Wer Kinder erzieht, bekommt einen Bonus von der Rentenversicherung. Bei Geburten ab 1992 schreibt die Kasse bis zu drei Jahre Pflichtbeiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten von zurzeit 34.071 Euro (West) oder 28.955 Euro (Ost) im Jahr gut. Das bedeutet konkret je Jahr und Kind 28,14 Euro (West) oder 25,74 Euro (Ost) mehr Rente. Für Kinder mit Geburtsjahr bis 1991 gibt es diesen Bonus nur für ein Jahr. Nach den politischen Diskussionen in Berlin sollen deren Eltern bis zu zwei Jahre Pflichtbeiträge angerechnet bekommen. Ob Vater oder Mutter den Bonus nutzen, bleibt ihnen überlassen. Sie dürfen auch in der Erziehungszeit noch Geld verdienen, um so die künftige Rente weiter zu steigern.
Selbständige in der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung in Deutschland ist hauptsächlich für Arbeitnehmer eingerichtet worden. Selbständige können sich jedoch freiwillig versichern. Und in manchen Berufszweigen sind auch sie pflichtversichert. Zum Beispiel in Handwerksbranchen, bei denen grundsätzlich der Meisterbrief Zugangsvoraussetzung ist. Hier müssen Selbständige mindestens 18 Jahre in die Rentenkasse einzahlen. Pflichtbeiträge, etwa aus der Zeit der Lehre und Gesellenzeit zählen bereits mit. Franz Falk, Betriebsberater der Handwerkskammer Stuttgart, ist kein Freund der Handwerkerpflichtversicherung. „Wenn man jedoch sieht, dass Gründer sonst zunächst gar nichts für ihre Altersvorsorge unternehmen, bietet dieses Instrument zumindest eine gute Grundsicherung.“
Rentenlücke erkennen
Wie hoch die Rente im Alter oder bei Erwerbsminderung schon früher sein wird, erfahren die Versicherten mit der jährlichen Renteninformation. Jeder der mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, bekommt die detaillierte Übersicht von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt. Sie bietet wichtige Informationen und Daten, die bei der Planung der zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge wichtig sind.
Die Renteninformation zeigt gleich auf der ersten Seite, die wichtigsten Punkte und Beträge:
* Datum des Beginns der Regelaltersrente
* Rente wegen voller Erwerbsminderung
* bereits erreichte Rentenanwartschaft
* Altersrente, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter bis zum Rentenbeginn Beiträge wie in den vergangenen fünf Jahren überweisen.
Chancen und Risiken der Betriebsrenten
Arbeitnehmer bekommen direkt vom Arbeitgeber eine Betriebsrente zugesagt. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Rutscht der Arbeitgeber in die Insolvenz, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Arbeitgeber müssen für ihre Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz bilden, was die Direktzusage zunehmend unbeliebt macht.
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab. Die Beiträge übernimmt je nach Ausgestaltung der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer oder aber beide zahlen einen Teil. Läuft der Vertrag lang genug, kann der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers nicht mehr widerrufen (Unverfallbarkeit). Für neu abgeschlossene Verträge, die durch den Arbeitgeber finanziert werden, ist das meist nach fünf Jahren der Fall. Bei einer Schieflage des Lebensversicherers würde die Auffanggesellschaft Protektor einspringen. In aller Regel greift der Pensions-Sicherungs-Verein nicht.
Die Pensionskassen sind eigene Versorgungseinrichtungen und ähneln Lebens-versicherern. Sie werden von der BaFin kontrolliert und müssen relativ risikoarm anlegen. In der Praxis kaufen sie vor allem Bankpapiere und Anleihen. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch gegen die jeweilige Kasse, bei Finanzproblemen der Kasse auch gegen den Arbeitgeber. Rutscht dieser in die Insolvenz, steht der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall allein da. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die Pensionskassen nicht ab.
Arbeitgeber können Ansprüche auf Pensionsfonds auslagern. Diese erst 2002 eingeführten Fonds dürfen riskanter als etwa Pensionskassen anlegen; sie können im Extremfall sogar ausschließlich in Aktien investieren. Die Finanzaufsicht BaFin überwacht die Fonds. Damit die Betriebsrenten trotz der liberalen Vorschriften ausreichend geschützt sind, springt bei Insolvenz des Arbeitgebers der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Läuft die Betriebsrente über eine Unterstützungskasse, hat der Arbeitnehmer keine rechtlichen Ansprüche gegen diese Kasse. Im Fall einer finanziellen Schieflage muss er sich mit Ansprüchen an den Träger, also seinen Arbeitgeber, wenden. Die Unterstützungskassen unterliegen keinen speziellen Anlagevorschriften und keiner staatlichen Aufsicht. Sie können ihr angesammeltes Kapital sogar für Darlehen an den Arbeitgeber nutzen. Rutscht der Arbeitgeber in die Insolvenz, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Was die laufenden Renteninformationen nicht enthalten, sind sämtliche rentenrelevante Details des Versicherungskontos, wie etwa Anrechnungszeiten für Schule und Hochschule. Um ganz sicher zu gehen, dass diese auch wirklich gespeichert sind und bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, sollten Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung ihren Versicherungsverlauf anfordern. Weist dieser Lücken auf, Antrag auf Kontenklärung stellen – am besten gleich mit Kopien von Zeugnissen etc. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung, online unter deutsche-rentenversicherung-bund.de zu finden, helfen dabei. Mit einem Bescheid bestätigt die Kasse dann, dass alle Angaben im Versicherungskonto enthalten sind und bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.