Flexi-Rente Was die Teilrente Sparern abfordert

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Höherer Hinzuverdienst im Fokus

Diese Grenzen stören viele. Deshalb sollen sie aufgeweicht und vereinfacht werden. Als Maßstab - darüber herrscht angeblich Einigkeit - soll künftig das höchste Einkommen der vergangenen 15 Arbeitsjahre gelten. Fällt die Hinzuverdienstgrenze, dürfte das vor allem Arbeitgebern helfen, erfahrene Mitarbeiter länger an den Betrieb zu binden.

Einzige Ausnahme sollen die Bezieher der Rente mit 63 bilden. Für sie sollen die jetzigen Grenzen weiter gelten – offenbar, um zu verhindern, dass mit 63 eine Massenflucht der Arbeitnehmer aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen erfolgt.

Die wichtigsten Begriffe zur Rente
ZeitrenteAls Zeitrente wird ein Vorsorgebetrag bezeichnet, der nur über einen bestimmten, endlichen Zeitraum gezahlt wird. Ein klassisches Beispiel dafür sind Einnahmen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie werden gezahlt, bis die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden. Quelle: Fotolia
Witwen-/WitwerrenteStirbt ein Ehepartner, hat der andere Anspruch auf Witwenrente. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar noch verheiratet war, allerdings ist es egal, ob zusammen oder getrennt gelebt wurde. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Heiratet der Hinterbliebene erneut, endet die Witwenrente. Quelle: Fotolia
RentensplittingDas Rentensplitting ist vergleichbar mit dem Ehegattensplitting. Die Ansprüche beider Ehepartner werden in einen Topf geworfen und zu gleichen Teilen unter beiden gesplittet. Davon Gebrauch machen dürfen Eheleute, die 2002 oder später geheiratet haben. Aber auch eingetragene Lebenspartner dürfen ihre Altersbezüge entsprechend teilen. Quelle: DAPD
Wer profitiert vom Rentensplitting?Nicht nur Ehepartner mit einer sehr kleinen Rente können vom Splitting profitieren. Lohnen kann sich ein Splitting auch für jemanden, der keine Witwerrente bekommen würde, da seine Einnahmen zu hoch sind. Außerdem darf dank Splitting in der Regel auch mehr hinzuverdient werden. Quelle: Fotolia
MütterrenteDie Mütterrente gibt es erst seit diesem Jahr. Profitieren sollen vor allem Mütter, die bisher keinen Anspruch auf Rente hatten, weil sie aufgrund der Kindererziehung nicht lange genug gearbeitet haben. Anspruch haben Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Bisher wurde ihnen lediglich ein Jahr Erziehungszeit auf ihrem Rentenkonto angerechnet, jetzt sind es zwei. Pro Monat bedeutet das ein Plus von knapp 30 Euro. Quelle: Fotolia
Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen?Viele suchen auch im Ruhestand nach ein wenig Zeitvertreib und wollen noch etwas hinzuverdienen. Doch gerade für Rentner sind die Regeln da streng. Sogenannte Vollrentner, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, dürfen prinzipiell unbegrenzt dazuverdienen. Allerdings muss der Betrag komplett zusammen mit der Rente versteuert werden.      Quelle: Fotolia
Was passiert bei Frührentnern?Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält eine gekürzte Rente, die sogenannte Frührente. Für jeden Monat, den man früher zu arbeiten aufhört, werden 0,3 Prozent von der eigentlichen Rente abgezogen. Zwar dürfen auch Frührentner Geld hinzuverdienen. Allerdings wird dieses am Ende mit der gekürzten Rente verrechnet. Der Frührentner muss die Rentenversicherung darüber informieren, dass er einen Nebenjob hat, diese wird dann die entsprechende Kürzung ausrechnen. Je nach Wohnort gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Quelle: Fotolia

Länger zu arbeiten, soll sich also lohnen – und ist für die Rentenkassen unkritisch, weil nach jetziger Regelung Rentenbeiträge fließen und weniger Rente bis zum Lebensende gezahlt werden muss. Carsten Linnemann, der Chef der Mittelstandsvereinigung der Union, will daher den Beitrag der Arbeitgeber zur Rentenversicherung, den diese auch für arbeitende Rentner zahlen müssen, den Unternehmenssenioren als Lohnzuschlag gönnen.

Auch der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung soll entfallen, schließlich erhält der Senior-Mitarbeiter eine Rente, wenn er aufhört zu arbeiten und kein Arbeitslosengeld. Beide Beiträge zur Sozialversicherung sind unnütz, wenn der Arbeitnehmer im Ruhestand nichts davon hat. Mit diesem Lohnbonus hofft Linnemann, 400.000 Rentner an die Unternehmen zu binden.

Alternativ ist ein aus dem Arbeitgeberbeitrag gespeister Aufschlag auf die Rente im Gespräch. Aber auch hier gibt es Gegenwind aus dem Regierungslager. Die SPD findet, Lohn- oder Rentenzuschläge seien keine gute Idee, weil dann wieder Geld in der Rentenkasse fehlen würde. Die Folge wären steigende Rentenbeiträge für alle Arbeitnehmer oder Bundeszuschüsse, für die letztlich der Steuerzahler aufkommt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will da aber nicht mitspielen.

Private Vorsorge muss sich anpassen

Marina Herbrich, Präsidentin beim Bundesverband der Rentenberater, hält einen flexiblen Einstieg in die Rente für eine gute Sache, schließlich hätten Menschen im Alter unterschiedliche Möglichkeiten und verschiedene Lebensentwürfe. „Aber die verschiedenen Module der Altersvorsorge müssen auch zueinander passen. Wenn der Einstieg in die gesetzliche Rente individualisiert wird, sollte die Politik so auf private und betriebliche Versorger einwirken, dass diese ihre Modelle ebenfalls flexibel gestalten“, so Herbrich.

MLP-Vorstand Bauer sieht für den Gesetzgeber konkrete Ansatzpunkte, um eine auskömmliche Rente auch bei Einführung einer Flexi-Rente zu gewährleisten, indem er die ergänzende Altersvorsorge stärkt. „Beispielsweise hat die letzte Erhöhung der Förderung zu Riester-Rente 2008 stattgefunden, Inflation und Rentenreform sind noch nicht eingeflossen. Außerdem könnte die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden, indem Arbeitnehmer wie in den USA automatisch in sie einzahlen, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich.

Wichtig dabei: Die Tarifpartner müssen innerhalb der Branchen die für sie passende Ausgestaltung finden“, schlägt Bauer vor. „Generell müssen auch private und betriebliche Vorsorgeverträge den neuen frühestmöglichen Renteneintritt berücksichtigen.“

Fest steht nämlich allen Bemühungen zum Trotz: Die gesetzliche Rente allein wird niemals ausreichen, um den Lebensstandard eines Vollzeitangestellten aufrechtzuerhalten.

Zahlen müssen also am Ende doch alle: Der Staat mit der Förderung privater Vorsorge; Arbeitgeber durch Aufwertung der betrieblichen Vorsorge; und nicht zuletzt der Arbeitnehmer und Sparer, der mehr Geld für den Ruhestand zur Seite legen muss. Denn auch mit einem verlängerten Arbeitsleben in Teilzeit kommt irgendwann der Tag, an dem die Altersvorsorge die einzige Einkommensquelle bleibt.

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