Die Wasserpegel in den überschwemmten Gebieten sinken nur langsam. In Süd- und Ostdeutschland ist es in den Überschwemmungsgebieten vielerorts zu früh, um die Folgen des Hochwassers abschätzen zu können. Dennoch gehen viele Beobachter davon aus, dass die Schäden jene der „Jahrhundertflut“ von 2002 übersteigen. Die Ratingagentur Fitch schätzt bereits den volkswirtschaftlichen Schaden auf zwölf Milliarden Euro. Versichert seien allerdings nur Schäden in Höhe von geschätzten 2,5 bis drei Milliarden Euro. Die klaffende Finanzlücke bei den Kosten für die Schadenbeseitigung wollen nun Bund und Länder durch einen Fonds in Höhe von vorerst acht Milliarden Euro schließen – auf Kosten der Steuerzahler. Wie schon 2002 ist daher zwischen Politik, Versicherungsbranche, Verbraucherschützern und Wissenschaftler eine lebhafte Debatte um eine mögliche Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen entbrannt.
Mühsames Aufräumen
Für viele Hausbesitzer beginnt nach der Flut die schwerste Zeit, denn um dauerhafte Schäden oder die endgültige Zerstörung des Wohnraums zu verhindern, müssen Schlamm und Unrat so schnell wie möglich entfernt und die Gebäude wieder trocken gelegt werden. Das kostet viel Zeit, Nerven und Geld. Parallel beginnt die Schadenregulierung mit der Versicherung, sofern der Eigentümer oder Bewohner überhaupt eine Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen hat. Schließlich erfordern geflutete Gebäude nicht selten umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen, um sie wieder bewohnbar zu machen. Einnahmeausfälle wegen unbezahlten Urlaubs der Betroffenen oder bei Ladenbesitzern und Gewerbetreibenden kommen noch hinzu.
Die Versicherungsbranche hat die Deutschlandkarte in Risikozonen in vier unterschiedlichen Stufen aufgeteilt. Risikozone 1 bedeutet etwa, dass Hochwasser nicht einmal alle 200 Jahre auftritt, in Risikozone 4 ist hingegen alle zehn Jahre damit zu rechnen. Doch das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo), das praktisch alle Versicherer für die Risikoeinschätzung bei der Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung nutzen, könnte vor einer Überarbeitung stehen. Schließlich nehmen Naturkatastrophen der Versicherungswirtschaft zufolge immer mehr zu – und betreffen nicht nur die bekannten Hochwassergebiete, sondern praktisch jeden. Denn nicht nur durch überlaufende Flüsse und gebrochene Deiche können das Hab und Gut unter Wasser setzen, sondern auch durch sintflutartige Regenfälle oder ein Rückstau in der Abwasserkanalisation. „In Deggendorf etwa liegen viele der betroffenen Gebäude in den Risikozonen 1 und 2 und wären somit problemlos versicherbar.“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Oft geht es um die Frage, wie ernst die Hausbesitzer das Risiko nehmen. Starkregen etwa, der Ende Mai in Niedersachsen das Hochwasser auslöste, betrifft nach Forschungsergebnissen alle Regionen, und ist auch für Lagen weitab vom Fluss ein Risiko. Hier geht es darum, aufzuklären und zu informieren.“
Damit Hausbesitzern nicht vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, wenn Naturgewalten oder andere Katastrophen Haus, Hab und Gut dahinraffen, raten Versicherer und Verbraucherschützer unisono zur Hausratversicherung sowie zur Wohngebäudeversicherung mit sogenanntem Elementarschutz. Damit seien die Menschen zumindest vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse weitgehend geschützt.