Es ist die aktuellste Studie zur Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland und sie macht Mut - zunächst: Für den Versicherungskonzern Generali hat das Institut für Demoskopie Allensbach mehr als 4100 Bürger im Alter zwischen 65 und 85 Jahren befragt. Ein zentrales Ergebnis: Die finanzielle Situation dieser Generation hat sich gegenüber der vorangegangenen Studie aus dem Jahr 2013 nochmals verbessert.
Zehn Prozent bezeichnen sie als sehr gut, 52 Prozent als gut. 31 Prozent halten ihre Einkommenssituation für durchschnittlich, nur sechs Prozent schätzen ihre wirtschaftliche Lage als eher schlecht oder schlecht ein. Unter dem Strich fühlen sich als knapp zwei Drittel mit ihrem Auskommen gut versorgt.
Dennoch ist laut Studie die Zufriedenheit insgesamt – also unter Berücksichtigung weiterer Aspekte wie Gesundheit, Teilhabe, Mitverantwortung und Aktivität leicht rückläufig. Geld allein ist eben doch nicht alles.
Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten
Die Prognosen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdient hat. Die angegebene Bruttostandardrente versteht sich vor Steuern. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der Renten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der beitragszahlenden Beschäftigten abzüglich der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: November 2015
Beitragssatz zur GRV: 19,9 %
Bruttostandardrente: 1224 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 51,6 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1372 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,7 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1517 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,6 %
Beitragssatz zur GRV: 20,4 %
Bruttostandardrente: 1680 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 46,0 %
Beitragssatz zur GRV: 21,5 %
Bruttostandardrente: 1824 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 44,6 %
Auch wenn die Versorgungslage heutiger Ruheständler mehrheitlich gut ist, ergeben sich für die Rentner der Zukunft und die öffentliche Hand große Herausforderungen. Fakt ist: Es wird mehr Rentner im Verhältnis zu Erwerbstätigen geben. Damit lässt sich auf Dauer – allen Wahlkampfversprechen von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz zum Trotz – das Rentenniveau von heute nicht endlos fortschreiben, ohne die Erwerbstätigen stärker zu belasten. Die finanzielle Situation der Rentner und die Belastung des Staatshaushalts werden sich in den kommenden Jahrzehnten verschärfen.
Rentner von morgen: schlechter versorgt und unzufriedener
Andreas Kruse, Direktor am Institut für Gereontologie der Universität Heidelberg und Vorsitzender der Altersberichtskommission der Bundesregierung, sieht in der Generali Altersstudie einen Beleg dafür, dass Menschen im Rentenalter diese Lebensphase mit Möglichkeiten und Grenzen verbinden. "Es darf nicht mehr nur darum gehen, alte Menschen zu versorgen", sagt Kruse. "Vielmehr brauchen wir Strukturen, in denen Menschen zugleich Sorge empfangen und Sorge tragen können – und war unabhängig von ihrem Alter und körperlichen oder kognitiven Einbußen."
Angesichts der besseren Gesundheit älterer Menschen und der steigenden Lebenserwartung wird es also darum Gehen, die Ruheständler stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Das erreichen Ruheständler aus gehobenen sozialen Schichten heute schon überproportional häufig. Rentner mit geringerem Einkommen und niedrigerem sozialen Status sind hingegen oft gesundheitlich eingeschränkt, von modernen Techniken überfordert und insgesamt deutlich unzufriedener. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es naheliegend, dass künftige Ruheständler nochmals deutlich unzufriedener seien werden.
Doch es gibt Auswege. Und Teilzeitarbeit im Alter kann einen wesentlichen Beitrag leisten. Schließlich bedeutet sie Teilhabe am Arbeitsleben, an technischen Entwicklungen, Kontakt zur jüngeren Kollegen und vieles mehr.
Schon im Arbeitsleben gegensteuern
Die in diesem Jahr in Kraft tretende Flexibilisierung der Übergangsphase vom Erwerbsleben in die Rente bietet Möglichkeiten, dem Ruhestand mit massiv eingeschränkter Finanzkraft und zunehmender Tristesse etwas entgegenzusetzen. Die im Volksmund als Flexi-Rente bezeichnete Gesetzesänderung erleichtert sowohl den vorzeitigen Bezug einer Teilrente bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit, als auch das Teilzeitarbeiten über die Regelaltersgrenze für Neurentner hinaus. Der Bezug der vollen Rente bei fortgesetzter Einzahlung in die Rentenkasse sind dabei weiter möglich.
Flexibel in Rente, flexibel weiterarbeiten
Derzeit sind reguläre Neurentner im Jahr 1952 geboren. Im Jahr 2017 liegt die Regelaltersgrenze für Neurentner bei 65 Jahren und fünf Monaten, nach den Rentenanpassungen zum 1. Juli 2017 sind es 65 Jahre und sechs Monate. Wer vor Erreichen dieses Alters in Rente geht, muss Abzüge bei der monatlichen Rente hinnehmen, wer länger arbeitet, stockt seine Rentenansprüche weiter auf. Diese Möglichkeiten bestanden schon lange, waren aufgrund der Rentenabzüge aber denkbar unattraktiv.
Mit der Flexi-Rente haben Arbeitnehmer viel bessere Möglichkeiten, für ihr Alter zu planen – sowohl was ihr Einkommen, als auch was ihre Teilhabe an der Arbeitswelt und ihre Freizeit angeht. Interessant für die Ruhestandsplanung sind vor allem die neuen Regeln zu Hinzuverdiensten, die sowohl Teilrentner als die sogenannten Vollrentner betreffen, die trotz Bezug ihrer vollen Rente noch etwas hinzuverdienen möchten.
Die Rentenversprechen - Was die Parteien vorhaben
CSU-Chef Horst Seehofer hatte die jüngste Rentendebatte angestoßen mit der Äußerung, dass die Riester-Rente gescheitert sei und die Kürzung des Rentenniveaus die Hälfte der Bevölkerung in die Sozialhilfe führen würde. Doch ist das nicht Unionslinie. Der Unionsmittelstand fordert sogar eine Stärkung der Riester-Rente. Nach allem, was man hört, könnte die Union im Wahlkampf für ein behutsames Nachsteuern beim Rentenniveau eintreten. Das Verhältnis von Einkommen zur Rente soll wohl doch nicht auf 43 Prozent sinken können, so wie derzeit bis 2030 erlaubt. Die Union will wohl auch die Eigenvorsorge stärken. Diskutiert wird, den Bürgern ein Einheitsprodukt anzubieten.
SPD-Chef Sigmar Gabriel will verhindern, dass die Renten sich zu stark vom Einkommen abkoppeln. Menschen mit kleinem Lohn dürften im Alter nicht reihenweise auf Sozialhilfe angewiesen sein. Im Wert der Rente spiegelt sich für Gabriel auch der Wert der Arbeit. Doch die Reformagenda 2010, die auch die Rente bezahlbar halten sollte, dürfte die SPD nicht komplett zurückdrehen. Die öffentlich geförderte private Zusatzvorsorge abschaffen will die SPD auch nicht. Man will sich aber mehr um das Wohl älterer Arbeitnehmer kümmern.
Um Renten armutsfest zu gestalten, soll nach dem Willen der Partei das Rentenniveau von heute 48 Prozent wieder auf das Niveau vor den Rentenreformen der vergangenen Jahre steigen - auf 53 Prozent. Niemand dürfe nach 40 Beitragsjahren mit einer Rente über Grundsicherung abgespeist werden.
Auch die Grünen wollen, dass die Rente vor Altersarmut schützt. Sie sprechen von einem Rentenniveau von nicht unter 46 Prozent. Geringe Rentenanwartschaften sollen mit einer steuerfinanzierten Garantierente aufgewertet werden. Die rund 2,3 Millionen Selbstständigen ohne obligatorische Alterssicherung sollen verpflichtend in der Rentenversicherung aufgenommen werden.
Die Liberalen wollen flexiblere Renteneintritte möglich machen und Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug aufheben. Sie treten dafür ein, bei der Grundsicherung im Alter einen Freibetrag für Einkommen aus privater und betrieblicher Altersvorsorge nicht anzurechnen. FDP-Chef Christian Lindner schlug die Zusammenlegung der Grundsicherung im Alter mit der Rente vor.
AfD-Parteichef Jörg Meuthen hatte eine Rente nach Schweizer Modell vorgeschlagen - dort gibt es drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, eine kapitalgedeckte Arbeitnehmerversicherung und geförderte Anlagen in private Rentenversicherungen.
Wann vorzeitige Rente plus Teilzeitarbeit lohnt
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es frühestens mit 63 Jahren. Wer noch keine 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt für jeden Monat, den er oder sie früher in Rente geht, 0,3 Prozent von seinen Rentenansprüchen abgezogen. Wer also regulär bis zum Alter von 65 Jahren und sechs Monaten arbeiten müsste und mit 63 Jahren, also 30 Monate früher, seine volle Rente beansprucht, erhält neun Prozent weniger Rente als bei Erreichen des Regelalters.
Jetzt kommt die Flexi-Rente ins Spiel. Denn wer seine Rente schon mit 63 bezieht, aber noch ein paar Jahre Teilzeitarbeit machen kann und will, muss nun nicht mehr wie in der Vergangenheit mit massiven Rentenkürzungen rechnen.
Grundsätzlich darf er zwar wie zuvor maximal 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Aber anders als bislang jeder verdiente Euro, der über diese Grenze hinausgeht, nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Bisher hatte ein höherer Hinzuverdienst harsche, pauschale Rentenkürzungen von einem Drittel, der Hälfte, zwei Dritteln oder gar eine Nullrente zur Folge.
Ein Rechenbeispiel: Die Rente mit 63 Jahren liegt nach Rentenabschlägen bei 1000 Euro monatlich. Eine halbe Stelle bringt zusätzliches Einkommen von 1500 Euro brutto, also 18.000 Euro im Jahr. Nach Abzug der Hinzuverdienstgrenze bleiben 11.700 Euro, die zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Diese 4680 Euro entsprechen monatlich 390 Euro. Unter dem Strich wird die Rente also auf 610 Euro gekürzt. Mit seinem Einkommen bleiben dem arbeitenden Rentner dann 2110 Euro brutto. Hatte er als Vollzeitbeschäftigter brutto 3000 Euro im Monat, kommt er nun mit einer halben Stelle also auf 70 Prozent seines bisherigen Gehalts. Davon sind natürlich neben Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen auch noch Rentenbeiträge zu zahlen, die aber als Zuschläge die laufende Rente wirkungsvoll erhöhen.
Einen kleinen Haken gibt es allerdings: Wer die gekürzte Rente bezieht und mit seinem Hinzuverdienst über seinem bisherigen Bruttoeinkommen liegt, profitiert nicht von der 40-Prozent-Regel. Dann wird sein Zusatzverdienst voll auf die Rente angerechnet.
Neurentner profitieren stärker von Flexi-Rente
Der Bundesverband der Rentenberater weist allerdings noch ein vorteilhafteres Modell hin, dass im Jahr des Renteneintritts einer Teil- oder Vollzeitarbeit noch attraktiver macht. Der Clou liegt darin, dass die Hinzuverdienstgrenze nunmehr als Jahressumme in die Rentenberechnung einfließt. Bisher galt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro, in zwei Monaten waren 900 Euro erlaubt. Ab dem 1. Juli spielt aber das monatliche Einkommen keine Rolle mehr, solange im Jahr nicht mehr als 6300 Euro verdient werden.
Wer nämlich erst in der zweiten Jahreshälfte in Rente geht, kann für den Rest des Jahres die vollen 6300 Euro hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzte wird. Geht der Frührentner also zum 1. November in Rente, arbeitet aber November und Dezember voll weiter, hat er schnell ein paar tausend Euro mehr auf dem Konto. Im Folgejahr kann er dann die Arbeitszeit so reduzieren, dass er die Hinzuverdienstgrenze für sich optimal nutzt.
Länger arbeiten zahlt sich aus
Noch besser stellen sich Arbeitnehmer, die über die Altersgrenze hinaus arbeiten, aber noch keine Rente beantragt haben. Dann erhöht die staatliche Rentenkasse für jeden Monat, den der Arbeitnehmer länger arbeitet, die monatliche Rente um 0,5 Prozent. Wer also ein Jahr länger arbeitet, hat seine Monatsrente bereits um sechs Prozent erhöht. Hinzu kommen noch die gestiegenen Rentenansprüche aus den währenddessen gezahlten Rentenbeiträgen.
Auch hier gab es eine wesentliche Verbesserung für Arbeitnehmer. Denn wer bisher länger gearbeitet hat, musste zwar keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, dafür aber der Arbeitgeber. Die Arbeitgeberbeiträge waren aber widersinniger Weise nicht mehr rentenwirksam. Seit Jahresbeginn zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen weiter 18,7 Prozent vom Bruttoeinkommen als Rentenbeitrag und dieser kommt voll den späteren Rentenansprüchen zugute.
Schon als Arbeitnehmer zusätzliche Rentenbeiträge einzahlen
Ab dem 1. Juli 2017 haben Arbeitnehmer noch früher als bisher die Chance, ihre spätere gesetzliche Rente zu erhöhen. Statt bisher erst mit 55 Jahren können nun schon Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Abzüge für den vorzeitigen Rentenbezug wieder auszugleichen. Auf Antrag gibt die Rentenversicherung Auskunft darüber, wie hoch die Ausgleichszahlungen sein müssten. Vor dem Hintergrund niedriger Zinsen für risikolose Geldanlagen ist diese Möglichkeit aktuell besonders attraktiv. Schließlich profitiert er davon, dass höhere Rentenansprüche auch in der Folge von jeder Rentenerhöhung profitieren.
Wer die Möglichkeiten nutzt, sich auf seinen (Un-)Ruhestand vorzubereiten, hat also die Chance, sich als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu fühlen – sowohl was seine finanzielle Situation angeht, also auch als wertvoller Arbeitnehmer, der seine Erfahrung einbringen und weitervermitteln kann.
Angesichts des chronischen Bedarfs an qualifiziertem Personal wären Arbeitgeber gut beraten, ihre Angestellten zu einer Fortbeschäftigung als Rentner zu ermuntern. Dann könnten beide Seiten zufriedener sein.