Manche Meinungen zur Altersvorsorge werden kaum infrage gestellt. Etwa diese: Die gesetzliche Rentenversicherung lohnt nicht. Wie gut haben es Ärzte und Anwälte, die in ihre berufsständischen Versorgungswerke flüchten dürfen, oder erst Beamte mit ihren Pensionen!
Doch es ist mehr als sinnvoll, derart pauschale Aussagen zu hinterfragen. Denn zumindest im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge schneidet die gesetzliche Rentenversicherung sehr gut ab. Und, was viele nicht wissen, Beamte und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können selbst relativ hohe Summen freiwillig einzahlen. Angestellte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung ohnehin pflichtversichert sind, können zwar ebenfalls freiwillig noch etwas zu den Pflichtbeiträgen zuschießen, aber nur in geringerem Umfang. Dennoch kann sich beides auszahlen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Worum geht es?
Freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, sei es als Einmalzahlung oder als regelmäßiger Betrag, können sich im aktuellen Zinsumfeld stark lohnen. Das zeigen zwei aktuelle Studien des Finanzmathematikers und Fachbuchautors Werner Siepe im Auftrag der VERS Versicherungsberater GmbH aus Berlin, die unabhängige Versicherungsberatung gegen Honorar anbietet. "Die gesetzliche Rente schlägt zum Beispiel die Rürup-Rente in vielen Fällen", sagt Studienautor Siepe.
So könnte ein Selbstständiger, der privat krankenversichert ist und dem noch zehn Jahre bis zum Erreichen des Rentenalters bleiben, jährlich 3000 Euro für die Altersvorsorge investieren. Aus einer neu abgeschlossenen Rürup-Rente würde er dann später garantiert 1270 Euro im Jahr an Rente kassieren. Zahlt er das Geld hingegen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, läge die garantierte Rente nach Siepes Berechnungen bei 1614 Euro im Jahr, also 344 Euro mehr.
Übersicht: Was bringen freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung? | |||||
Vergleich von gesetzlicher Rente und Rürup-Rente (in Euro pro Jahr) | |||||
Fall 1: Privat Krankenversicherte (gesetzliche Rente inklusive 7,3 Prozent Krankenversicherungszuschuss) | |||||
Beitragsjahre | jährlicher Beitrag | garantierte Rentenhöhe | dynamische Rentenhöhe | ||
gesetzlich | Rürup | gesetzlich | Rürup | ||
5 | 6000 | 1695 | 1256 | 1812 | 1327 |
10 | 3000 | 1614 | 1270 | 1830 | 1447 |
15 | 2000 | 1539 | 1318 | 1856 | 1635 |
20 | 1500 | 1478 | 1335 | 1899 | 1819 |
25 | 1200 | 1437 | 1352 | 1967 | 2038 |
30 | 1000 | 1407 | 1371 | 2052 | 2299 |
Fall 2: Gesetzlich Krankenversicherte (gesetzliche Rente nach Abzug von 10,8 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung) | |||||
Beitragsjahre | jährlicher Beitrag | garantierte Rentenhöhe | dynamische Rentenhöhe | ||
gesetzlich | Rürup | gesetzlich | Rürup | ||
5 | 6000 | 1409 | 1256 | 1507 | 1327 |
10 | 3000 | 1348 | 1270 | 1521 | 1447 |
15 | 2000 | 1279 | 1318 | 1543 | 1635 |
20 | 1500 | 1228 | 1335 | 1579 | 1819 |
25 | 1200 | 1194 | 1352 | 1755 | 2038 |
30 | 1000 | 1169 | 1371 | 1830 | 2299 |
Anmerkungen: gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen; garantiert entspricht dem aktuellen Niveau (West), dynamisch entspricht 2,2 Prozent Rentensteigerung pro Jahr, berücksichtigt wurden Beitragssatzsteigerungen und Senkungen des Rentenniveaus laut Rentenversicherungsbericht; Rürup-Rente als klassische Rürup-Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung der Europa-Versicherung, garantiert entspricht 1,25 Prozent Garantiezins, dynamisch entspricht 3,5 Prozent laufende Verzinsung; Quelle: Werner Siepe im Auftrag der VERS Versicherungsberater GmbH |
Der Vergleich von gesetzlicher Rente und Rürup-Rente ist besonders einfach, da hier die gleichen Steuerregeln gelten. So sind 2015 gezahlte Beiträge zu 80 Prozent steuerlich absetzbar. Der Anteil steigt pro Jahr um zwei Prozent. Die später kassierten Renten sind vorerst auch nur teilweise steuerpflichtig. Wer 2030 die erste Rente kassiert, muss lebenslang 90 Prozent versteuern; von 2040 an neu startende Rentner müssen die komplette Rente versteuern. Studienautor Siepe berücksichtigt bei der gesetzlichen Rente auch die laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erwartete Senkung des Rentenniveaus und die Beitragssatzsteigerungen, so dass die angesetzten Rentensteigerungen im Schnitt 0,6 Prozentpunkte unter den erwarteten Lohnsteigerungen liegen.
Schnellcheck: Wann sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen
Abhängig von drei Unterscheidungsmerkmalen gibt es zwölf Szenarien, die in den meisten Fällen darüber entscheiden, wann sich freiwillige Zusatzbeiträge in die Rentenkasse später auszahlen. Beantworten Sie für sich erst die Fragen zu den drei Unterscheidungsmerkmalen und wählen Sie dann das passende Szenario für die Antwort.
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel Angestellte) oder sind Sie nicht pflichtversichert (zum Beispiel Beamte, Freiberufler oder die meisten Selbstständigen)?
Pflichtversicherte haben deutlich weniger Möglichkeiten, freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Ob sich die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung lohnen, hängt daher auch von diesem Kriterium ab.
Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert?
Gesetzlich Krankenversicherten (GKV) werden bis zu 10,8 Prozent Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von ihrer gesetzlichen Rente abgezogen. Privat Krankenversicherte (PKV) erhalten hingegen einen Zuschuss von 7,3 Prozent zur Krankenpolice. Insofern lohnen freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung sich für PKV-Versicherte besonders häufig.
Wie alt sind Sie?
jünger als 45 Jahre
zwischen 45 und 55 Jahre
älter als 55 Jahre
Warum ist das wichtig? Bei jüngeren Personen haben Anlagen zur Altersvorsorge abseits der gesetzlichen Rentenversicherung (wie zum Beispiel Riester-, Rürup-Verträge oder eine private Geldanlage etwa mit Ratensparplänen in Indexfonds (ETFs)) eher die Möglichkeit ihre Vorteile mit Zinseszinseffekten am Kapitalmarkt auszuspielen und die berechneten Kosten auszugleichen. Vom aktuellen Rentenniveau ausgehend lohnen sich freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung dann seltener. Je nach der tatsächlichen Entwicklung von Beschäftigung und Lohnsumme in Deutschland kann die Rentenversicherung in Zukunft aber höhere Renten zahlen. Da diese Entwicklung unsicher ist, wird sie hier nur teilweise berücksichtigt. Die laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erwartete Senkung des Rentenniveaus und die Beitragssatzsteigerungen wurden berücksichtigt.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend. Da Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie gute Möglichkeiten, freiwillig dort einzuzahlen. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Einer Versicherung, etwa einer Rürup-Rente, würde bei der relativ kurzen Zeit bis zu Ihrer Rente im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können sich für Sie lohnen. Zwar haben Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen, außerdem bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Wie bereits erwähnt haben Sie aber nur eingeschränkte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen: Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Sowohl die gesetzliche als auch die gewählte Rürup-Rente umfassen eine Absicherung von Hinterbliebenen. Während die Höhe einer Witwen- oder Witwerrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein fixer prozentualer Anteil der Rente ist (mittlerweile 55 Prozent), hängt sie bei der Rürup-Rente vom Zeitpunkt des Todesfalls seit Rentenbeginn ab. Je nachdem kann die Leistung an Hinterbliebene über oder unter der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegen.
Wann lohnen freiwillige Beiträge?
Ob sich freiwillige Einzahlungen lohnen, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: dem Alter und dem Typ der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich). Letzteres mag überraschen, liegt aber an der Berücksichtigung der Krankenversicherung bei der Höhe der gesetzlichen Rente. Während privat Krankenversicherte von der gesetzlichen Rentenversicherung noch 7,3 Prozent Zuschuss bekommen (aber maximal die Hälfte ihres PKV-Beitrags), zieht die Rentenkasse gesetzlich Krankenversicherten 10,8 Prozent Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung ab. Insofern lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für PKV-Mitglieder besonders.
Bei kurzer Einzahlungsdauer lohnt die freiwillige Zahlung
Das Alter spielt eine Rolle, weil private Altersvorsorgeprodukte - wie die zum Vergleich herangezogene Rürup-Rente - bei kurzer Einzahlungsdauer besonders magere Erträge bringen. Den Versicherern bleibt dann kaum Zeit, um über Zinseszinsgewinne die berechneten Kosten wieder hereinzuholen. Umso leichter fällt es der gesetzlichen Rentenkasse, die private Konkurrenz zu schlagen.
Tendenziell, so Studienautor Siepe, lohnten die freiwilligen Renteneinzahlungen im Vergleich zu einer Rürup-Rente bei privat Krankenversicherten vom 45. Lebensjahr an, bei gesetzlich Krankenversicherten vom 55. Lebensjahr an.
Unser Schnellcheck bietet je nach persönlicher Situation eine Einschätzung, ob freiwillige Zahlungen möglich sind und ob diese sich lohnen.
Wer kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Regelmäßig freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können derzeit nur Beamte und Freiberufler, die nicht in der Rentenkasse pflichtversichert sind. Für sie ist diese Option daher besonders interessant, aber kaum bekannt: Auf 100 Pflichtbeitragszahler kam 2013 nur ein einziger freiwillig Versicherter.
Pflichtversicherte, also zum Beispiel Angestellte, haben immerhin die Möglichkeit freiwillige Einmalzahlungen zu leisten. So können sie zum Beispiel sonst anfallende Rentenabschläge (etwa wegen eines früheren Rentenstarts als gesetzlich vorgesehen) per Einmalzahlung ausgleichen. Auch das nutzt bislang kaum jemand. Außerdem können Angestellte in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen, zum Beispiel wenn Ausbildungszeiten nicht angerechnet worden sind.
Die wichtigsten Möglichkeiten im Detail:
Nachzahlung für Ausbildungszeiten: Mittlerweile werden nur noch maximal acht Jahre an Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres angerechnet. Angerechnet heißt, dass diese Jahre bei bestimmten Wartezeiten berücksichtigt werden, aber für die Jahre keine Beiträge gutgeschrieben werden. Die Jahre können also dazu führen, dass überhaupt ein Rentenanspruch entsteht, erhöhen aber nicht die Höhe dieser Rente. Angerechnete Ausbildungsjahre zählen zum Beispiel für die 35-jährige Wartezeit, um, gegen einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, früher als gesetzlich vorgesehen in Rente gehen zu dürfen. Wer also zum Beispiel nach der Schule direkt ein Studium begonnen hat und dann bis zum 28. Lebensjahr studiert hat, der könnte für drei Jahre noch Beiträge nachzahlen. Diese Beiträge würden auf die Wartezeit angerechnet. Da für diese drei Jahre wirklich Beiträge gezahlt worden sind, würden sie auch die spätere Rente erhöhen.
Rentenprognosen für 2040
Die vorliegenden Berechnungen stammen aus der Studie "Rentenperspektiven 2040" von Prognos. Die Prognosen beziehen sich jeweils auf zwei Kreise im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Berechnet wurden jeweils die durchschnittliche Bruttorente für sechs typisierte Erwerbsbiografien. Erwerbslücken aufgrund von Kindererziehungszeiten weisen in diesem Beispiel zwei Erwerbsbiografien auf. Gerechnet wurden die Prognosewerte ohne Inflationsanpassung, das heißt nach dem Preisniveau in Euro aus dem Jahr 2015 um die Zahlen mit heutigen Werten vergleichbar zu machen. Nominal dürften die zukünftigen Renten und Einkommenshöhen 2040 entsprechend höher liegen. Der Kaufkraftvergleich steht im Zentrum der Betrachtung.
Stand: 12.11.2015
Bruttorente (€) | Bruttorentenniveau |
1678 | 38,90 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hamburg | 2726 | 2383 | 33,5 % |
Schwerin | 2291 | 2343 | 33,6 % |
Bund | 2597 | 34,0 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Halle | 2045 | 2158 | 35,8 % |
Saalekreis | 2191 | 2463 | 34,4 % |
Bund | 2324 | 36,9 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Berlin | 1451 | 1369 | 35,3 % |
München | 1452 | 1113 | 34,4 % |
Bund | 1456 | 35,4 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hildesheim LK | 1083 | 1174 | 52,0 % |
Konstanz LK | 1086 | 1026 | 50,9 % |
Bund | 1095 | 50,8 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hohenlohekreis | 2579 | 2658 | 34,1 % |
Merzig-Wadern | 2391 | 2439 | 35,5 % |
Bund | 2366 | 33,6 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Bonn | 1611 | 1506 | 42,1 % |
Köln | 1620 | 1473 | 41,8 % |
Bund | 1612 | 39,7 % |
Ausgleich von Rentenabschlägen: Bei Erfüllen der 35-jährigen Wartezeit können Versicherte vor dem gesetzlichen Regelalter in Rente gehen, müssen dann aber die angesprochenen 0,3 Prozent Rentenabschlag pro Monat vorgezogenen Rentenstarts hinnehmen. Zahlen sie einen Ausgleichbetrag, erhalten sie ihre Rente hingegen trotzdem ungekürzt. Geht ein 1952 geborener Versicherter dieses Jahr mit 63 Jahren in Rente und hat 35 Jahre lang den maximalen Pflichtbeitrag geleistet, bekäme er laut der Studie statt der ungekürzten Bruttorente von monatlich 1942 Euro nur 1767 Euro ausgezahlt. Den Abschlag könnte er mit der Zahlung von rund 43.000 Euro ausgleichen. Dafür bekäme er 175 Euro brutto mehr im Monat. Ein privat Krankenversicherter bekäme sogar 188 Euro im Monat mehr an Rente, ein gesetzlich Versicherter nur 156 Euro mehr. Zum Vergleich: Würde der Versicherte die 43.000 Euro stattdessen in eine sofortbeginnende Rürup-Rente zahlen, bekäme er bei einem kostengünstigen Anbieter 145 Euro pro Monat vor Steuern ausgezahlt. Die Zahlung des Ausgleichsbetrags würde sich - so betrachtet - lohnen. Die hohen Ausgleichsbeträge können abschrecken. Studienautor Siepe weist jedoch darauf hin, dass diese auf mehrere Jahre verteilt gezahlt werden können.
Schon eine freiwillige Zahlung kann Müttern die Rente sichern
Nachzahlung zur Mütterrente: Seit Juli 2014 bekommen Mütter von vor 1992 geborenen Kindern mehr Rente, da statt einem nun zwei Jahre Erziehungszeit pro Kind berücksichtigt werden. Mütter von einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern, die nie in der Rentenversicherung pflichtversichert waren, bekommen damit aber nicht automatisch eine Rente. Denn dafür sind wenigstens fünf Jahre Versicherungszeit nötig. Das Problem: Ein Kind würde aber nur zwei Jahren entsprechen, zwei Kinder nur vier Jahren. Betroffene Mütter können daher Beiträge nachzahlen, damit trotzdem ein Anspruch entsteht. Dies ist auch bei Personen im Rentenalter möglich. Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern würde ein Jahresbeitrag, dieses Jahr wenigstens 1009,80 Euro, schon reichen. Damit hätte die Mutter direkt Anspruch auf rund 120 Euro Rente pro Monat. Ihre freiwillige Einzahlung hätte sie schon innerhalb weniger Monate zurück. Pensionärinnen und Beamtinnen können aber auch auf diesem Weg nicht von der Mütterrente profitieren.
Nachzahlung für vor dem 2. September 1950 geborene Beamte und Freiberufler: Alle Beamten und Freiberufler, die auch schon am 10. August 2010 nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung waren, können nur noch bis Jahresende Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Dies liegt an einer speziellen auslaufenden Regelung (Paragraf 282 SGB VI).
Wieviel kann man freiwillig einzahlen?
Freiwillig Versicherte, also zum Beispiel Beamte oder Selbstständige, müssen 2015 wenigstens 84,15 Euro pro Monat einzahlen. Der maximale freiwillige Beitrag liegt bei 1131,35 Euro pro Monat. Beiträge für 2015 können auch noch bis Ende März 2016 nachgezahlt werden, allerdings greifen dann die 2016 verwendeten Berechnungsgrundlagen, so dass bei gleich hohem Beitrag etwas geringere Rentenansprüche entstehen. Der Höchstbeitrag steigt 2016 auf 1159,40 Euro im Monat.
Wie kann man freiwillig einzahlen?
Nicht Pflichtversicherte können mit dem Formular V060 einen Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung stellen. Das Formular findet sich hier.
Erläuterungen zum Ausfüllen stellt die Deutsche Rentenversicherung hier zur Verfügung:
Wer als Pflichtversicherter Rentenabschläge ausgleichen möchte, sollte sich von einem relativ bürokratischem Verfahren nicht abschrecken lassen. Zuerst müssen Versicherte einen Antrag auf besondere Rentenauskunft stellen. Damit wird ihnen ausgerechnet, wieviel als Ausgleichsbetrag gezahlt werden muss. Das Formular findet sich hier:
Erst danach müssen sich die Pflichtversicherten entscheiden, ob sie den Ausgleichsbetrag wirklich zahlen wollen.