Zunächst stellt sich die Frage, ob wir mit den Beträgen aus der jährlichen Renteninformation tatsächlich rechnen können. Das jährliche Schreiben weist verschiedene Werte aus, die - schwarz umrandet - in einem Kästchen stehen. Der oberste Wert bezieht sich auf eine Erwerbsminderungsrente, also keine klassische Altersrente. Der mittlere Wert zeigt, welchen Rentenanspruch der Versicherte bereits erreicht hat - auf Basis seiner Beiträge, der gesammelten Rentenpunkte und der aktuell geltenden Regeln (also zum Beispiel auf Basis des derzeitigen Zahlbetrags pro Rentenpunkt). Bei jungen Beitragszahlern ist der Wert noch gering. Er steigt im Laufe der Zeit an. Der Wert gilt für den Fall, dass der Rentner zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt in Rente geht. Bei allen ab Jahrgang 1964 also erst mit 67 Jahren.
Der dritte und unterste Wert ist eine Prognose, die scheinbar die Antwort auf die entscheidende Frage liefert: Wieviel Rente ist später drin? Doch, wie oft bei Prognosen, hängt der Wert an zahlreichen Annahmen. So basiert er auf den während der vergangenen fünf Jahre gezahlten Beiträgen und geht davon aus, dass auch in Zukunft im Durchschnitt gleich hohe Beiträge gezahlt werden. Wer während der vergangenen fünf Jahre zum Beispiel noch gar nicht gearbeitet hat, in Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder einer beruflichen Auszeit war, bekommt weniger aussagekräftige Werte ausgewiesen. Je vergleichbarer die angesetzten fünf Jahre mit der Zukunft sein dürften, desto besser sollte der Wert passen.
Der ausgewiesene Wert berücksichtigt keine "Rentenanpassungen". Auf Deutsch: Er geht davon aus, dass die später gezahlten Renten bei gleicher Anzahl an Rentenpunkten genauso hoch sind wie heute. Auf den ersten Blick ist das eine pessimistische Annahme. In den vergangenen 30 Jahren ist der Zahlbetrag pro Rentenpunkt durchaus gestiegen, um etwa 1,8 Prozent pro Jahr. Im kommenden Juli sollen die Renten gar um vier bis fünf Prozent steigen. Andererseits muss auf lange Sicht auch die Inflation berücksichtigt werden. Zwar ist diese derzeit gering. Davon auszugehen, dass das auf Dauer so bleibt, wäre bei der Vorsorgeplanung aber gefährlich.
Typische Irrtümer von Riester-Sparern
Sie übersehen, dass die Verzinsung variabel ist. Die Bank kann also die Zinsen jederzeit senken. Nur Lebens- und Rentenversicherungen müssen laut Gesetz mindestens 1,25 Prozent Zinsen garantieren, ab 2017 sind es nur noch 0,9 Prozent. Für Banksparpläne gilt dieser Garantiezins nicht beziehungsweise erst, wenn das Sparguthaben in eine Rentenversicherung überführt wird. Dann sind die Versicherungsbedingungen zu diesem Zeitpunkt gültig. Garantiezins, Sterbetafeln, etc. können sich also während der Ansparphase noch deutlich zu Ungunsten des Sparers ändern.
Ihnen ist nicht klar, dass ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Sparvertrag oder eine vorgezogene Rentenphase die Auszahlung drastisch schmälert. Denn es fehlen nicht nur Einzahlungsjahre, sondern auch die Rentenbezugsdauer steigt gleichzeitig. Es ist also weniger Geld für mehr Rentenjahre im Topf.
Die Riester-Rente lockt Sparer mit zwei Garantien: Der Auszahlung einer lebenslangen Rente, selbst wenn der Kapitalstock aufgebraucht ist, und der Garantie, dass die Einzahlungen, staatlichen Prämien und die bis zum Rentenbeginn aufgelaufenen Zinsgewinne für die Rente bereit stehen. Das bedeutet aber nicht, dass der Sparer die volle Summe nach zu Lebzeiten ausgezahlt bekommt. Es ist nur eine Garantie dafür, dass der Kapitalstock durch Investition in die falschen Anlagemärkte Verluste erleidet und dahinschmelzen könnte.
Sparer gehen häufig von einer halbwegs realistischen Lebenserwartung aus. Die Anbieter müssen jedoch so kalkulieren, dass sie auch bei Erreichen eines weit überdurchschnittlichen Alters noch eine Rente zahlen können, ohne das Geld anderer Sparer oder ihr eigenes Kapital aufzuwenden, sprich ohne Verluste zu machen.
Sie verwechseln Prognosen und Anlagevorschläge der Anbieter mit Garantien. Dabei gibt es zahlreiche Faktoren, die erheblichen Einfluss auf die Rente haben können. Zum Beispiel ein allgemein sinkendes Zinsniveau, gesetzliche Rahmenbedingungen, Änderungen in den Versicherungsbedingungen, im Steuerrecht und in den Sterbetafeln.
Sie vertrauen auf ihre Bank und ihren Kundenberater. Dabei ist ein Riester-Vertrag eine komplizierte Angelegenheit, bei deren Berechnung auch schnell Fehler passieren. Eine gründliche Prüfung aller Vertragsunterlagen ist Pflicht, am besten durch einen unabhängigen Berater, der gegen Honorar und nicht für eine Verkaufsprovision berät.
Sie konzentrieren sich auf die staatlichen Zulagen und unterschätzen die Steuern in der Auszahlphase. Dabei wird der volle Steuersatz auf das gesamte Guthaben fällig, egal ob Verrentung oder Einmalauszahlung. Vorteilhaft ist diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung nur, weil der persönliche Steuersatz mit Renteneintritt in der Regel deutlich sinkt.
Unter dem Punkt "Rentenanpassung" rechnet die Rentenversicherung vor, wie sich weitere Erhöhungen der Rente im konkreten Fall auswirken würden, bei ein und zwei Prozent Rentenplus pro Jahr. Doch diese höheren Rentenprognosen sollten nicht für bare Münze genommen werden. Bei aller Unsicherheit über die Zukunft, steht schon jetzt fest, dass die Demografie es der umlagefinanzierten Rente nicht einfach macht. Da hier die Beitragszahler von heute die Rentner von heute finanzieren, ist das System darauf angewiesen, dass genug an Beiträgen für die fälligen Renten erwirtschaftet werden kann.