Flexi-Rente So rechnet sich der flexible Einstieg in den Ruhestand

Mit der Flexi-Rente kann die gesetzliche Rente zur lohnenden und anpassungsfähigen Geldanlage werden. Aber nicht jeder wird davon profitieren. Was die Regeln bedeuten und warum es sich lohnt, freiwillig mehr einzuzahlen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Glückliche Rente dank freiwilliger Selbsteinzahlung. Quelle: Getty Images

Die Einstellung der Deutschen ist gelegentlich verblüffend: Laut einer aktuellen TNS Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank glauben noch immer 31 Prozent, die gesetzliche Rente würde für ihren Lebensunterhalt im Ruhestand genügen. Kaum einer dieser Optimisten befürchtet Einbußen beim gewohnten Lebensstandard. Da wird die Mehrheit von ihnen aber irren.

Derzeit erreicht die gesetzliche Rente noch etwa 48 Prozent eines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Steuern ab. Im Jahr 2010 lag es noch bei 52 Prozent. Bis 2030 soll dieses Niveau weiter auf 43 Prozent sinken. Derzeit streiten Politik und Interessenverbände darüber, ob das heutige Rentenniveau auch für die Folgejahre festgeschrieben, angehoben oder weiter abgesenkt werden soll. Eine Mammutaufgabe mit Mammutsummen.

Zumindest soll das System schon ab dem Jahr 2017 deutlich flexibler werden, insbesondere beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Möglichkeiten zum Bezug einer Teilrente plus Teilzeitjob oder für ein Erwerbsleben über das Rentenalter hinaus sollen verbessert werden. Damit sollen Arbeitnehmer ihr Alterseinkommen aufstocken können. Aus diesen Gründen hat sich die Koalition auf eine Flexi-Rente“ verständigt.

So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Am Donnerstag wurde der von der Regierung verabschiedete Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten – und es gab reichlich Gegenwind der Opposition, unter anderem weil das Gesetz nicht das Problem der Geringverdiener-Renten angeht oder die neuen Regeln nicht weit genug gingen. Nach der Anhörung der Sachverständigen im Oktober soll das Gesetz dann im November im Bundestag beschlossen werden und ab dem 1. Januar 2017 gelten. Welche konkrete Ausgestaltung die Regelung dann haben wird, steht somit noch nicht fest.

Warum die Reform nötig ist

Nachdem zunächst Mütterrente und die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren (nach 45 Beitragsjahren) 2014 eingeführt wurden, verlangte die Union für ihre Zustimmung Verbesserungen für Rentner, die auch im Ruhestand noch arbeiten wollen. Bereits im November 2014 lagen die ersten Vorschläge für die sogenannte Flexi-Rente auf dem Tisch. Aber erst Mitte September dieses Jahres gab das Kabinett der Merkel-Regierung seinen Segen.

Die Regelungen im Einzelnen

Im Wesentlichen geht es bei der neuen Flexi-Rente um wichtige Änderungen in drei Bereichen:

• Arbeiten über das Regelrentenalter hinaus soll finanziell attraktiver werden, indem auch die aufgeschobene Rente schneller steigt.
• Frührentner: Wer früher in Rente gehen möchte oder muss, erhält nur eine verminderte Rente. Die Möglichkeiten, die dann wirksamen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen auszugleichen, sollen verbessert werden.
• Wer neben seiner Früh- oder Teilrente etwas hinzuverdienen will, soll verbesserte Möglichkeiten dazu erhalten und weniger schnell hohe Abschläge bei seiner Rente hinnehmen müssen. Das bisherige, gänzlich unattraktive Modell mit hohen, stufenweisen Abschlägen soll durch ein stufenloses System Hinzuverdienstmöglichkeiten fairer gestalten.

Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten

Länger arbeiten mit Rententurbo

Politiker hoffen wegen des drückenden Fachkräftemangels darauf, dass künftig mehr Arbeitnehmer ihren Renteneintritt hinauszögern und länger arbeiten. Das ging auch nach den bisherigen Regeln problemlos, war aber nicht sonderlich attraktiv in Bezug auf die Rente. Zwar erhöhte sich die spätere Rente um 0,5 Prozent für jeden Monat, der über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet wurde. Die Einzahlung weiterer Beiträge in die Rentenversicherung ist dem Arbeitnehmer im Rentenalter aber nicht möglich.

Der Arbeitgeber hingegen muss bislang seinen Anteil an den Rentenversicherungsbeiträgen zahlen, ohne dass diese die spätere Rente des Arbeitnehmers erhöht haben. Das Geld verschwand in der Kasse der Rentenversicherung und kam bestenfalls allen Versicherten zugute. Kein Wunder, dass von den 650.000 Neurentner 2013 gerade mal zwei Prozent ihre Rente durch längeres Arbeiten hinauszögerten – vermutlich nicht des Geldes wegen. Mit Einführung der Flexi-Rente will die Regierung diesen Missstand beenden.

Länger arbeiten lohnt sich bald richtig

Mit der Flexi-Rente soll künftig auch die monatliche Rente steigen. Der Arbeitnehmer kann sich nach Erreichen des Rentenalters dafür entscheiden weiter seine Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen (Opting-in). Dann kommen auch die Arbeitsgeberbeiträge seiner Rente zugute und er sammelt fleißig weiter Rentenpunkte. Den Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat gibt es weiterhin. Der Arbeitgeber wird dadurch belohnt, dass er sich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (1,5 Prozent vom Bruttolohn) sparen kann – schließlich kann der Arbeitnehmer jederzeit in Ruhestand gehen und dann seine volle Rente beziehen. Ein Arbeitnehmer, der seinen Rentenantrag also erst ein Jahr später stellt, erhöht seine Rente durch den Bonus um sechs Prozent. Zahlt er zudem weiter freiwillig in die Rentenversicherung, sammelt er weitere Entgeltpunkte, die die Rente zusätzlich steigern, beim Durchschnittverdiener sind das 30,45 Euro für die Beiträge eines Jahres.

Bis zum Erreichen des regulären Rentenalters bleiben alle Frührentner (Voll- oder Teilrentner) hingegen beitragspflichtig - derzeit sind Vollrentenbezieher noch automatisch von der Beitragspflicht befreit. Durch die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht sich dann jeweils zum Anpassungstermin am 1. Juli jeden Jahres die bereits laufende Rente.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Mehr Möglichkeiten für Frührentner

Grundsätzlich kann die gesetzliche Rente frühestens ab einen Alter von 63 Jahren bezogen werden. Wer noch früher mit dem Arbeiten aufhört, ist auf Arbeitslosengeld oder auf andere Rentenarten und Ersparnisse zum Bestreiten seines Lebensunterhalts angewiesen. Ab 63 Jahren gibt es eine abschlagfreie Rente aber nur, wenn der Frührentner 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung nachweisen kann. Für alle anderen gibt es für jeden Monat vorzeitigen Ruhestands einen Rentenabzug von 0,3 Prozent. Die Neurentner 2016 (Jahrgang 1951) erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 5 Monaten. Bis 2029 wird dann das Regelalter jährlich um einen Monat erhöht, bis es schließlich für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt. Beantragen Arbeitnehmer also derzeit die Rente ab 63, fehlen ihnen somit 29 Beitragsmonate, sodass sich die Abschläge auf 8,7 Prozent der Regelrente summieren. Die sollen Arbeitnehmer künftig besser mildern können.

Freiwillige Einmalzahlungen lohnen sich

Während laut Umfragen höchstens jeder fünfte Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus arbeiten würde, wenn sich dadurch seine Rente erhöht, würden mehr als zwei von fünf Arbeitnehmern lieber früher in Rente gehen – selbst, wenn das mit Rentenabschlägen einhergeht. Ihr Anteil dürfte mit der Flexi-Rente künftig steigen.

Der vorzeitige Ruhestand – vor allem der geplante – soll zwar weiterhin erst ab dem 63 Lebensjahr möglich sein, dafür aber erhält der Rentenversicherte künftig die Möglichkeit, schon früher für einen Ausgleich zu sorgen, um die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Renteneintritt wettzumachen. Bisher konnten Arbeitnehmer erst ab einem Alter von 55 Jahren Rentenabschläge durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Künftig soll dies schon ab 50 Jahren möglich sein.

Dadurch lassen sich die oft hohen fünfstelligen Beträge, die für einen Ausgleich nötig werden, über längere Zeit strecken und planen. Angedacht ist, dass die Rentenauskunft dann ab einem Alter von 50 Jahren automatisch Hinweise darauf gibt, wie hoch die Nachzahlungen an die Rentenkasse anzusetzen wären. Anhand dessen oder nach einer – einem durchaus empfehlenswerten Besuch beim Rentenberater - kann der Arbeitnehmer überlegen, ob er die Altersrente vorzeitig beziehen, die Abzüge jedoch durch zusätzliche Einzahlungen ausgleichen will.

Beispielrechnung und Rendite von Nachzahlungen

Ob sich zusätzliche Einzahlungen lohnen, ist jedoch stark vom Einzelfall und den individuellen Ansprüchen abhängig. Außerdem ist für die Rendite der Einzahlungen entscheidend, wie lange jemand lebt und Rente bezieht. Dazu ein reales Beispiel:

Regula Bernhard* ist gut verdienende Akademikerin und weiß seit kurzem, dass ihre Dienste in drei Jahren – sie wird dann 60 Jahre alt sein – nicht mehr benötigt werden. Einen neuen Job wird sie kaum finden und deshalb bis zum frühestmöglichen Renteneintritt Arbeitslosengeld beziehen. Eigentlich käme sie erst mit 66 Jahren und zwei Monaten in den Genuss der Regelrente. Nun muss sie 2022 mit 63 Jahren in die Frührente.

Rentenprognosen für 2040

Um die hohen Abschläge von 11,4 Prozent – in ihrem Fall wegen des guten Einkommens mehr als 230 Euro, die im Vergleich zur monatlichen Regelaltersrente fehlen - zu kompensieren, hat sie von der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie viel sie freiwillig in die Rentenkasse einzahlen müsste: rund 58.500 Euro. Damit käme sie dann auf gut 67 Entgeltpunkte, von denen jeder aktuell 30,45 Euro monatlicher Rente in den alten Bundesländern entspricht. Ziel ist also eine Monatsrente von 2041 Euro.

Ob sich der teure Rückkauf von Abschlägen lohnt, hängt zunächst von der Lebensdauer beziehungsweise der Rentenbezugszeit ab. Laut Sterbetafel bleiben Frau Bernhard nach Beginn der Frührente noch 23,5 Jahre. Die Rendite auf die hohe Nachzahlung hängt nun aber auch davon ab, wie die Renten künftig – relativ zur Lohnentwicklung - angepasst werden. Dabei würde Frau Bernhard sogar von Rentenerhöhungen während der Wartezeit bis zum Rentenbeginn und während des Rentenbezugs profitieren, insgesamt also über einen Zeitraum von fast 30 Jahren.

Mehr als zwei Prozent Rendite

Finanzmathematiker Siepe hat nachgerechnet: Gibt es künftig nur noch Nullrunden für die Rentner, läge die Rendite für Frau Bernhard bei knapp einem Prozent. Eine jährliche Rentensteigerung von einem Prozent unterstellt, ergibt sich bereits eine Rendite von dann 2,3 Prozent. Bei Rentenerhöhungen von jährlich zwei Prozent läge die Rendite sogar bei stolzen 3,7 Prozent. „Eine Rendite von 2,3 Prozent halte ich für realistisch, 3,7 Prozent sind hingegen optimistisch“, sagt Siepe. Eine Rendite von nur einem Prozent sei hingegen realitätsfern, weil es dann keine Rentenerhöhung während der kommenden 30 Jahre geben dürfte. Im Vergleich zu risikolosen festverzinslichen Geldanlagen sind aber mehr als zwei Prozent Rendite aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den meisten Fällen ein sehr gutes Ergebnis.

„Wer Rentenabschläge ausgleichen will, muss dies allerdings nicht auf einmal und komplett tun, sondern kann auch Teile zahlen oder seinen Einzahlbetrag stückeln“, erklärt Martina Herbrich, Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater. „Gut ist, dass die Arbeitnehmer nun fünf Jahre mehr Zeit bekommen sollen, sich darum zu kümmern.“ Eine Verteilung der Ausgleichszahlung über mehrere Jahre kann sogar aus steuerlichen Gründen vorteilhaft sein, weil Steuerfreibeträge so mehrfach ausgeschöpft werden können.

Stufenlose Rentenabschläge bei Hinzuverdienst

Wer eine Teil- oder Frührente bezieht, darf sich etwas hinzuverdienen. Allerdings gibt es dafür – außer bei Regelaltersrenten – Obergrenzen. Bisher genügte es, diese Obergrenze nur um einen Euro zu überschreiten, um harschen Renteneinbußen zu verursachen. Nach den bisherigen Regeln reduziert sich dann etwa eine volle Rente entsprechend der angesammelten Entgeltpunkte auf eine Teilrente mit nur zwei Dritteln des bisherigen Rentenanspruchs.

Wer bereits eine Teilrente bezog, musste ebenfalls drastische Kürzungen hinnehmen. Aus einer Zwei-Drittel-Teilrente wurde dann eine halbe, aus einer halben Teilrente eine Ein-Drittel-Rente und eine Ein-Drittel-Rente wurde beim Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze ganz gestrichen.

In Sachsen-Anhalt ist Ihre Rente am meisten wert
Große UnterschiedeRente ist nicht gleich Rente. Je nach Preisgefüge einer bestimmten Region sind 1000 Euro Rente in Deutschland unterschiedlich viel wert. Um bis zu 50 Prozent variiert die Kaufkraft der Ruheständler, das ergab eine Studie des Forschungsunternehmens Prognos im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“. Für die Analyse wurden die Lebenshaltungskosten in insgesamt 402 Landkreisen verglichen. Im Bundesdurchschnitt liegen diese bei 1000 Euro. Der statistische Warenkorb für Lebenshaltungskosten wurde dafür an die Bedürfnisse von Rentnern angepasst. Unter anderem wurden Ausgaben für Ärzte und Medikamente stärker gewichtet. Quelle: dpa
Dom Magdeburg, Sachsen-Anhalt Quelle: dpa
Saarschleife, Saarland Quelle: dpa/dpaweb
Schweriner Schloss, Mecklenburg-Vorpommern Quelle: dapd
Silhouette der Stadt Hannover, Niedersachsen Quelle: dpa
Dom Erfurt, Thüringen Quelle: dpa
Bremer Stadtmusikanten, Bremen Quelle: dpa

Das hat vorhandenen Arbeitswillen für die Teil- und Frührentner natürlich schnell ad absurdum geführt. Wer eine volle Rente vor Erreichen des Regelrentenalters bezieht, darf nämlich bisher nur 450 Euro monatlich (mit zwei Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld maximal 14-mal im Jahr) verdienen. Er bleibt also auf einen Minijob beschränkt, will er keine drakonischen Abschläge riskieren.

Die neuen Regeln für den Hinzuverdienst sollen erst ab dem 1. Juli 2017 gelten, da immer in der Jahresmitte die Rentenanpassungen erfolgen. Jetzt steht als abschlagfreie Obergrenze nur noch ein Jahreshinzuverdienst von 6300 Euro im Gesetzentwurf. Wer dann mehr verdient, rutscht nicht mehr in die nächstniedrige Teilrentenstufe. Stattdessen werden für jeden hinzuverdienten Euro oberhalb der von 6300 Euro 40 Cent von der Rente abgezogen. Wer also beispielsweise 7300 Euro im Jahr hinzuverdient, dem wird die Rente um 400 Euro gekürzt. Somit fallen die starren Teilrentenstufen weg. Die neue Regelung orientiert sich an den 40-Prozent-Kürzungen, die analog bei Hinterbliebenenrenten schon lange gelten.

Um es noch einmal klarzustellen: Die Hinzuverdienstgrenzen gelten nur bei vorgezogenen Altersrenten, die – abgesehen von der abschlagfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren – immer auch mit Abschlägen verbunden sind. Ob sich der Hinzuverdienst für den Einzelnen lohnt, hängt immer von der individuellen Situation, der Rentenhöhe nach Abschlag, den Kosten für Sozialversicherungen und den fälligen Steuern ab. Erst nach Erreichen des Rentenalters dürfen Ruheständler ihre volle Rente beziehen und zudem unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenabschläge zu riskieren.

Vorschläge zur Renten-Reform

Im Einzelfall ist die alte Regelung günstiger

Das macht das Arbeiten nach Beginn des Rentenbezugs sicherlich attraktiver als bislang. Allerdings stellt sich nicht unbedingt jeder mit der neuen Regelung besser.

Dass dies bei Gutverdienern der Fall sein kann, hat Finanzmathematiker Siepe für die WirtschaftsWoche vorgerechnet. „Sicher kommt eine Schlechterstellung nur im Extremfall vor. Aber man kann eben nicht einfach behaupten, dass alle Frührentner davon profitieren“, betont Siepe.

In der Praxis sähe das nach Berechnungen von Werner Siepe zum Beispiel so aus:

Beispiel 1:
Bei einer vollen Rente von 2000 Euro brutto, für die im Erwerbleben ungefähr ein Bruttogehalt von 5000 Euro nötig war, und einem zusätzlichen, versicherungsfreien Minijob für 450 Euro im Monat bleiben einem ledigen Rentner eine Rente von netto 1680 Euro. Zusammen mit dem Einkommen aus dem Minijob kommt er so auf ein Gesamteinkommen von 2130 Euro. Gemessen an den Bruttoeinkünften von 2450 Euro hat sich der Hinzuverdienst also gelohnt.

Beispiel 2:
Verdient der Rentner stattdessen 2500 Euro brutto, indem er weiter halbtags arbeitet, wird seine Rente um 790 Euro auf 1210 Euro gekürzt. Von den 3710 Euro, die ihm brutto verbleiben, muss er Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen, sodass ihm netto nur noch rund 2560 Euro netto im Portemonnaie bleiben. Obwohl er brutto 2050 Euro mehr verdient als im ersten Fall, steigt sein Einkommen nur um gut 430 Euro. Für diesen Rentner lohnt sich der Hinzuverdienst nicht.

Die Beispiele zeigen, dass die Berechnungen für den Hinzuverdienst nur schwer durchschaubar sind und immer im Einzelfall geprüft werden müssen. „Ein Früh- oder Teilrentner ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch versicherungspflichtig, mit Erreichen der Regelaltersgrenze wurde er automatisch von dieser Versicherungspflicht befreit“, sagt Herbrich von Rentenberaterverband. „Neu ist, dass er bei Erreichen der Regelaltersgrenze auf die dann eintretende Versicherungsfreiheit verzichten und weiter Rentenbeiträge zahlen kann, das sogenannte Opting-in. Dass in dieser Phase weiter Entgeltpunkte gesammelt und die Rente erhöht werden kann, ist zu begrüßen. Die starren Regeln waren insbesondere für Teilrentner unattraktiv.“

*Name von der Redaktion geändert

Werden Frührentner jetzt besser gestellt?

Versicherungswirtschaft und Arbeitgeber lehnen die Verbesserungen für Frührentner ab, insbesondere beim Abkaufen von Rentenabschlägen als zu günstig. Die vermeintliche Logik dahinter: Frührentner würden länger eine abschlagfreie Rente beziehen und den Arbeitsmarkt früher verlassen – was somit auch die Solidargemeinschaft belastet.

Allerdings haben die Versicherungen auch ein Interesse am Geschäft mit privater und betrieblicher Altersvorsorge. Die sind aber wegen der niedrigen Zinsen derzeit vielfach unattraktiver als die gesetzliche Rentenversicherung. Die Arbeitgeber befürchten, dass diese Regelung zu noch mehr Frührentnern führt, das Rentensystem weiter aushöhlt und den Fachkräftemangel verschärft. Die Argumentation hinkt aber, weil die künftigen Rentner schließlich für ihre Rentenerhöhung vorher bezahlen – so wie jeder Beitragszahler. Sie profitieren lediglich von künftigen Rentensteigerungen stärker als junge beitragspflichtige Arbeitnehmer.

Was von der Privatrente übrigbleibt
Die sinkenden Renditen bei der Lebensversicherung sind ein Aufreger-Thema in Deutschland. In der Ansparphase erwirtschaften die Gesellschaften heute kaum mehr als sie durchschnittlich an Garantien für ihre Kunden bereithalten müssen. Verbraucherschützer raten Kunden daher seit Jahren, ihr Geld separat anzusparen – und erst zum eigentlichen Rentenantritt an eine Rentenversicherung abzutreten, die dann das Langlebigkeitsrisiko übernimmt. Je besser eine Gesellschaft ab dann wirtschaftet und anlegt, desto höher fällt die Sofortrente aus. Ein aktueller Map-Report hat sich angesehen, welche Versicherer bei der Sofortrente in der Vergangenheit am besten abgeschnitten haben. Quelle: dpa
Die zentrale Frage des Map-Reports lautet: Was hat der Versicherer aus der Einmalzahlung machen können? Oder genauer: Wie viel haben Kunden an monatlicher Rente ausbezahlt bekommen, wenn sie 1995 (und auch 2000 und 2005) 50.000 Euro Einmalzahlung an eine Rentenversicherung gegeben haben? Bei der dynamischen Variante, bei der ein einmal erreichtes Rentenniveau nicht mehr unterschritten werden darf, liegt die Debeka an erster Stelle. In den 20 Jahren 1995 bis heute haben sich die Rentenzahlungen auf 98.749 Euro aufsummiert – das sind knapp 9.000 mehr als der Durchschnitt. 464,53 Euro monatlich bezahlt sie ihren Kunden seit dem 1.1.2015 aus. Quelle: dpa
Nach der Debeka rangiert die Cosmos Versicherung auf dem zweiten Platz bei den dynamischen Renten über 20 Jahre. Bei ihr wurden aus 50.000 Euro Einmalzahlung 94.672 Euro oder 417,26 Euro Rente seit dem 1.1.2015. Der Map-Report sieht das Modell, das die Renten dynamisch an die Entwicklung der Überschüsse anpasst, allerdings kritisch: Im Niedrigzinsumfeld der vergangenen Jahre habe kaum ein Versicherer mehr die Rentenzahlungen anheben können. Der Grund: Wegen der Niedrigzinsen gehen die Überschüsse seit längerem kontinuierlich zurück. Quelle: Screenshot. Quelle: Handelsblatt Online
Platz drei bei den dynamischen Sofort-Renten über 20 Jahre belegt die Württembergische. Sie machte aus einst 50.000 Euro nach 20 Jahren 93.850 Euro oder 421,87 Euro Rente ab dem 1.1.2015. Die mit Abstand meisten Teilnehmer der Untersuchung meldeten Daten zur dynamischen Rentenversicherung, heißt es im Map-Report – „aus gutem Grund“. Denn es sieht besser aus, wenn die Rentenleistungen im dynamischen Modell – trotz Niedrigzinsen – zumindest konstant bleiben. Quelle: dpa
Wie stark die „erzwungene“ Rentengarantie im dynamischen Modell die Wirklichkeit verzerrt, wird bei den Gewinnern Debeka, Cosmos und Württembergische besonders sichtbar. „Während die dynamische Rente steigt oder zumindest das erreichte Niveau hält, rauscht der konstante Vertrag ab dem Jahr 2002 in den Keller“, so der Report. Bei der Cosmos sinkt die Monatsrente von 2002 bis 2005 von 407 Euro um 69 Euro auf 338 Euro. Bei der Württembergischen sinkt die Rente im selben Zeitraum um 71 Euro, bei der Debeka sogar um 93 Euro. Quelle: dpa
„Unter den gegeben Bedingungen sind die Ergebnisse der Rentenleistungen der Lebensversicherer bemerkenswert gut“, heißt es im Map-Report. Dies gilt allerdings vor allem für den Fall, bei dem die Sofortrentenzahlungen seit 1995 laufen. Je später der Versicherer mit der Rentenzahlung begonnen hat, umso eher schlägt sich das Niedrigzinsumfeld auf die Ergebnisse nieder – und umso länger muss ein Vertrag laufen, damit der Kunde seine Einmalzahlung wiedersieht. Quelle: dpa
Recht komfortabel sieht es also bei Rentenzahlungen aus, die nach einer Einmalzahlung von 50.000 Euro, bereits ab 1995 bezahlt werden. Bei der Rente mit konstantem Überschusssystem erreicht – laut Map-Branchenvergleich – ein Mustervertrag ab 1995 nach zehn Jahren und neun Monaten einen positiven Saldo zwischen Ein- und Auszahlungen. Länger dauert es bei der dynamischen Rente: Dort muss ein Kunde sich elf Jahre und acht Monate gedulden, bis er sein Eingezahltes wiedersieht. Quelle: dpa

„Das Argument, dass Rückkäufe von Rentenabschlägen im großen Stil die Solidargemeinschaft belasten, ist zwar von der Logik her richtig“, räumt der Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe ein. „Aber im vorigen Jahr haben nur 900 Neurentner den Abschlagsrückkauf genutzt. Selbst wenn dieser Wert auf das Zehnfache ansteigt, wäre das immer noch eine zu vernachlässigende Größenordnung und keine Belastung für die Rentenkassen.“

Andererseits sind die Reglungen tatsächlich flexibler. „Die Idee eines gleitenden Übergangs in die Rente ist gut“, sagt Siepe. „Streit erwarte ich hingegen bei den Hinzuverdienstregeln. Die Deutsche Rentenversicherung und der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisieren die Pläne zu Recht als viel zu komplizierte Bürokratiemonster.“

Das kritisieren selbst die Deutsche Rentenversicherung und der Bundesverband der Rentenberater. Vorgesehen ist nämlich, das Hinzuverdiener vor Arbeitsbeginn eine Einkommensprognose eine Einkommensprognose abgeben müssen. Zum ersten Juli des Folgejahres muss dann das prognostizierte mit dem tatsächlich erzielten Zusatzeinkommen abgeglichen und die Rentenhöhe entsprechend korrigiert werden. So kann es zu jährlichen Rückforderungen oder Nachzahlungen der Rentenversicherung kommen.

Einfacher wäre eine Berechnung analog zu den Hinterbliebenenrenten oder eine großzügigere Obergrenze in Höhe der bisherigen oder des letzten Bruttoeinkommens vor Rentenbeginn oder zumindest eine Netto-Obergrenze in gleicher Höhe. Diese Vorschläge wurden bereits von verschiedenen Seiten immer wieder ins Spiel gebracht, schlagen sich aber bislang nicht im Gesetzentwurf zur Flexi-Rente nieder.

Die Regelungen der Flexi-Rente sind somit nicht der große Wurf, aber immerhin ein deutlicher Schritt im Bemühen, Arbeitsleben und Ruhestand ineinander übergehen zu lassen und diesen Übergang für künftige Rentner besser und ohne große Einbußen gestaltbar zu machen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%