Musterfall 1 ist ein 40jähriger Angestellter, verheiratet, mit zwei Kindern. Er hat ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro im Monat (36.000 Euro im Jahr) und zahlt bereits seit 15 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Musterfall 2 ist ein 40jähriger Selbständiger, ebenfalls verheiratet, zwei Kinder. Er hat ein Nettoeinkommen von 5.000 Euro (60.000 Euro im Jahr) und bisher noch gar nichts für seine Altersvorsorge gespart, weil jeder freie Euro in seine Selbständigkeit geflossen ist.
Beide wollen in unserem Szenario mit 60 den Ruhestand genießen und mindestens 65 Prozent ihres Nettoeinkommens auch in der Rente zur Verfügung haben. Wenn möglich, möchten sie gern 80 Prozent vom Netto erreichen.
Schon aufgrund der unterschiedlichen Einkommenshöhe liegen beide beim Kapitalbedarf - also den notwendigen Ersparnissen bei Renteneintritt - weit auseinander. Hinzu kommt, dass der Angestellte ab dem Alter von 63 Jahren - dem frühestmöglichen Rentenbezugsalter für die gesetzliche Rente bei vorzeitigem Ruhestand - eine staatliche Rente bezieht. Zur Überbrückung muss er zwischen 60 und 63 seine Versorgung allein aus den Ersparnissen bestreiten.
Für den Angestellten ergibt sich den Berechnungen zufolge - inklusive der nach heutiger Gesetzeslage zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge von rund acht Prozent der monatlichen Rente - ein Kapitalbedarf von 431.000 Euro zum Beginn des Ruhestands. Dann könnte er bis zum Alter von 90 Jahren monatlich so viel Geld entnehmen, dass er zusammen mit seiner gesetzlichen Rente 65 Prozent des Nettogehalts zur Verfügung hat.
Im ersten Rentenjahr hat er somit 2.355 Euro im Monat zur Verfügung. In den drei Jahren bis zum Rentenalter müsste er dafür zwischen 28.000 und 30.000 Euro seiner Ersparnisse opfern. Sobald mit 63 die gesetzliche Rente von anfangs 16.500 Euro im Jahr gezahlt wird, benötigt er im ersten Jahr nur noch 13.500 Euro aus seinen Ersparnissen. Wegen der Inflationsrate von zwei Prozent und dem geringeren Rentenanstieg von einem Prozent sinkt aber seine Kaufkraft, so dass er entsprechend die Entnahme Jahr für Jahr leicht erhöht. Im Alter von 90 Jahren liegt sie dann schon bei 29.623 Euro im Jahr. Zusammen mit der gesetzlichen Rente kommt er so auf eine monatliche Rente von 4.267 Euro.
Kapitalbedarf und -verzehr für die Rente ab 60 - der Angestellte
Angestellter, 40 Jahre, zwei Kinder, zahlt seit 15 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung
Nettoeinkommen: 3.000 Euro pro Monat (inkl. Kindergeld, Steuerklasse 3)
Das Beispiel zeigt, wie der Angestellte ab dem Renteneintritt mit 60 Jahren seinen angesparten Kapitalstock von 431.000 Euro durch eine Rente in Höhe von 65 Prozent seiner bisherigen Nettoeinkünfte bis zum Alter von 90 Jahren aufzehrt. Dabei gleichen steigende Rentenbeträge die Abnahme der Kaufkraft durch die Inflation aus. Annahmen: eine Verzinsung der Ersparnisse von 3 % nach Steuern und Gebühren in der Rentenphase, eine Inflation von 2 % sowie eine jährliche Erhöhung der gesetzlichen Rente von 1 % .
Quelle: VZ Vermögenszentrum
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 28.270 Euro
entspricht monatlich: 2356 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -28.270 Euro
verbliebener Kapitalstock: 431.000 Euro
Entnahme: -28.270 Euro
Zinseinnahmen: 12.082 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 31.212 Euro
entspricht monatlich: 2601 Euro
Gesetzliche Rente: 16.830 Euro
Lücke: -14.382 Euro
verbliebener Kapitalstock: 373.603 Euro
Entnahme: -14.382 Euro
Zinseinnahmen: 10.777 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 34.461 Euro
entspricht monatlich: 2872 Euro
Gesetzliche Rente: 17.689 Euro
Lücke: -16.722 Euro
verbliebener Kapitalstock: 349.510 Euro
Entnahme: -16.772 Euro
Zinseinnahmen: 9.982 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 38.047 Euro
entspricht monatlich: 3170 Euro
Gesetzliche Rente: 18.591 Euro
Lücke: -19.456 Euro
verbliebener Kapitalstock: 307.899 Euro
Entnahme: -19.456 Euro
Zinseinnahmen: 8.653 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 42.007 Euro
entspricht monatlich: 3500 Euro
Gesetzliche Rente: 19.540 Euro
Lücke: -22.468 Euro
verbliebener Kapitalstock: 244.301 Euro
Entnahme: -22.468 Euro
Zinseinnahmen: 6.655 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 46.380 Euro
entspricht monatlich: 4031 Euro
Gesetzliche Rente: 20.536 Euro
Lücke: -25.843 Euro
verbliebener Kapitalstock: 153.348 Euro
Entnahme: -25.843 Euro
Zinseinnahmen: 3.825 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 51.207 Euro
entspricht monatlich: 4267 Euro
Gesetzliche Rente: 21.584 Euro
Lücke: -29.623 Euro
verbliebener Kapitalstock: 28.611 Euro
Entnahme: -29.623 Euro
Zinseinnahmen: -30 Euro
Am Ende des Jahres sind die Ersparnisse aufgebraucht.
Der Weg dorthin ist jedoch steinig. "Sparen bedeutet Konsumverzicht zugunsten von Lebensqualität und Sicherheit in ferner Zukunft. Es ist ein ständiger Kampf gegen den inneren Schweinehund und erfordert viel Disziplin", weiß Finanzberater Huber aus Erfahrung. Den Kapitalbedarf zu kennen, ist dabei nur der Ausgangspunkt für langfristiges Sparen. "Da ist viel Psychologie im Spiel. Deshalb sollte der Sparbetrag möglichst gleich nach Gehaltseingang automatisch abgebucht werden", sagt Huber. "Das gefühlte Nettogehalt ist dann gleich auf einer niedrigeren Basis." Das hält das Konsumverlangen im Zaum und sorgt für einen kontinuierlichen Aufbau des Kapitalstocks.