Gut gespart Genossen mit hohen Zinsen

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Solide Zukunft

Bei der Berliner Genossenschaft von 1892 stehen 120 Millionen Euro Spareinlagen insgesamt 300 Millionen Euro Immobilienvermögen gegenüber. „Der tatsächliche Wert der Immobilien liegt noch deutlich darüber“, sagt Vorstand Schmitt. „Einige stammen aus dem 19. Jahrhundert und sind in der Bilanz längst abgeschrieben.“

Die Genossenschaften mit Spareinrichtung werden gleich doppelt beaufsichtigt. Der GdW überprüft laufend die wirtschaftliche Situation. Noch wichtiger ist aber die Kontrolle der BaFin, die jeden Monat darauf achtet, dass die Genossenschaften genügend Geld flüssig haben, um Sparer auszahlen zu können.

Wie Sparer geschützt sind

Einmal im Jahr müssen die Genossen gegenüber der BaFin auch nachweisen, dass sie über ausreichend Eigenkapital, also eigene finanzielle Mittel, verfügen. Will eine Genossenschaft eine neue Spareinrichtung eröffnen, dauert das etwa zwei Jahre. Ähnlich wie bei Banken müssen die Anbieter zunächst nachweisen, dass zum Beispiel ihre Mitarbeiter ausreichend qualifiziert sind. Sollte eine Genossenschaft trotz aller Kontrollen in finanzielle Schieflage geraten, etwa weil der Immobilienbestand deutlich weniger wert ist als in der Bilanz angegeben, greift eine eigene Einlagensicherung. Der GdW verwaltet diesen Selbsthilfefonds zur Sicherung der Spareinlagen.

Jede Genossenschaft mit Spareinrichtung muss einen jährlichen Beitrag leisten und den Fonds so füllen. Aktuell liegen darin etwa 20 Millionen Euro in bar. Dazu kommen noch Beiträge, die von den Genossenschaften schon fest zugesagt, bislang aber nicht eingezahlt worden sind. Im Fall der Fälle sollen Sparer durch den Selbsthilfefonds vor Verlusten geschützt werden. Seit Einrichtung des Fonds 1974 musste der GdW bislang aber noch nie einen Sparer entschädigen.

Kunden haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds, heißt es in dessen Statuten. Das klingt abschreckend, ist beim Einlagensicherungsfonds der Privatbanken aber nicht anders. Selbst die von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Oktober 2008 auf dem bisherigen Höhepunkt der Finanzkrise ausgesprochene Staatsgarantie für Spareinlagen ist rechtlich unverbindlich. Anleger können sie nicht einklagen.

Einen wasserdichten rechtlichen Anspruch haben Bankkunden allerdings auf die gesetzliche Einlagensicherung, die 50.000 Euro abdeckt. 2011 steigt der Betrag auf 100.000 Euro. Diese gesetzliche Sicherung gilt für die Sparer der Genossenschaften nicht. Sie müssen darauf vertrauen, dass die Immobilien ausreichen, um alle Gläubiger auszuzahlen.

Insolvenz vermeiden

Bei finanziellen Problemen darf der Selbsthilfefonds des GdW einer Genossenschaft prinzipiell auch vorsorglich unter die Arme greifen – und so eine Insolvenz vermeiden. Seine Hauptaufgabe ist es aber, Sparern nach einer Insolvenz Verluste zu ersetzen. Die eingezahlten Einlagen der Genossenschaftsmitglieder sind deshalb weniger gut gesichert als deren Sparguthaben. Dafür sind sie eben auch höher verzinst. 3 der 13 vorgestellten Genossenschaften verlangen, dass Mitglieder im Krisenfall ihre Einlage durch Nachschüsse aufstocken, um maximal 550 Euro (siehe Tabelle).

Echte Vorteile bieten die Genossenschaften aber auch in puncto Sicherheit durch ihre Transparenz. Wer sich ein wenig über den Immobilienbestand, Mieteinnahmen und Gewinn der Genossenschaft informiert – vor Ort oder im Geschäftsbericht –, hat die Chance, selbst einzuschätzen, wie sicher seine Einlage und das Geld auf dem Sparkonto sind.

So gilt etwa der Chemnitzer Immobilienmarkt mit fast zehn Prozent Leerstand nicht als Top-Standort. Doch die dortige Siedlungsgemeinschaft hat in den vergangenen Jahren ihren Anteil leer stehender Wohnungen auf 3,2 Prozent gesenkt und erwirtschaftet ordentliche Gewinne. Dank der neuen Spareinrichtung dürfte sie künftig noch günstiger an Geld kommen, was die Kosten weiter drückt.

In den Bilanzen vieler Banken, die mehr verschleiern, als sie enthüllen, bleiben Sparern solche Einblicke verwehrt. Sie können dort allenfalls erahnen, was mit ihrem Geld passiert. 

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