
Zugegeben, bis zum Jahr 2013 ist es noch ein paar Monate hin. Da im kommenden Jahr aber einige Dinge geändert werden, von denen gerade junge Eltern betroffen sind, sollten diese sich schon jetzt damit beschäftigen. Beispielsweise mit den neuen Regelungen zum Elterngeld.
Weniger Geld für viele Familien
Es hört sich ja erst einmal gut an, wenn das Bundesfamilienministerium auf seiner Homepage die Änderungen, die für 2013 beim Elterngeld anstehen, mit „Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens“ begründet. Vereinfachung klingt grundsätzlich immer sinnvoll. Dumm nur, dass einige Eltern nach dieser Änderung weniger Geld in der Tasche haben. Dabei soll das Elterngeld ja eigentlich einer jungen Familie laut Ministerium „einen finanziellen Einbruch nach der Geburt des Kindes“ ersparen.
Bild: dpa1,3 Millionen Euro für mitdenkende Fußböden
Das Bundesforschungsministerium (BMBF) kümmert sich um mitdenkende Fußböden in Wohnungen, Hotels, Seniorenheimen und Kreuzfahrtschiffen. „Sensfloor“ heißt das Subventionsprojekt. Entwickelt werden soll ein sensorischer Bodenbelag, „der Senioren unauffällig zu mehr Sicherheit und Komfort“ verhelfen soll. Dazu gehört „beispielsweise das automatische Anschalten des Lichts, sobald nachts jemand im Zimmer den Boden betritt“.
1,3 Millionen Euro fließen in den „Sensfloor“. Neben zwei Universitäten erhält die Future-Shape GmbH mit knapp 900.000 Euro den Löwenanteil. Aber auch die Meyer Werft GmbH, die unter anderem die AIDA-Kreuzfahrtschiffe baut, wird bezuschusst (rund 23.000 Euro). „Mit dem demografischen Wandel eröffnen sich für die Wirtschaft viele neue Marktchancen. Senioren sind eine wachsende und zum erheblichen Teil auch durchaus zahlungskräftige Zielgruppe, die genau weiß, was sie will“, heißt es in der Projektbeschreibung. Der Bund der Steuerzahler versteht deswegen nicht, warum hier Subventionen nötig sind.
Bild: dpa1,4 Millionen Euro für maßgeschneiderte Businesssoftware
Beim Projekt „ValueGrids“ geht es darum, Businesssoftware maßzuschneidern. Das soll den Megatrend „software as service“ (SaaS) unterstützen, bei dem Unternehmen für die individuelle Nutzung spezifischer Softwaredienstleistungen bezahlen, statt Lizenzgebühren für Standardsoftware zu entrichten. Anbieter und Kunden von SaaS sollen also leichter zueinander finden. Das Ganze wird mit 1,4 Millionen Euro vom Bundesforschungsministerium bezuschusst.
Subventionsempfänger sind zwei staatliche Forschungsinstitutionen und drei Softwareunternehmen, darunter IBM (rund 78.000 Euro) und SAP mit dem größten Subventionshappen (rund 654.000 Euro). Der Bund der Steuerzahler hält es für problematisch, dass Konzerne mit Milliardengewinnen wie IBM und SAP in dieser Höhe Steuergelder erhalten.
Bild: Reuters1,4 Millionen Euro für die Produktion von Synthesegas
Das noch bis Jahresende laufende Projekt „Dry-Ref“ soll erforschen, wie aus Kohlendioxid Synthesegas, also letztlich Chemierohstoffe und gegebenenfalls Kraftstoffe – hergestellt werden können. Die Grundidee ist nicht neu, verschiedene Verfahren mit unterschiedlicher Ausreifung sind bekannt. Das Projekt kostet knapp 1,4 Millionen Euro und wird vom Bundeswirtschaftsministerium bezahlt.
Der Großteil fließt an die BASF (312.000 Euro) und an die BASF-Tochter hte AG (485.000 Euro) sowie an die Linde AG (45.000 Euro). Der Rest – rund 533.000 Euro – geht an drei universitäre Einrichtungen. Der Bund solle lieber die Steuerzahler schonen, anstatt DAX-Unternehmen zu unterstützen, findet der Bund der Steuerzahler.
Bild: dpa1,4 Millionen Euro für einen Bundestags-Film
Die Bundestagsverwaltung initiierte den Image-Film „Dem deutschen Volke – Eine parlamentarische Spurensuche. Vom Reichstag zum Bundestag“, der im Frühherbst vergangenen Jahres rund zwei Wochen lang allabendlich, umrahmt von aufwendigen Licht-, Bild- und Toneffekten, auf das große Rundfenster des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses projiziert wurde. Kostenpunkt 376.544 Euro, also mehr als 22.000 Euro pro Tag. Das Projekt soll in diesem Jahr ausgebaut werden und im Sommer drei Monate lang vorbeigehende Touristen und Berliner beglücken. 1,4 Millionen Euro sollen die Steuerzahler hierfür berappen.
Der Bund der Steuerzahler hält es für „unverhältnismäßig und überzogen, wenn für einen Selbstdarstellungsfilm 1,4 Millionen Euro quasi gegen die Wand gesetzt werden sollen. Bei Kosten von mehr als 15.000 Euro pro Tag müssen sich die Steuerzahler wie in einem schlechten Film vorkommen.“
Bild: obs1,6 Millionen Euro für die Bierproduktion
Deutschlandweit und ressortübergreifend fördert die Bundesregierung auch die Bierproduktion mit Steuergeldern. Die Warsteiner-Brauerei in Nordrhein-Westfalen bekommt derzeit 83.000 Euro vom Bundesforschungsministerium, damit per Funksensoren große Brauereiprozessanlagen besser überwacht werden können. Die Bayerische Erdinger Weißbräu GmbH erhält vom Bundeswirtschaftsministerium über 1,4 Millionen Euro für den Einsatz einer Brennstoffzelle zur Energieversorgung einer Braustätte mit direkter Nutzung von eigenem Biogas. Die Brauerei Landsberg GmbH in Sachsen-Anhalt darf sich über knapp 95.000 Euro freuen, damit Bierreifungsprozesse optimiert werden. Der Steuerzahlerbund sieht das Geld anderswo besser aufgehoben.
Bild: Pressefoto1,6 Millionen Euro für ein Messgerät für dichte Fenster
Mit mindestens 1,6 Millionen Euro fördert das Bundeswirtschaftsministerium die Entwicklung eines neuen mobilen Messgeräts, welches den Wärmeverlust von bereits verbauten Fenstern messen soll. Die Entwicklung übernimmt ein Konsortium unter Beteiligung von acht namhaften Unternehmen der Branche wie Roto, das zudem auch ein Bewertungstool für Sanierungsmaßnahmen im Fensterbereich anfertigen und den Alterungsprozess von Fenstern bewerten soll.
Das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung steht bei der Bundesregierung hoch im Kurs. Bei der Wärmedämmung von Gebäuden bilden insbesondere Fenster eine Quelle des Wärme- und damit Energieverlustes. Allerdings sei es nicht Aufgabe der Steuerzahler, ein solches Messgerät öffentlich zu fördern, sagt der Steuerzahlerbund.
Bild: dpa2,2 Millionen Euro für leichtere Autos
Im April 2011 startete das Bundesforschungsministerium ein Förderprojekt für mindestens drei Jahre, Fördervolumen rund 2,2 Mio. Euro. Ziel sind leichtere Autos. Beteiligt sind Evonik Industries AG, Johnson Controls GmbH, Jacob Plastics GmbH, Toho Tenax Europe GmbH sowie die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen. Der Steuerzahlerbund findet es die Subventionierung einzelner Autoteile „grotesk“. Die Autoindustrie und ihre Zulieferer würden es auch alleine schaffen, neue Werkstoffe und Konstruktionstechniken zu entwickeln, um Autos leichter und dadurch verbrauchsärmer zu machen.
Bild: picture-alliance / dpa4 Millionen Euro für eine Neuverfilmung von Tarzan
Die „Constantin Film Produktion GmbH“ hat von der Bundesregierung 4 Millionen Euro für eine 3D-Verfilmung des Klassikers „Tarzan“ erhalten. Weitere insgesamt 3,25 Millionen Euro gibt es als Darlehen von Bayern, Bremen, Niedersachsen und dem Bund obendrauf. Das ist nach Meinung des Bundes der Steuerzahler eine überflüssige Ausgabe.
Bild: dpa5,6 Millionen Euro für Klebematerialien
4,8 Millionen Euro hat das Bundesumweltministerium bis Ende 2011 der tesa GmbH für eine neue Anlage zur Herstellung doppelseitiger Acrylatklebebänder zur Verfügung gestellt. Das zu Beiersdorf gehörende Unternehmen bezeichnet sich selbst als „weltweit führenden Hersteller selbstklebender Produkt- und Systemlösungen für Industrie, Gewerbe und Konsumenten“.
Trotzdem will das Bundeslandwirtschaftsministerium bis März 2013 die Entwicklung eines Haftklebstoffes auf Poly-L-Milchsäure-Basis subventionieren. Insgesamt gut 800.000 Euro fließen an zwei staatliche Forschungsinstitutionen und an drei Klebtechnologieunternehmen, darunter eine ehemalige Beiersdorf-Tochter und jetzige tesa-Partnerin. Klebeetiketten und -bänder für gewerbliche und private Kunden sind das Ziel. „Erneut lässt die Regierung jede marktwirtschaftliche Haftung vermissen“, klagt der Steuerzahlerbund.
Bild: dapd6 Millionen Euro für Hollywood
Auch die deutsche Filmförderpolitik sorgt für Unmut beim Steuerzahlerbund: Der Deutsche Filmförderfonds der Bundesregierung steuert 6 Millionen Euro zur Produktion des Hollywood-Films „Wolkenatlas“ bei, einer Roman-Verfilmung, in der Superstars wie Tom Hanks, Halle Berry (Foto) und Hugh Grant zu sehen sein werden.
Warum der deutsche Steuerzahler den Tom-Tykwer-Streifen mit einem Produktionsbudget von rund 100 Millionen US- Dollar mitfinanzieren soll, ist eine berechtigte Frage.
1,3 Millionen Euro für mitdenkende Fußböden
Das Bundesforschungsministerium (BMBF) kümmert sich um mitdenkende Fußböden in Wohnungen, Hotels, Seniorenheimen und Kreuzfahrtschiffen. „Sensfloor“ heißt das Subventionsprojekt. Entwickelt werden soll ein sensorischer Bodenbelag, „der Senioren unauffällig zu mehr Sicherheit und Komfort“ verhelfen soll. Dazu gehört „beispielsweise das automatische Anschalten des Lichts, sobald nachts jemand im Zimmer den Boden betritt“.
1,3 Millionen Euro fließen in den „Sensfloor“. Neben zwei Universitäten erhält die Future-Shape GmbH mit knapp 900.000 Euro den Löwenanteil. Aber auch die Meyer Werft GmbH, die unter anderem die AIDA-Kreuzfahrtschiffe baut, wird bezuschusst (rund 23.000 Euro). „Mit dem demografischen Wandel eröffnen sich für die Wirtschaft viele neue Marktchancen. Senioren sind eine wachsende und zum erheblichen Teil auch durchaus zahlungskräftige Zielgruppe, die genau weiß, was sie will“, heißt es in der Projektbeschreibung. Der Bund der Steuerzahler versteht deswegen nicht, warum hier Subventionen nötig sind.
Änderungen im Einzelnen
Die angesprochenen Änderungen betreffen Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden. Momentan ist es noch so, dass das Elterngeld nach der Einkommenshöhe vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist: von 65 Prozent des Nettoeinkommens (falls dies höher ist als 1240 Euro) bis zu 100 Prozent (bei einem Einkommen von weniger als 1000 Euro). Dabei wird das der Berechnung zugrunde liegende Nettoeinkommen der Lohnabrechnung entnommen.
Für die Eltern von Kindern, die in knapp vier Monaten oder später auf die Welt kommen, wird das anders sein. Künftig wird nicht mehr der tatsächliche Nettoverdienst eine Rolle bei der Berechnung spielen, sondern die Differenz zwischen Bruttoverdienst und einem Pauschalsatz, der für die Sozialversicherung abgezogen wird. Bei manchen Eltern wird das einen merklichen Unterschied machen. Zwar ist der auf den ersten Blick noch überschaubar – er beträgt sieben Euro bei einem Monatsbruttogehalt von 2000 Euro und 14 Euro bei einem Gehalt von 4000 Euro –, doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. Demnächst fließen nämlich Freibeträge nicht mehr in die Berechnung ein. Dann können monatlich mitunter 100 Euro oder mehr beim Elterngeld fehlen. Das kritisiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) ebenso wie grundsätzlich den Umstand, „dass viele Arbeitnehmer die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können“.
Diese Steuerklassen gibt es
Steuerklasse I
Ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im außereuropäischen Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, wenn die Voraussetzungen für die Steuerklasse III nicht erfüllt sind. (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Steuerklasse II
Die bei Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, sofern ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags: Der Arbeitnehmer ist Alleinerziehender und zu seinem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das ihm ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht und das bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Steuerklasse III
Verheiratete, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige, nicht dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer sowie a) der Ehegatte des Arbeitnehmers, wenn er keinen Arbeitslohn bezieht oder b) der Ehegatte des Arbeitnehmers, wenn er auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird, oder c) verwitwete Arbeitnehmer, aber nur für das auf das Todesjahr des Ehegatten folgende Kalenderjahr.
Steuerklasse IV
Arbeitnehmer, die verheiratet und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind sowie nicht dauernd getrennt leben – sofern beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen.
Steuerklasse V
Arbeitnehmer, die verheiratet und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind sowie nicht dauernd getrennt leben – sofern der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag in die Steuerklasse III eingereiht wird.
Steuerklasse VI
Arbeitnehmer, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, mit ihren zweiten und weiteren Lohnsteuerkarten 2010 oder Ersatzbescheinigungen.
Nachteile des Steuerklassenwechsels
Ärgerlich ist zudem, einem möglichen Ausweg, durch einen Wechsel in eine günstige Steuerklasse ein höheres Elterngeld zu bekommen, bald Grenzen gesetzt sind. Das funktioniert künftig nur, wenn das Finanzamt die neue Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes eingetragen hat. Der NVL rät daher wechselwilligen Eltern, „sich sehr frühzeitig beraten (zu) lassen, um Nachteile zu vermeiden“. Das bedeutet aber auch, dass sich die Eltern früher als bisher entscheiden müssen, wer von beiden Elternteilen in Elternzeit geht.
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