen Versicherten längst den Alltag bestimmt. "Das veränderte Konsumentenverhalten, aber auch die Zunahme von Volkskrankheiten bereits in der jüngeren Generation erfordern nach unserer Auffassung auch von gesetzlichen Krankenkassen innovative Wege in der Prävention zu gehen."

Die Pläne sorgen allerdings für viel Kritik, nicht nur bei Datenschützern. Vor einem "arglosen Umgang mit Gesundheitsdaten" warnte Adolf Bauer, der Präsident des Sozialverbandes SoVD. Bauer befürchtet, dass benachteiligte Menschen am Ende höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Datenschützer warnen, dass kurzfristige finanzielle Vorteile durch die Angebote der Kassen die langfristigen datenrelevanten Nachteile nicht ausgleichen können.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%