Gebäudeversicherung Wie Sie Haus und Hof vor Katastrophen schützen

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Diese Versicherungen können Sie sich schenken
Platz zehn: Die GlasbruchversicherungEine Glasbruchversicherung lohnt sich eigentlich nur, wenn Sie einen Wintergarten besitzen oder ihr gesamtes Haus verglast ist – womöglich noch mit verspiegeltem Spezialglas. Andernfalls ist es deutlich günstiger, wenn Sie eine kaputte Scheibe selber bezahlen, als jeden Monat ein paar Euro dafür zu zahlen, dass Sie vielleicht einmal eine Scheibe ruinieren. Quelle: Bund der Versicherten e.V. Quelle: dpa
Platz neun: Die BrillenversicherungWer eine Brillenversicherung abschließt, bekommt den Wert seiner Brille im Schadensfall nicht vollständig ersetzt. Die Versicherung zahlt ein neues Gestell, wenn die Brille zerbrochen oder beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser gibt es nur bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Wer spezielle Gläser oder eine schicke Fassung statt des Kassenmodells will, zahlt kräftig dazu. Also ganz so, wie beim Brillenkauf an sich auch. Quelle: dpa
Platz acht: Die KrankenhaustagegeldversicherungOb die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich. Mit diesem Argument bieten jedenfalls Versicherer solche Policen an. Quelle: dpa
Platz sieben: Die ReisegepäckversicherungWer sein Reisegepäck gegen Diebstahl und Schaden versichern will, muss es trotzdem hüten, wie seinen Augapfel. Sonst zahlt die Versicherung nämlich nicht. Koffer dürfen nicht unbeaufsichtigt sein, Wertgegenstände sind in der Regel nur unzureichend mitversichert. Grundsätzlich werfen die Versicherer ihren Kunden gerne vor, grob fahrlässig mit dem Gepäck umgegangen zu sein. Der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen können. Quelle: dapd
Platz sechs: Die Handyversicherung Wer ein Handy versichern möchte, sollte wissen, dass er bei Verlust oder Diebstahl nur den aktuellen Wert, nicht aber den Kaufpreis zurückerstattet bekommt – und den auch nicht vollständig. Ein neues Handy zu kaufen, dürfte nervenschonender sein. Quelle: AP
Platz fünf: Die Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung Wenn eine Hochzeit platzt, ist das für alle Beteiligten schon unschön genug. Eine Versicherung, die die Stornokosten für Partylocation, Hochzeitstorte und Kleid anteilig übernimmt, macht es auch nicht besser. Schon gar nicht, wenn sie nur dann greift, wenn Braut oder Bräutigam schwer erkranken oder die Wohnung des Brautpaares am Hochzeitsmorgen in Flammen steht. Quelle: dpa
Platz vier: Die Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ Sie haben sich ausgesperrt? Ihre Heizung ist ausgefallen? In solchen und anderen Fällen werden Sie vermutlich einen Notdienst rufen. Zwar kostet das mehr als der Handwerker üblicherweise, aber in finanzielle Not geraten Sie damit sicherlich nicht. Deshalb wird sich eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ kaum für Sie auszahlen. Denn die träte auch nur begrenzt ein. Mieter müssen ohnehin nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben. Quelle: dpa

Ist der Gebäudewert ermittelt und die Versicherungssumme somit bekannt, geht es um die Auswahl der gewünschten Leistungen. Teilweise bieten Versicherer noch einzelne Policen gegen Feuer- oder Leitungswasserschäden an. Üblich und durchaus sinnvoll sind aber Wohngebäudeversicherung, die verschiedene Risiken im Paket versichern. Die Schadensummen sind in den einzelnen Sparten stark unterschiedlich. Der GDV hat den Schadenaufwand für 2012 vorläufig geschätzt: Von den Schäden in Höhe von insgesamt 4,1 Milliarden Euro entfallen voraussichtlich 930 Millionen Euro auf Feuerschäden, 560 Millionen Euro auf Sturm- und Hagelschäden sowie 60 Millionen Euro auf Elementarschäden wie etwa Hochwasser oder Erdrutsch. Der größte Kostentreiber aber sind Schäden durch Leitungswasser. Sie kosteten die Versicherer 2012 schätzungsweise 2,48 Milliarden Euro. Rohrbrüche und Frostschäden an Wasserleitungen sind somit für die Versicherungen der Kostentreiber schlechthin.

Verbraucherschützer raten allerdings dringend dazu, auch das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu lesen. So sollte die Versicherung etwa auf den „Einwand grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Wer beispielsweise beim Verlassen des Hauses die Spülmaschine nicht ausschaltet oder eine Kerze brennen lässt, muss sonst mit deutlichen Kürzungen der Schadenersatzsummen durch die Versicherung rechnen – je nach Schwere der Schuld. Außerdem sollten Schäden an Ableitungsrohren auch außerhalb des Gebäudes auf dem eigenen Grundstück versichert sein. Bei einem Blitzeinschlag sollten zudem auch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten ersetzt werden. Viele Versicherer beschränken hier den Schutz auf beispielsweise zehn Prozent der Versicherungssumme, andere decken sie immer in voller Höhe ab.

Zusatzbaustein Elementarschäden

Stehen Leistungsumfang und Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung fest, kann der Versicherte einen zusätzlichen Schutz vor Elementarschäden gegen einen Beitragsaufschlag ergänzen. Auch hier sind Paketlösungen verbreitet, Risiken wie durch Schneelast eingedrückte Dächer oder Hochwasser lassen sich in der Regel nicht ausklammern. Nur wenige Versicherungen bieten auch den Schutz vor Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen oder vor Erdbeben einzeln an. Die Elementarschaden-Zusatzpolice schützt auch nicht vor Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser.

Im Schadenfall

Ist die Katastrophe eingetreten und ein Schaden entstanden, müssen Versicherte unbedingt ihre Pflichten gegenüber der Versicherung wahrnehmen, wenn sie vollen Schadenersatz wollen. Die sofortige Kontaktaufnahme mit der Versicherung ist dringend zu empfehlen. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer nämlich eine Schadenminderungspflicht. Selbst wer gut versichert ist, darf sich nicht zurücklehnen und warten bis der Bautrupp anrückt. Vielmehr hat er die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hat ein Sturm das Dach abgedeckt, sollte der Hausbesitzer also sobald wie möglich eine Plane aufs Dach legen, damit der Schaden nicht noch schlimmer wird. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert, dass seine Versicherung die Zahlung verweigert oder kürzt.

Ich empfehle, bei Sofortmaßnahmen immer Rücksprache mit der Versicherung halten. „Die Kostenübernahme für eine Sofortmaßnahme sollten sich die Versicherungsnehmer schriftlich bestätigen lassen, ebenso wie eine Absage der Versicherung zu der Maßnahme. Sonst riskiert der Hausbesitzer, auf Kosten sitzen zu bleiben“, rät Verbraucherschützerin Boss. Ist man sich uneins mit dem Sachbearbeiter muss ein Gutachter vorbeikommen und sich die Schäden und Begebenheiten vor Ort angucken.

Dagegen, dass ein Haus oder eine Wohnung unbewohnbar wird, kann freilich keine Versicherung schützen. Aber zumindest die größten finanziellen  Risiken kann sie auffangen. Und damit wäre auch in den Hochwassergebieten in Süd- und Ostdeutschland schon viel gewonnen. Denn sonst zahlt die Rechnung am Ende wieder der Steuerzahler.

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