Flexi-Rente So rechnet sich der flexible Einstieg in den Ruhestand

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Werden Frührentner jetzt besser gestellt?

Versicherungswirtschaft und Arbeitgeber lehnen die Verbesserungen für Frührentner ab, insbesondere beim Abkaufen von Rentenabschlägen als zu günstig. Die vermeintliche Logik dahinter: Frührentner würden länger eine abschlagfreie Rente beziehen und den Arbeitsmarkt früher verlassen – was somit auch die Solidargemeinschaft belastet.

Allerdings haben die Versicherungen auch ein Interesse am Geschäft mit privater und betrieblicher Altersvorsorge. Die sind aber wegen der niedrigen Zinsen derzeit vielfach unattraktiver als die gesetzliche Rentenversicherung. Die Arbeitgeber befürchten, dass diese Regelung zu noch mehr Frührentnern führt, das Rentensystem weiter aushöhlt und den Fachkräftemangel verschärft. Die Argumentation hinkt aber, weil die künftigen Rentner schließlich für ihre Rentenerhöhung vorher bezahlen – so wie jeder Beitragszahler. Sie profitieren lediglich von künftigen Rentensteigerungen stärker als junge beitragspflichtige Arbeitnehmer.

Was von der Privatrente übrigbleibt
Die sinkenden Renditen bei der Lebensversicherung sind ein Aufreger-Thema in Deutschland. In der Ansparphase erwirtschaften die Gesellschaften heute kaum mehr als sie durchschnittlich an Garantien für ihre Kunden bereithalten müssen. Verbraucherschützer raten Kunden daher seit Jahren, ihr Geld separat anzusparen – und erst zum eigentlichen Rentenantritt an eine Rentenversicherung abzutreten, die dann das Langlebigkeitsrisiko übernimmt. Je besser eine Gesellschaft ab dann wirtschaftet und anlegt, desto höher fällt die Sofortrente aus. Ein aktueller Map-Report hat sich angesehen, welche Versicherer bei der Sofortrente in der Vergangenheit am besten abgeschnitten haben. Quelle: dpa
Die zentrale Frage des Map-Reports lautet: Was hat der Versicherer aus der Einmalzahlung machen können? Oder genauer: Wie viel haben Kunden an monatlicher Rente ausbezahlt bekommen, wenn sie 1995 (und auch 2000 und 2005) 50.000 Euro Einmalzahlung an eine Rentenversicherung gegeben haben? Bei der dynamischen Variante, bei der ein einmal erreichtes Rentenniveau nicht mehr unterschritten werden darf, liegt die Debeka an erster Stelle. In den 20 Jahren 1995 bis heute haben sich die Rentenzahlungen auf 98.749 Euro aufsummiert – das sind knapp 9.000 mehr als der Durchschnitt. 464,53 Euro monatlich bezahlt sie ihren Kunden seit dem 1.1.2015 aus. Quelle: dpa
Nach der Debeka rangiert die Cosmos Versicherung auf dem zweiten Platz bei den dynamischen Renten über 20 Jahre. Bei ihr wurden aus 50.000 Euro Einmalzahlung 94.672 Euro oder 417,26 Euro Rente seit dem 1.1.2015. Der Map-Report sieht das Modell, das die Renten dynamisch an die Entwicklung der Überschüsse anpasst, allerdings kritisch: Im Niedrigzinsumfeld der vergangenen Jahre habe kaum ein Versicherer mehr die Rentenzahlungen anheben können. Der Grund: Wegen der Niedrigzinsen gehen die Überschüsse seit längerem kontinuierlich zurück. Quelle: Screenshot. Quelle: Handelsblatt Online
Platz drei bei den dynamischen Sofort-Renten über 20 Jahre belegt die Württembergische. Sie machte aus einst 50.000 Euro nach 20 Jahren 93.850 Euro oder 421,87 Euro Rente ab dem 1.1.2015. Die mit Abstand meisten Teilnehmer der Untersuchung meldeten Daten zur dynamischen Rentenversicherung, heißt es im Map-Report – „aus gutem Grund“. Denn es sieht besser aus, wenn die Rentenleistungen im dynamischen Modell – trotz Niedrigzinsen – zumindest konstant bleiben. Quelle: dpa
Wie stark die „erzwungene“ Rentengarantie im dynamischen Modell die Wirklichkeit verzerrt, wird bei den Gewinnern Debeka, Cosmos und Württembergische besonders sichtbar. „Während die dynamische Rente steigt oder zumindest das erreichte Niveau hält, rauscht der konstante Vertrag ab dem Jahr 2002 in den Keller“, so der Report. Bei der Cosmos sinkt die Monatsrente von 2002 bis 2005 von 407 Euro um 69 Euro auf 338 Euro. Bei der Württembergischen sinkt die Rente im selben Zeitraum um 71 Euro, bei der Debeka sogar um 93 Euro. Quelle: dpa
„Unter den gegeben Bedingungen sind die Ergebnisse der Rentenleistungen der Lebensversicherer bemerkenswert gut“, heißt es im Map-Report. Dies gilt allerdings vor allem für den Fall, bei dem die Sofortrentenzahlungen seit 1995 laufen. Je später der Versicherer mit der Rentenzahlung begonnen hat, umso eher schlägt sich das Niedrigzinsumfeld auf die Ergebnisse nieder – und umso länger muss ein Vertrag laufen, damit der Kunde seine Einmalzahlung wiedersieht. Quelle: dpa
Recht komfortabel sieht es also bei Rentenzahlungen aus, die nach einer Einmalzahlung von 50.000 Euro, bereits ab 1995 bezahlt werden. Bei der Rente mit konstantem Überschusssystem erreicht – laut Map-Branchenvergleich – ein Mustervertrag ab 1995 nach zehn Jahren und neun Monaten einen positiven Saldo zwischen Ein- und Auszahlungen. Länger dauert es bei der dynamischen Rente: Dort muss ein Kunde sich elf Jahre und acht Monate gedulden, bis er sein Eingezahltes wiedersieht. Quelle: dpa

„Das Argument, dass Rückkäufe von Rentenabschlägen im großen Stil die Solidargemeinschaft belasten, ist zwar von der Logik her richtig“, räumt der Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe ein. „Aber im vorigen Jahr haben nur 900 Neurentner den Abschlagsrückkauf genutzt. Selbst wenn dieser Wert auf das Zehnfache ansteigt, wäre das immer noch eine zu vernachlässigende Größenordnung und keine Belastung für die Rentenkassen.“

Andererseits sind die Reglungen tatsächlich flexibler. „Die Idee eines gleitenden Übergangs in die Rente ist gut“, sagt Siepe. „Streit erwarte ich hingegen bei den Hinzuverdienstregeln. Die Deutsche Rentenversicherung und der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisieren die Pläne zu Recht als viel zu komplizierte Bürokratiemonster.“

Das kritisieren selbst die Deutsche Rentenversicherung und der Bundesverband der Rentenberater. Vorgesehen ist nämlich, das Hinzuverdiener vor Arbeitsbeginn eine Einkommensprognose eine Einkommensprognose abgeben müssen. Zum ersten Juli des Folgejahres muss dann das prognostizierte mit dem tatsächlich erzielten Zusatzeinkommen abgeglichen und die Rentenhöhe entsprechend korrigiert werden. So kann es zu jährlichen Rückforderungen oder Nachzahlungen der Rentenversicherung kommen.

Einfacher wäre eine Berechnung analog zu den Hinterbliebenenrenten oder eine großzügigere Obergrenze in Höhe der bisherigen oder des letzten Bruttoeinkommens vor Rentenbeginn oder zumindest eine Netto-Obergrenze in gleicher Höhe. Diese Vorschläge wurden bereits von verschiedenen Seiten immer wieder ins Spiel gebracht, schlagen sich aber bislang nicht im Gesetzentwurf zur Flexi-Rente nieder.

Die Regelungen der Flexi-Rente sind somit nicht der große Wurf, aber immerhin ein deutlicher Schritt im Bemühen, Arbeitsleben und Ruhestand ineinander übergehen zu lassen und diesen Übergang für künftige Rentner besser und ohne große Einbußen gestaltbar zu machen.

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