Gymnastik, Zahnersatz & Co. Diese Leistungen müssen private Krankenversicherer übernehmen

Privatpatienten bekommen nur das Beste vom Besten, heißt es. Tatsächlich übernehmen die PKV diverse Behandlungen, die sich Kassenpatienten abschminken können. Ein Überblick der Leistungen, die die Privaten zahlen müssen.

Zunächst einmal sollten Privatpatienten und solche, die es werden wollen, wissen, dass die Versicherung sich weigern kann, Rechnungen eines bestimmten Arztes zu bezahlen. Dieser Ausschluss kommt in der Regel dann vor, wenn der Mediziner mehrmals durch falsche Abrechnung aufgefallen ist oder deutlich höhere Rechnungen stellt, als die Konkurrenz. Die Versicherung muss ihre Kunden allerdings darüber informieren, wenn sie bestimmte Ärzte ausschließt und kann sich nicht erst nach der Behandlung weigern, die Kosten zu übernehmen. Quelle: Fotolia
Wann eine Arztrechnung eingereicht wird, spielt übrigens keine Rolle. Die Versicherung muss zahlen, auch wenn der Patient die Rechnung erst Jahre nach der Behandlung einreicht. Quelle: Fotolia
Wer für eine Operation nicht in eine Uniklinik oder ein städtisches Krankenhaus, sondern in eine Privatklinik gehen möchte, kann das tun. Die Versicherung übernimmt die Kosten - auch wenn die oft deutlich über denen der anderen Spitäler liegen. Quelle: dpa/dpaweb
Neben den Kosten für Arztbesuche und Klinikaufenthalte übernehmen die Versicherer in der Regel auch hohe Laborkosten. Selbst wenn diese über dem von den gesetzlichen Kosten akzeptierten Satz liegen. Privatversicherte sollten allerdings ihren Vertrag genau prüfen: Manche Unternehmen schließen hohe Laborkosten aus beziehungsweise zahlen nur den regulären Satz. Die Kunden müssen dann die Differenz selber tragen. Quelle: dpa
Außerdem übernimmt die Versicherer Leistungen von fachfremden Ärzten. Wenn beispielsweise der Hautarzt seinen Patienten gegen Tetanus impft, zahlt die Private die Behandlung anstandslos. Quelle: dpa
Wo sich Kassenpatienten mit den günstigen Modellen abfinden oder selbst tief in die Tasche greifen müssen, übernehmen die privaten Krankenversicherer auch teuren Zahnersatz. Die Patienten dürfen günstige Modelle ablehnen, wenn diese beispielsweise einen schlechten Tragekomfort haben. Quelle: AP
Auch Massagen und Krankengymnastik muss die private Krankenversicherung bezahlen. Jedoch übernehmen die Versicherer nur die am Markt üblichen Preise. Wer eine Behandlung in Anspruch nimmt, die teurer ist als in Deutschland üblich, muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Quelle: Fotolia
Gleiches gilt für alternative Heilmethoden wie Akkupunktur oder Homöopathie. Die Versicherer übernehmen die Kosten, solange der Erfolg der Behandlungsmethode klinisch nachgewiesen ist, sonst zahlt die PKV nicht. Quelle: dpa/dpaweb
Selbst für Potenzmittel kommen die Krankenversicherer auf - allerdings nur, wenn der Arzt diese verschrieben hat. Quelle: dpa/dpaweb
Eine Laseroperation muss die PKV dagegen nicht bezahlen, wenn sich der Sehfehler auch durch eine Brille ausgleichen lässt. Quelle: dpa
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