Früher aus dem Job So klappt's mit der Frührente

Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, als er muss, muss in der Regel auf Einkommen verzichten. Es gibt jedoch Sonderfälle, die fast ohne Abstriche früher in Rente können. Was zu beachten ist.

Die Zeitschrift Finanztest hat untersucht, wie Arbeitnehmer mit den geringsten Einbußen in den Vorruhestand gehen können. Die Experten raten vor allem zur rechtzeitigen Planung: "Überlegen Sie mit Mitte 50, wann sie in Rente gehen möchten, ob Sie sich einen vorgezogenen Ruhestand leisten können und welche Variante des Vorruhestands infrage kommt", heißt es in dem Bericht. Außerdem sollten sich Arbeitnehmer rechtzeitig in der Personalabteilung oder bei den Vorgesetzten erkundigen, ob beispielsweise eine Altersteilzeit möglich ist. Besonders wichtig ist, dass Arbeitnehmer anhand betrieblicher und privater Vorsorge ihr späteres Alterseinkommen berechnen und überprüfen, ob sie eventuelle Abschläge bei der gesetzlichen Rente verkraften können. Quelle: Fotolia
Grundsätzlich gibt es den Vorruhestand so gut wie nie ohne Einbußen. Pro Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht, werden ihm 0,3 Prozent der Bezüge abgezogen. Wer also anderthalb Jahre eher in Pension geht, als er sollte, muss auf 5,4 Prozent seines Ruhegeldes verzichten. "Vor allem Rentner mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Einkommen werden die Einschnitte bei der Altersrente schwer verkraften, wenn sie keine zusätzliche Einkünfte haben", heißt es bei Finanztest. Quelle: Fotolia
Der beste Weg in den Ruhestand ist laut Finanztest die Altersteilzeit. Diese Regelung kann in Anspruch nehmen, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wie die jeweilige Arbeitszeitregelung gestaltet wird, muss jeder Arbeitnehmer mit seinen Vorgesetzten absprechen. Es gibt zwei unterschiedliche Modelle... Quelle: Fotolia
S90 Prozent der Vorruheständler nutzen das Blockmodell, bei dem die verbleibenden Jahre bis zum eigentlichen Rentenbeginn in zwei große Blöcke geteilt werden. Während des ersten Blocks arbeitet man quasi vor, also Vollzeit aber nur für die Hälfte vom Gehalt. In der Regel stockt der Arbeitgeber das halbierte Gehalt um bis zu 20 Prozent auf in der Metall- und Elektroindustrie werden sogar 85 bis 89 Prozent des regulären Lohns gezahlt. Trotz des halben Gehalts zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung. Und zwar so, als bekäme der Arbeitsnehmer 90 Prozent seines ursprünglichen Gehalts. Die Einbußen bei der Rente sind also entsprechend gering. Im zweiten Block bleibt der Arbeitnehmer dann ganz zuhause, bezieht aber weiterhin sein halbes Gehalt. Quelle: Fotolia
Die übrigen zehn Prozent reduzieren ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt und arbeiten beispielsweise nur noch halbtags oder nur noch mittwochs und donnerstags. Wer diese Form der Altersteilzeit in Anspruch nimmt, geht aber nicht früher in Rente, er arbeitet nur weniger. Beide Modelle werden unter Umständen von der Arbeitsagentur gefördert. Quelle: Fotolia
Was Menschen in der Altersteilzeit nicht vergessen dürfen ist, dass sie weiterhin bei ihrem Unternehmen beschäftigt sind und dementsprechend gekündigt werden können, falls das Unternehmen beispielsweise pleite geht. Quelle: Fotolia
Wer bereits sehr lange arbeitet und entsprechend lange in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann sich entspannt zurücklehnen und ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wer seit 45 Jahren einzahlt, kann bedenkenlos mit 65 Jahren in Rente gehen. Quelle: Fotolia
1957 wurde ein Gesetz erlassen, nachdem Frauen in Deutschland mit 60 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen dürfen. Diese Regelung wurde mittlerweile im Zuge der Gleichbehandlung gekippt. Frauen können dennoch vorzeitig in den Ruhestand gehen und Altersrente beziehen, wenn sie mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Eine nach 1952 geborene Frau erreicht ihr reguläres Rentenalter mit 65 Jahren und fünf Monaten. Geht sie vorher in Pension, drohen Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat. Quelle: dpa
Menschen mit einer Schwerbehinderung, die also einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben, können ebenfalls vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wann der Zeitpunkt dafür gekommen ist, ist abhängig vom Alter und den Beitragsjahren, hießt es bei der Zeitschrift Finanztest. In der Regel muss 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt worden sein. Quelle: dpa
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