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Gesetzliche Krankenversicherung: Wahltarife haben Tücken

Längst gibt es auch in der GKV mehr als nur einen Einheitstarif für alle. Doch die Wahltarife haben Tücken.

Wie hätten Sie’s denn gerne? Mit Selbstbehalt, mit Rückzahlung oder mit Kostenerstattung? Durchs Gesundheitssystem gelotst vom Hausarzt oder vom Chronikerprogramm? Gesetzlich Versicherte können seit der Gesundheitsreform im vergangenen Jahr sparen, wenn sie ihre Ärzte und Apotheker seltener in Anspruch nehmen. Vorsorgeuntersuchungen werden nicht angerechnet.

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Die Kassen können Angebote individuell stricken. Das erschwert Wechselwilligen den Vergleich. Die Tarife werden von den Anbietern aber nicht nach Gusto angerührt, sondern brauchen den Segen der Versicherungsaufsicht. Diese Möglichkeiten bieten die Krankenkassen in der Regel an:

Selbstbehalt. Wer einen Teil seiner Behandlungskosten im Lauf eines Jahres selbst bezahlt, wird von der Kasse mit einer Prämie belohnt. Sowohl Prämie als auch Selbstbehalt sind nach dem Einkommen gestaffelt, also nicht verhandelbar.

Ein Beispiel aus der Techniker Kasse: Bei einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro liegt die Prämie bei 600 Euro, der Selbstbehalt bei 960 Euro. Diese Wette funktioniert so: Reicht der Kunde Rechnungen über 300 Euro ein, bekommt er noch 300 Euro Prämie; bei 600 Euro Behandlungskosten steht er plus/minus null; ist er noch malader, zahlt er bis zu 360 Euro drauf.

Beitragsrückerstattung. Ein Fall von ganz oder gar nicht: Wer ein komplettes Jahr lang nicht ein einziges Mal auf Kosten der Kasse zum Arzt geht, bekommt im Jahr darauf bis zu einen Monatsbeitrag rückerstattet. Keiner hält den Versicherten aber davon ab, sich beim Arzt auf eigene Rechnung behandeln zu lassen. Vorsicht: Je nach Kasse kann die Regelung beinhalten, dass kein einziges familienversichertes Mitglied sich auf Kosten der Solidargemeinschaft behandeln lässt – die Familie muss dann aber außergewöhnlich gesund sein.

Kostenerstattung. Die Versicherten rechnen zunächst persönlich mit dem Arzt ab, reichen die Rechnung bei ihrer gesetzlichen Versicherung ein und die übernimmt die Kosten. Soweit die Theorie, in der Praxis dräut häufig Ärger, weil die Kassen die Ansprüche der Doktoren – zu Recht oder zu Unrecht – für überzogen halten. Vorteil der Kostenerstattungstarife: Vorzugsbehandlung beim Arzt. Der kann je nach Tarif zu einem höheren Honorar als GKV-üblich abrechnen und diese Summe belastet nicht sein Budget für Kassenärzte. Ob der freundliche Doktor den organisatorischen Mehraufwand wert ist, ist eine Frage der persönlichen Präferenz.

Hausarztmodell. Hier entscheidet nicht jeder Versicherte nach seinem Bauchgefühl, welchen Facharzt er gerade nötig hat, sondern sein Hausarzt dient ihm grundsätzlich als erster Ansprechpartner und überweist ihn falls nötig an einen – in der Regel teureren – Facharzt. Das erspart der Kasse nutzlose und doppelte Untersuchungen, der Versicherte spart sich die Praxisgebühr.

Chronikerprogramm. Die bestmögliche medizinische Versorgung von anerkannten Spezialisten: Das ist das hehre Ziel der Programme, zum Beispiel für Diabetiker oder Asthmatiker und grundsätzlich eine gute Idee vor allem für Neuerkrankte. Wer sich ihr verschreibt, wird von den anbietenden Kassen unter anderem durch Rückzahlungen belohnt.

Vorsicht: Ein Wahltarif bindet den Kunden für drei Jahre an die Kasse.

4 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 15.09.2011, 15:31 UhrAnonymer Benutzer: thoho

    Aufpassen bei den Tarifen für den Selbstbehalt

    Die maximale Mehrbelastung bei der biG-Direkt ist z.b. nicht nur der
    Selbstbehalt.

    Man hat bei der big nämlich keine Möglichkeit Arztrechnungen
    nachzureichen. Zum beispiel, wenn man merkt, dass die Arztkosten doch
    die Prämien übersteigen. Man bleibt somit auf diesen Kosten sitzen.

    Sobald man aber seine Versichertenkarte nutzt, ist man seine Prämie los
    und man hat auch keine Möglichkeit, diese Rechnungen im Nachhinein zu
    übernehmen, um die Prämie zu "retten".

  • 09.08.2009, 16:00 UhrAnonymer Benutzer: Werner Janku

    Sie können Medikamente auch auf Privatrezept beziehen. Sie müssen dann zusätzlich Kostenerstattung für Medikamente bei der TK wählen.

  • 05.02.2009, 23:51 UhrAnonymer Benutzer: OK

    , wenn ich dass also richtig verstehe sind solche "Wahltarife" wie kürzlich bei der iKK Sachsen angeboten (http://www.ikk-sachsen.de/241.html) als bindeverträge zu betrachten, so dass man die Kasse in Zeiten des Umbruchs (Gesundheitsfond) nicht verlassen kann.
    Wie sinnvoll ist es eigentlich ein Jahr, nicht zum Arzt zu gehen, um dann 1/12 (z.b. 150 €) seiner nicht genutzten beiträge (= 1800€) zurückzubekommen?

    Weiterhin gibt es jemanden der den Wahltarif XL der iKKSachsen verstanden hat?

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