Flexi-Rente Warum die Flexi-Rente ein Schuss ins Blaue ist

Die Koalition hat sich endlich auf ein Konzept geeinigt, um die vorzeitige Teilrente und Arbeiten über das Rentenalter hinaus attraktiver zu machen. Was das bringt, ist jedoch völlig unklar.

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So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Wissen Sie schon, wann Sie in Rente gehen? Und wissen Sie auch, was Sie dann monatlich an gesetzlicher Rente bekommen? Wenn Sie beide Fragen bejahen können, stehen Sie entweder kurz vor Ihrem Rentenbeginn oder sollten Lotto spielen – denn offensichtlich verfügen Sie über hellseherische Fähigkeiten.

Die Rente wirklich zu planen, ist ein schwieriges Unterfangen. Denn wer weiß vorher schon, ob er tatsächlich gesund und ohne Phasen der Arbeitslosigkeit oder starke Einkommensschwankungen das Rentenalter erreicht? Wer vorher in Rente gehen möchte, muss sich erst einmal ausrechnen lassen, wie sich das auf seine Altersvorsorge auswirkt. Zudem muss er damit rechnen, auch als Ruheständler Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen; wenn auch in der Regel reduziert.

Bei der Vielzahl von individuellen Faktoren, die sich auf das Einkommen im Alter auswirken, sind präzise Prognosen Jahre im Voraus nahezu unmöglich – zumal sich auch der Gesetzgeber gern als Rentenreformer profiliert und das Rentensystem einem stetigen Wandel unterzieht.

Vorschläge zur Renten-Reform

Die neueste Entwicklung ist dabei der nunmehr vorgelegte erste Gesetzentwurf der Koalition zur flexiblen Rentengestaltung, kurz Flexi-Rente genannt, den die Regierung bereits vor eineinhalb Jahren angekündigt hat. Dabei geht es um zwei Ziele: Die Erleichterung des Eintritts in die Teilrente mit 63 und Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um eine Weiterbeschäftigung jener attraktiver zu gestalten, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten wollen. Das noch zu beratende Gesetz soll ab 2017 in Kraft treten.

Vor allem auf den Gesetzentwurf zur Teilrente dürften viele Arbeitnehmer gespannt gewartet haben. Denn tatsächlich wollen oder können viele nicht bis zum regulären Renteneintritt arbeiten. 42 Prozent der Deutschen würden gern trotz Einbußen in der Rentenhöhe vorzeitig den Ruhestand einläuten, auch wenn das die Rentenhöhe mindert. Tatsächlich nahmen 2015 197.000 Neurentner eine Frührente in Anspruch, im Schnitt knapp zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze und verbunden mit Abzügen bei der Rente von rund sieben Prozent.

Flexibler Hinzuverdienst für Rentner

Der Entwurf sieht vor allem vor, die gesetzliche Rente trotz zusätzlicher Arbeitseinkommen der Rentner geringer zu belasten. Bisher gilt für die Teilrente, die Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen dürfen, eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro pro Monat, wenn sie ihre bis dahin aufgebauten Rentenansprüche voll ausschöpfen. In zwei Monaten im Jahr dürfen die Ruheständler 900 Euro verdienen. Darüber hinaus können Teilrentner auch zwei Drittel, die Hälfte oder nur ein Drittel ihrer Rente in Anspruch nehmen, dafür aber entsprechend mehr Gehalt beziehen.

Wer auch nur einen Cent mehr bekommt, muss nach geltender Regelung harsche Abzüge bei seinen Rentenbezügen hinnehmen. Diese sind bislang in Stufen gestaltet. Statt voller Rentenbezüge sinken sie bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze auf zwei Drittel, wer zwei Drittel erhält, wird auf die Hälfte gekürzt und wer eine halbe Rente beansprucht, droht die Kürzung auf ein Drittel seiner gesamten Rentenhöhe. Wer als Teilrentner nur eine Ein-Drittel-Rente bezieht, riskiert bei zu hohem Arbeitseinkommen die komplette Streichung seiner Rentenbezüge.

Ein Beispiel: Wer vor Beginn der Teilrente das Durchschnittseinkommen von 2900 Euro erhalten hat und mit 63 Jahren zwei Drittel seiner Rente bezieht, darf noch rund 1080 Euro hinzuverdienen, ohne Rentenkürzungen zu erleiden. Bei einer halben Rente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 1576 Euro und bei einer Ein-Drittel-Rente bei 2074 Euro.

Weg vom Minijob für Rentner

Für Teilrentner mit vollen Rentenbezügen sind damit faktisch nur Minijobs möglich. Da der vorzeitige Rentenbeginn ohnehin mit Rentenabzügen verbunden ist – nämlich 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns, also 7,2 Prozent für einen um zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn –, ist diese Hinzuverdienstgrenze für viele potenzielle Teilrentner witzlos. Deswegen haben im vergangenen Jahr von 800.000 Neurentnern auch nur 2000 das Modell einer Teilrente gewählt.

Abschaffung der Stufen beim Hinzuverdienst

Da bei vielen Arbeitnehmern im Rentenalter aber der Arbeitswille durchaus vorhanden ist und die Unternehmen einen Fachkräftemangel beklagen, hat die Regierung nun beschlossen, die starren Hinzuverdienst-Stufen abzuschaffen und das System flexibler zu gestalten, um die Teilrente für Arbeitnehmer attraktiver zu machen.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Der Plan für die Flexi-Rente sieht vor, bei einem vollen Teilrentner alle Gehälter oberhalb der 450-Euro-Minijob-Grenze nur noch zu 40 Prozent auf die Rente anzurechnen und um diesen Betrag die Rentenbezüge zu kürzen. Zudem ist der rentenneutrale Hinzuverdienst nach oben gedeckelt. Wer mehr als sein früheres Bruttoeinkommen neben der Rente verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.

Anders gesagt: ab dem 451. Euro pro Monat bleiben von jedem Euro Extraverdienst 60 Cent beim Teilrentner – der darauf allerdings auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Wer etwa 2000 Euro im Jahr hinzu verdient, hat nach einem Jahr seine Rente um rund 20 Euro im Monat erhöht. Wann die Rentenerhöhung dann tatsächlich erfolgt, – schon während der Teilrente oder erst zum vollständigen Renteneintritt - ist allerdings noch unklar.

Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten

Anke Voss, Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater, dessen Mitglieder wie freiberufliche Steuerberater unabhängig von Versicherungsträgern und Behörden in Rentenfragen helfen, sieht im Flexi-Renten-Entwurf dennoch einen Schritt in die richtige Richtung. „Eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen war dringend notwendig. Das ist der richtige Weg, allerdings ist die reformierte Teilrente so noch immer zu starr“, sagt Voss.

So hat sich der Gewerkschaftsvorschlag, die Rente bereits ab 60 zu ermöglichen, nicht durchgesetzt. Zudem ist die getroffene Regelung recht bürokratisch. „Die Anrechnung von 40 Prozent der Zusatzeinkommen auf die gesetzliche Rente ist für die Rentenversicherungsträger sehr aufwändig.“

Ob die Neuregelung also dazu führt, dass es mehr Teilrentner gibt, die ihre langjährige Erfahrung in Unternehmen durch eine Teilzeittätigkeit weiter einbringen, steht in den Sternen. Sicher ist lediglich, dass es ohne deutlich mehr Bürokratie nicht gehen wird.

Trotz Rentenalter weiterarbeiten soll sich lohnen

Nach einer Umfrage aus dem Jahr 2014 sind immerhin 19 Prozent der Arbeitnehmer bereit und willens, auch nach Erreichen des Rentenalters – derzeit liegt es bei 65 Jahren und fünf Monaten – einfach weiter zu arbeiten und die Rente auf später zu verschieben. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht und wird es auch nach den Plänen des Gesetzgebers in Zukunft nicht geben.

Attraktiver soll die Arbeit im Rentenalter durch Belohnungen bei den Rentenansprüchen werden. Wer dann noch arbeitet, soll freiwillig weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen dürfen. Zusammen mit dem Beitrag des Arbeitgebers – der schon in der bisherigen Regelung anfällt, aber für den einzelnen Arbeitnehmer wirkungslos blieb und nur der Rentenkasse zugutekommt – erhöht sich dadurch der Rentenanspruch beim Wechsel in den Ruhestand.

Rentenprognosen für 2040

Schon jetzt erhalten Arbeitnehmer jenseits der Regelaltersgrenze pro Monat, den sie länger arbeiten, einen Rentenaufschlag von 0,5 Prozent, also sechs Prozent pro Jahr der Weiterbeschäftigung, wenn sie dafür zunächst auf ihre Rente verzichten. Das macht die Rentenversicherung, weil diese Arbeitnehmer gemessen an ihrer Lebenserwartung auch entsprechend kürzer Rente beziehen. Allerdings bleiben die Oldies dabei von weiteren Beiträgen zur Rentenversicherung verschont. Nach der neuen Regelung wären Rentenbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich rentensteigernd wirksam.

Flexi-Rente bringt kaum was für Beschäftigung Älterer

Die Arbeitgeber sollen für die Weiterbeschäftigung der Älteren belohnt werden, indem sie bis zu fünf Jahre lang keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Dafür entrichten sie bislang 1,5 Prozent des Bruttolohnes. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der sich zuvor für höhere Hinzuverdienstgrenzen und eine Teilrente schon ab 60 stark gemacht hatte, verurteilte das Vorhaben prompt als „Verbilligung der Arbeitskraft älterer Menschen“. Der Arbeitgeberverband BDA hingegen warnt vor zu hohen Erwartungen. Die Flexi-Rente werde nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer haben.

Auch die so erhöhte Rente dürfte wenig Arbeitnehmer tatsächlich locken. Wer etwa ein Jahr länger arbeitet und dafür 1500 Euro pro Monat erhält, erhöht seine monatliche Rente um 15 Euro. Diese Berechnung gilt unabhängig davon, ob er schon Rente bezieht oder weiter darauf verzichtet.

Angesichts der Tatsache, dass jeder vierte Neurentner vorzeitig in den Ruhestand eintritt und dafür Abzüge in Kauf nimmt, dürfte das Arbeiten über das Rentenalter hinaus nur für wenige attraktiv genug sein. „Die freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer sind dennoch eine gute Idee“, mein Voss vom Verband der Rentenberater.

Wie groß der Einkommenseffekt durch die zusätzlichen Rentenkassenbeiträge oder eine Teilrente ist, muss jeder Betroffene individuell berechnen lassen. Vor allem mit Blick auf den Gesundheitszustand, die Einkommenshöhe, den individuellem Steuersatz und Beiträge zur Krankenversicherung muss er selbst entscheiden, ob es sich für ihn netto lohnt, länger zu arbeiten.

Sinnvoll erscheinen zwei weitere kleine Neuerungen: Und um die Arbeitskraft der Älteren zu erhalten, sollen außerdem gesundheitliche Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung ausgebaut werden. Dadurch soll die Arbeitskraft auch im Alter erhalten werden.

Außerdem ist vorgesehen: Wer Rentenabzüge im Alter vermeiden oder kompensieren möchte, darf laut Gesetzentwurf ab 2017 schon ab 50 Jahren freiwillig höhere Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und so seinen Rentenanspruch vorsorglich erhöhen. Bislang war dies erst ab dem 55. Lebensjahr erlaubt. Aber je mehr Arbeitnehmer diese Möglichkeit nutzen, umso weniger dürften sie sich für längeres Arbeiten im Alter begeistern.

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