Wie die Beträge konkret aussehen können, zeigen zwei Beispiele der Deutschen Rentenversicherung. In beiden Fällen ist der Arbeitnehmer am 22.7.1983 geboren und seit 1. Januar 2003 in den alten Bundesländern beschäftigt. Die Renteninformation in Variante 1 geht davon aus, dass er den Durchschnittsverdienst bekommen hat. In Variante 2 verdiente der Mann exakt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Variante 1: Durchschnittsverdienst
Für die Jahre 2003 bis Ende 2012 weist die Renteninformation beitragspflichtige Entgelte zwischen knapp 29.000 und fast 32.500 Euro jährlich aus. Arbeitgeber und –nehmer haben in dieser Zeit von zehn Jahren jeweils fast 30.000 Euro Beiträge an die Rentenkasse abgeführt. Das ergibt bis jetzt zehn Entgeltpunkte und eine bereits erreichte Rentenanwartschaft von 281,40 Euro. Fließen bis zum Rentenbeginn weiter gleich hohe Beiträge, kann der heute junge Mann als Rentner mit 67 Jahren 1.339 Euro monatlich bekommen. Bei voller Erwerbsminderung bekäme er rund 816 Euro monatlich. In diesen Beträgen sind künftige Rentenanpassungen, die erhöhend auf die zu erwartende Rente wirken, noch nicht mit eingerechnet.
Variante 2: Höchstverdienst
Hier weist die Renteninformation Jahresbezüge zwischen gut 61.000 und 67.200 Euro aus. Arbeitgeber und –nehmer haben in den zehn Jahren bis Ende 2012 jeweils fast 63.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt. Das entspricht gut 21 Entgeltpunkten und einer Rentenanwartschaft von rund 593 Euro. Bei weiter gleich bleibenden Beiträgen kann der Rentner mit 67 gut 2.800 Euro einnehmen. Im Fall voller Erwerbsminderung bekäme er über 1.719 Euro. Auch hier sind künftige Rentenanpassungen noch nicht mit eingerechnet.
Jetzt selbst rechnen
Mit den Angaben in der Renteninformation können und sollten Versicherte selbst rechnen, ob ihnen aus heutiger Sicht die Rente im Alter reicht, ob sie zusätzlich vorsorgen sollten – auch für den Fall der Berufsunfähigkeit. Der Rentenrechner der Wirtschaftswoche Online hilft dabei.
Kostenlose Tipps gibt es in Beratungsstellen, telefonisch und online von der Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) .Für die private Vorsorge sind die Verbraucherberatungsstellen neutrale und kompetente Ansprechpartner. Auch ein professioneller Rentenberater kann gegen Honorar gut helfen.