Flexi-Rente So rechnet sich der flexible Einstieg in den Ruhestand

Seite 2/5

Länger arbeiten lohnt sich bald richtig

Mit der Flexi-Rente soll künftig auch die monatliche Rente steigen. Der Arbeitnehmer kann sich nach Erreichen des Rentenalters dafür entscheiden weiter seine Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen (Opting-in). Dann kommen auch die Arbeitsgeberbeiträge seiner Rente zugute und er sammelt fleißig weiter Rentenpunkte. Den Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat gibt es weiterhin. Der Arbeitgeber wird dadurch belohnt, dass er sich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (1,5 Prozent vom Bruttolohn) sparen kann – schließlich kann der Arbeitnehmer jederzeit in Ruhestand gehen und dann seine volle Rente beziehen. Ein Arbeitnehmer, der seinen Rentenantrag also erst ein Jahr später stellt, erhöht seine Rente durch den Bonus um sechs Prozent. Zahlt er zudem weiter freiwillig in die Rentenversicherung, sammelt er weitere Entgeltpunkte, die die Rente zusätzlich steigern, beim Durchschnittverdiener sind das 30,45 Euro für die Beiträge eines Jahres.

Bis zum Erreichen des regulären Rentenalters bleiben alle Frührentner (Voll- oder Teilrentner) hingegen beitragspflichtig - derzeit sind Vollrentenbezieher noch automatisch von der Beitragspflicht befreit. Durch die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht sich dann jeweils zum Anpassungstermin am 1. Juli jeden Jahres die bereits laufende Rente.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Mehr Möglichkeiten für Frührentner

Grundsätzlich kann die gesetzliche Rente frühestens ab einen Alter von 63 Jahren bezogen werden. Wer noch früher mit dem Arbeiten aufhört, ist auf Arbeitslosengeld oder auf andere Rentenarten und Ersparnisse zum Bestreiten seines Lebensunterhalts angewiesen. Ab 63 Jahren gibt es eine abschlagfreie Rente aber nur, wenn der Frührentner 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung nachweisen kann. Für alle anderen gibt es für jeden Monat vorzeitigen Ruhestands einen Rentenabzug von 0,3 Prozent. Die Neurentner 2016 (Jahrgang 1951) erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 5 Monaten. Bis 2029 wird dann das Regelalter jährlich um einen Monat erhöht, bis es schließlich für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt. Beantragen Arbeitnehmer also derzeit die Rente ab 63, fehlen ihnen somit 29 Beitragsmonate, sodass sich die Abschläge auf 8,7 Prozent der Regelrente summieren. Die sollen Arbeitnehmer künftig besser mildern können.

Freiwillige Einmalzahlungen lohnen sich

Während laut Umfragen höchstens jeder fünfte Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus arbeiten würde, wenn sich dadurch seine Rente erhöht, würden mehr als zwei von fünf Arbeitnehmern lieber früher in Rente gehen – selbst, wenn das mit Rentenabschlägen einhergeht. Ihr Anteil dürfte mit der Flexi-Rente künftig steigen.

Der vorzeitige Ruhestand – vor allem der geplante – soll zwar weiterhin erst ab dem 63 Lebensjahr möglich sein, dafür aber erhält der Rentenversicherte künftig die Möglichkeit, schon früher für einen Ausgleich zu sorgen, um die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Renteneintritt wettzumachen. Bisher konnten Arbeitnehmer erst ab einem Alter von 55 Jahren Rentenabschläge durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Künftig soll dies schon ab 50 Jahren möglich sein.

Dadurch lassen sich die oft hohen fünfstelligen Beträge, die für einen Ausgleich nötig werden, über längere Zeit strecken und planen. Angedacht ist, dass die Rentenauskunft dann ab einem Alter von 50 Jahren automatisch Hinweise darauf gibt, wie hoch die Nachzahlungen an die Rentenkasse anzusetzen wären. Anhand dessen oder nach einer – einem durchaus empfehlenswerten Besuch beim Rentenberater - kann der Arbeitnehmer überlegen, ob er die Altersrente vorzeitig beziehen, die Abzüge jedoch durch zusätzliche Einzahlungen ausgleichen will.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%