Hamburg Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte

Krankenversicherung Quelle: obs

Hamburg öffnet als erstes Bundesland die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte. Ab 1. August 2018 erhalten Beamte auf Wunsch den pauschalen Arbeitgeberanteil zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

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Als erstes Bundesland öffnet die Stadt Hamburg ihren Beamten mit einer pauschalen Beihilfe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Mit der Regelung erhalten Beamte auf Wunsch vom 1. August 2018 anstatt individueller Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung.

„Mit der bundesweit einmaligen Regelung schreibt Hamburg Sozialgeschichte. Ein moderner Sozialstaat sichert alle gleichermaßen ab und grenzt niemanden aus“, sagt Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag. Hamburg leiste mit der Reform einen Beitrag, das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen.

Beamte sind bislang faktisch gezwungen, sich ergänzend zur Beihilfe privat zu versichern, da es in der gesetzlichen Krankenversicherung dazu keine Möglichkeit gibt. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung musste bisher von Beamten in vollem Umfang selbst getragen werden. Mit dem vom rot-grünen Senat beschlossenen Reformvorschlag wird nun die hamburgische Beihilfe GKV-kompatibel ausgestaltet.

Anfang des Jahres war die Bertelsmann-Stiftung in einer Studie zu dem Schluss gekommen, dass Bund und Länder deutlich besser da stünden, wenn Beamte künftig nicht mehr privat versichert, sondern in einer gesetzlichen Kasse wären. Mit den Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften sogar die Beiträge für alle dort leicht sinken, hieß es darin. Zahlten diese doch dann auch Beiträge anteilig am Einkommen und gehören sie doch zu einer Berufsgruppe mit unterdurchschnittlichen Gesundheitsrisiken.

Damit stellte die Stiftung wie viele andere auch die Frage, wie sinnvoll die Zweiteilung in der Krankenversicherung in Deutschland ist. Auf der einen Seite rund 72 Millionen gesetzlich Versicherte, auf der anderen die privat Versicherten, darunter rund 1,7 Millionen Beamte von Bund, Ländern und Kommunen plus ihre Ehepartner und Kinder.

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