Flexi-Rente So planen Sie Ihren Ruhestand richtig

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Neurentner profitieren stärker von Flexi-Rente

Der Bundesverband der Rentenberater weist allerdings noch ein vorteilhafteres Modell hin, dass im Jahr des Renteneintritts einer Teil- oder Vollzeitarbeit noch attraktiver macht. Der Clou liegt darin, dass die Hinzuverdienstgrenze nunmehr als Jahressumme in die Rentenberechnung einfließt. Bisher galt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro, in zwei Monaten waren 900 Euro erlaubt. Ab dem 1. Juli spielt aber das monatliche Einkommen keine Rolle mehr, solange im Jahr nicht mehr als 6300 Euro verdient werden.

Auch Beamte und Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Entgegen weit verbreiteter Ansichten ist das im aktuellen Umfeld oft sehr attraktiv. Wie es geht und wann es sich lohnt.
von Niklas Hoyer

Wer nämlich erst in der zweiten Jahreshälfte in Rente geht, kann für den Rest des Jahres die vollen 6300 Euro hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzte wird. Geht der Frührentner also zum 1. November in Rente, arbeitet aber November und Dezember voll weiter, hat er schnell ein paar tausend Euro mehr auf dem Konto. Im Folgejahr kann er dann die Arbeitszeit so reduzieren, dass er die Hinzuverdienstgrenze für sich optimal nutzt.

Länger arbeiten zahlt sich aus

Noch besser stellen sich Arbeitnehmer, die über die Altersgrenze hinaus arbeiten, aber noch keine Rente beantragt haben. Dann erhöht die staatliche Rentenkasse für jeden Monat, den der Arbeitnehmer länger arbeitet, die monatliche Rente um 0,5 Prozent. Wer also ein Jahr länger arbeitet, hat seine Monatsrente bereits um sechs Prozent erhöht. Hinzu kommen noch die gestiegenen Rentenansprüche aus den währenddessen gezahlten Rentenbeiträgen.

Auch hier gab es eine wesentliche Verbesserung für Arbeitnehmer. Denn wer bisher länger gearbeitet hat, musste zwar keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, dafür aber der Arbeitgeber. Die Arbeitgeberbeiträge waren aber widersinniger Weise nicht mehr rentenwirksam. Seit Jahresbeginn zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen weiter 18,7 Prozent vom Bruttoeinkommen als Rentenbeitrag und dieser kommt voll den späteren Rentenansprüchen zugute.

Schon als Arbeitnehmer zusätzliche Rentenbeiträge einzahlen

Ab dem 1. Juli 2017 haben Arbeitnehmer noch früher als bisher die Chance, ihre spätere gesetzliche Rente zu erhöhen. Statt bisher erst mit 55 Jahren können nun schon Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Abzüge für den vorzeitigen Rentenbezug wieder auszugleichen. Auf Antrag gibt die Rentenversicherung Auskunft darüber, wie hoch die Ausgleichszahlungen sein müssten. Vor dem Hintergrund niedriger Zinsen für risikolose Geldanlagen ist diese Möglichkeit aktuell besonders attraktiv. Schließlich profitiert er davon, dass höhere Rentenansprüche auch in der Folge von jeder Rentenerhöhung profitieren.

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Wer die Möglichkeiten nutzt, sich auf seinen (Un-)Ruhestand vorzubereiten, hat also die Chance, sich als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu fühlen – sowohl was seine finanzielle Situation angeht, also auch als wertvoller Arbeitnehmer, der seine Erfahrung einbringen und weitervermitteln kann.

Angesichts des chronischen Bedarfs an qualifiziertem Personal wären Arbeitgeber gut beraten, ihre Angestellten zu einer Fortbeschäftigung als Rentner zu ermuntern. Dann könnten beide Seiten zufriedener sein.

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