Flexi-Rente So rechnet sich der flexible Einstieg in den Ruhestand

Seite 4/5

Stufenlose Rentenabschläge bei Hinzuverdienst

Wer eine Teil- oder Frührente bezieht, darf sich etwas hinzuverdienen. Allerdings gibt es dafür – außer bei Regelaltersrenten – Obergrenzen. Bisher genügte es, diese Obergrenze nur um einen Euro zu überschreiten, um harschen Renteneinbußen zu verursachen. Nach den bisherigen Regeln reduziert sich dann etwa eine volle Rente entsprechend der angesammelten Entgeltpunkte auf eine Teilrente mit nur zwei Dritteln des bisherigen Rentenanspruchs.

Wer bereits eine Teilrente bezog, musste ebenfalls drastische Kürzungen hinnehmen. Aus einer Zwei-Drittel-Teilrente wurde dann eine halbe, aus einer halben Teilrente eine Ein-Drittel-Rente und eine Ein-Drittel-Rente wurde beim Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze ganz gestrichen.

In Sachsen-Anhalt ist Ihre Rente am meisten wert
Große UnterschiedeRente ist nicht gleich Rente. Je nach Preisgefüge einer bestimmten Region sind 1000 Euro Rente in Deutschland unterschiedlich viel wert. Um bis zu 50 Prozent variiert die Kaufkraft der Ruheständler, das ergab eine Studie des Forschungsunternehmens Prognos im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“. Für die Analyse wurden die Lebenshaltungskosten in insgesamt 402 Landkreisen verglichen. Im Bundesdurchschnitt liegen diese bei 1000 Euro. Der statistische Warenkorb für Lebenshaltungskosten wurde dafür an die Bedürfnisse von Rentnern angepasst. Unter anderem wurden Ausgaben für Ärzte und Medikamente stärker gewichtet. Quelle: dpa
Dom Magdeburg, Sachsen-Anhalt Quelle: dpa
Saarschleife, Saarland Quelle: dpa/dpaweb
Schweriner Schloss, Mecklenburg-Vorpommern Quelle: dapd
Silhouette der Stadt Hannover, Niedersachsen Quelle: dpa
Dom Erfurt, Thüringen Quelle: dpa
Bremer Stadtmusikanten, Bremen Quelle: dpa

Das hat vorhandenen Arbeitswillen für die Teil- und Frührentner natürlich schnell ad absurdum geführt. Wer eine volle Rente vor Erreichen des Regelrentenalters bezieht, darf nämlich bisher nur 450 Euro monatlich (mit zwei Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld maximal 14-mal im Jahr) verdienen. Er bleibt also auf einen Minijob beschränkt, will er keine drakonischen Abschläge riskieren.

Die neuen Regeln für den Hinzuverdienst sollen erst ab dem 1. Juli 2017 gelten, da immer in der Jahresmitte die Rentenanpassungen erfolgen. Jetzt steht als abschlagfreie Obergrenze nur noch ein Jahreshinzuverdienst von 6300 Euro im Gesetzentwurf. Wer dann mehr verdient, rutscht nicht mehr in die nächstniedrige Teilrentenstufe. Stattdessen werden für jeden hinzuverdienten Euro oberhalb der von 6300 Euro 40 Cent von der Rente abgezogen. Wer also beispielsweise 7300 Euro im Jahr hinzuverdient, dem wird die Rente um 400 Euro gekürzt. Somit fallen die starren Teilrentenstufen weg. Die neue Regelung orientiert sich an den 40-Prozent-Kürzungen, die analog bei Hinterbliebenenrenten schon lange gelten.

Um es noch einmal klarzustellen: Die Hinzuverdienstgrenzen gelten nur bei vorgezogenen Altersrenten, die – abgesehen von der abschlagfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren – immer auch mit Abschlägen verbunden sind. Ob sich der Hinzuverdienst für den Einzelnen lohnt, hängt immer von der individuellen Situation, der Rentenhöhe nach Abschlag, den Kosten für Sozialversicherungen und den fälligen Steuern ab. Erst nach Erreichen des Rentenalters dürfen Ruheständler ihre volle Rente beziehen und zudem unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenabschläge zu riskieren.

Vorschläge zur Renten-Reform

Im Einzelfall ist die alte Regelung günstiger

Das macht das Arbeiten nach Beginn des Rentenbezugs sicherlich attraktiver als bislang. Allerdings stellt sich nicht unbedingt jeder mit der neuen Regelung besser.

Dass dies bei Gutverdienern der Fall sein kann, hat Finanzmathematiker Siepe für die WirtschaftsWoche vorgerechnet. „Sicher kommt eine Schlechterstellung nur im Extremfall vor. Aber man kann eben nicht einfach behaupten, dass alle Frührentner davon profitieren“, betont Siepe.

In der Praxis sähe das nach Berechnungen von Werner Siepe zum Beispiel so aus:

Beispiel 1:
Bei einer vollen Rente von 2000 Euro brutto, für die im Erwerbleben ungefähr ein Bruttogehalt von 5000 Euro nötig war, und einem zusätzlichen, versicherungsfreien Minijob für 450 Euro im Monat bleiben einem ledigen Rentner eine Rente von netto 1680 Euro. Zusammen mit dem Einkommen aus dem Minijob kommt er so auf ein Gesamteinkommen von 2130 Euro. Gemessen an den Bruttoeinkünften von 2450 Euro hat sich der Hinzuverdienst also gelohnt.

Beispiel 2:
Verdient der Rentner stattdessen 2500 Euro brutto, indem er weiter halbtags arbeitet, wird seine Rente um 790 Euro auf 1210 Euro gekürzt. Von den 3710 Euro, die ihm brutto verbleiben, muss er Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen, sodass ihm netto nur noch rund 2560 Euro netto im Portemonnaie bleiben. Obwohl er brutto 2050 Euro mehr verdient als im ersten Fall, steigt sein Einkommen nur um gut 430 Euro. Für diesen Rentner lohnt sich der Hinzuverdienst nicht.

Die Beispiele zeigen, dass die Berechnungen für den Hinzuverdienst nur schwer durchschaubar sind und immer im Einzelfall geprüft werden müssen. „Ein Früh- oder Teilrentner ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch versicherungspflichtig, mit Erreichen der Regelaltersgrenze wurde er automatisch von dieser Versicherungspflicht befreit“, sagt Herbrich von Rentenberaterverband. „Neu ist, dass er bei Erreichen der Regelaltersgrenze auf die dann eintretende Versicherungsfreiheit verzichten und weiter Rentenbeiträge zahlen kann, das sogenannte Opting-in. Dass in dieser Phase weiter Entgeltpunkte gesammelt und die Rente erhöht werden kann, ist zu begrüßen. Die starren Regeln waren insbesondere für Teilrentner unattraktiv.“

*Name von der Redaktion geändert

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%