Ist der Gebäudewert ermittelt und die Versicherungssumme somit bekannt, geht es um die Auswahl der gewünschten Leistungen. Teilweise bieten Versicherer noch einzelne Policen gegen Feuer- oder Leitungswasserschäden an. Üblich und durchaus sinnvoll sind aber Wohngebäudeversicherung, die verschiedene Risiken im Paket versichern. Die Schadensummen sind in den einzelnen Sparten stark unterschiedlich. Der GDV hat den Schadenaufwand für 2012 vorläufig geschätzt: Von den Schäden in Höhe von insgesamt 4,1 Milliarden Euro entfallen voraussichtlich 930 Millionen Euro auf Feuerschäden, 560 Millionen Euro auf Sturm- und Hagelschäden sowie 60 Millionen Euro auf Elementarschäden wie etwa Hochwasser oder Erdrutsch. Der größte Kostentreiber aber sind Schäden durch Leitungswasser. Sie kosteten die Versicherer 2012 schätzungsweise 2,48 Milliarden Euro. Rohrbrüche und Frostschäden an Wasserleitungen sind somit für die Versicherungen der Kostentreiber schlechthin.
Verbraucherschützer raten allerdings dringend dazu, auch das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu lesen. So sollte die Versicherung etwa auf den „Einwand grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Wer beispielsweise beim Verlassen des Hauses die Spülmaschine nicht ausschaltet oder eine Kerze brennen lässt, muss sonst mit deutlichen Kürzungen der Schadenersatzsummen durch die Versicherung rechnen – je nach Schwere der Schuld. Außerdem sollten Schäden an Ableitungsrohren auch außerhalb des Gebäudes auf dem eigenen Grundstück versichert sein. Bei einem Blitzeinschlag sollten zudem auch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten ersetzt werden. Viele Versicherer beschränken hier den Schutz auf beispielsweise zehn Prozent der Versicherungssumme, andere decken sie immer in voller Höhe ab.
Zusatzbaustein Elementarschäden
Stehen Leistungsumfang und Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung fest, kann der Versicherte einen zusätzlichen Schutz vor Elementarschäden gegen einen Beitragsaufschlag ergänzen. Auch hier sind Paketlösungen verbreitet, Risiken wie durch Schneelast eingedrückte Dächer oder Hochwasser lassen sich in der Regel nicht ausklammern. Nur wenige Versicherungen bieten auch den Schutz vor Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen oder vor Erdbeben einzeln an. Die Elementarschaden-Zusatzpolice schützt auch nicht vor Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser.
Im Schadenfall
Ist die Katastrophe eingetreten und ein Schaden entstanden, müssen Versicherte unbedingt ihre Pflichten gegenüber der Versicherung wahrnehmen, wenn sie vollen Schadenersatz wollen. Die sofortige Kontaktaufnahme mit der Versicherung ist dringend zu empfehlen. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer nämlich eine Schadenminderungspflicht. Selbst wer gut versichert ist, darf sich nicht zurücklehnen und warten bis der Bautrupp anrückt. Vielmehr hat er die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hat ein Sturm das Dach abgedeckt, sollte der Hausbesitzer also sobald wie möglich eine Plane aufs Dach legen, damit der Schaden nicht noch schlimmer wird. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert, dass seine Versicherung die Zahlung verweigert oder kürzt.
Ich empfehle, bei Sofortmaßnahmen immer Rücksprache mit der Versicherung halten. „Die Kostenübernahme für eine Sofortmaßnahme sollten sich die Versicherungsnehmer schriftlich bestätigen lassen, ebenso wie eine Absage der Versicherung zu der Maßnahme. Sonst riskiert der Hausbesitzer, auf Kosten sitzen zu bleiben“, rät Verbraucherschützerin Boss. Ist man sich uneins mit dem Sachbearbeiter muss ein Gutachter vorbeikommen und sich die Schäden und Begebenheiten vor Ort angucken.
Dagegen, dass ein Haus oder eine Wohnung unbewohnbar wird, kann freilich keine Versicherung schützen. Aber zumindest die größten finanziellen Risiken kann sie auffangen. Und damit wäre auch in den Hochwassergebieten in Süd- und Ostdeutschland schon viel gewonnen. Denn sonst zahlt die Rechnung am Ende wieder der Steuerzahler.