Versicherungswirtschaft und Arbeitgeber lehnen die Verbesserungen für Frührentner ab, insbesondere beim Abkaufen von Rentenabschlägen als zu günstig. Die vermeintliche Logik dahinter: Frührentner würden länger eine abschlagfreie Rente beziehen und den Arbeitsmarkt früher verlassen – was somit auch die Solidargemeinschaft belastet.
Allerdings haben die Versicherungen auch ein Interesse am Geschäft mit privater und betrieblicher Altersvorsorge. Die sind aber wegen der niedrigen Zinsen derzeit vielfach unattraktiver als die gesetzliche Rentenversicherung. Die Arbeitgeber befürchten, dass diese Regelung zu noch mehr Frührentnern führt, das Rentensystem weiter aushöhlt und den Fachkräftemangel verschärft. Die Argumentation hinkt aber, weil die künftigen Rentner schließlich für ihre Rentenerhöhung vorher bezahlen – so wie jeder Beitragszahler. Sie profitieren lediglich von künftigen Rentensteigerungen stärker als junge beitragspflichtige Arbeitnehmer.
„Das Argument, dass Rückkäufe von Rentenabschlägen im großen Stil die Solidargemeinschaft belasten, ist zwar von der Logik her richtig“, räumt der Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe ein. „Aber im vorigen Jahr haben nur 900 Neurentner den Abschlagsrückkauf genutzt. Selbst wenn dieser Wert auf das Zehnfache ansteigt, wäre das immer noch eine zu vernachlässigende Größenordnung und keine Belastung für die Rentenkassen.“
Andererseits sind die Reglungen tatsächlich flexibler. „Die Idee eines gleitenden Übergangs in die Rente ist gut“, sagt Siepe. „Streit erwarte ich hingegen bei den Hinzuverdienstregeln. Die Deutsche Rentenversicherung und der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisieren die Pläne zu Recht als viel zu komplizierte Bürokratiemonster.“
Das kritisieren selbst die Deutsche Rentenversicherung und der Bundesverband der Rentenberater. Vorgesehen ist nämlich, das Hinzuverdiener vor Arbeitsbeginn eine Einkommensprognose eine Einkommensprognose abgeben müssen. Zum ersten Juli des Folgejahres muss dann das prognostizierte mit dem tatsächlich erzielten Zusatzeinkommen abgeglichen und die Rentenhöhe entsprechend korrigiert werden. So kann es zu jährlichen Rückforderungen oder Nachzahlungen der Rentenversicherung kommen.
Einfacher wäre eine Berechnung analog zu den Hinterbliebenenrenten oder eine großzügigere Obergrenze in Höhe der bisherigen oder des letzten Bruttoeinkommens vor Rentenbeginn oder zumindest eine Netto-Obergrenze in gleicher Höhe. Diese Vorschläge wurden bereits von verschiedenen Seiten immer wieder ins Spiel gebracht, schlagen sich aber bislang nicht im Gesetzentwurf zur Flexi-Rente nieder.
Die Regelungen der Flexi-Rente sind somit nicht der große Wurf, aber immerhin ein deutlicher Schritt im Bemühen, Arbeitsleben und Ruhestand ineinander übergehen zu lassen und diesen Übergang für künftige Rentner besser und ohne große Einbußen gestaltbar zu machen.