Investmentfonds Das Risiko bei Luxemburg-Fonds

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Mausefalle Luxemburg


Als Madoff vor drei Jahren aufflog, rechneten selbst Branchenkenner mit einer raschen Entschädigung. Daraus wurde nichts. „Wenn es für Investoren brenzlig wird, ist Luxemburg eine Mausefalle“, sagt Anwalt Erik Bomans vom Investorendienstleister Deminor. Für 800 deutsche und weitere europäische Anleger reichte er 2010 Klagen gegen dortige Töchter der Banken HSBC und UBS ein.

Madoff brachte die Schwächen des boomenden Finanzplatzes ans Licht: Die Justiz ist dem Anlegeransturm nicht gewachsen. Finanzminister Frieden wollte sich angeblich schon 2009 für eine rasche außergerichtliche Lösung einsetzen, hatte aber keinen Erfolg. Madoff sitzt längst hinter Gittern, aber der Prozess um Fondsgelder kommt nicht von der Stelle.


Bock zum Gärtner gemacht

Die meisten deutschen Anleger hatten Dachfonds gekauft, die durch breite Streuung Risiken begrenzen sollen. Dachfonds wie den Global Trends Balance, den Franck Walter aus einzelnen Unterfonds zusammengebaut. Zwölf Prozent der Gelder des Dachfonds vertraute er dem in Luxemburg aufgelegten und von Madoff gemanagten Herald US Absolute Return an.

Madoff aber investierte meist überhaupt nicht, sondern zahlte im Schneeballsystem alte Anleger mit frisch hereingekommenen Anlegergeldern aus. Dies wurde nicht entdeckt, weil er nicht nur für das Management der Fonds verantwortlich war, sondern weil ihm UBS und HSBC auch noch ihre Funktion als Depotbank, also die Aufbewahrung der Wertpapiere, übertragen hatten. „Dass so etwa möglich ist, hätte ich mir nie vorstellen können“, sagt Vermögensmanager Walter.

Im Fall Madoff wurde in Luxemburg ein Prinzip der Investmentfonds ausgehebelt, das bisher als unantastbar galt: Fondsvermögen ist Sondervermögen. Geld und Wertpapiere in einem Fonds müssen bei einer vom Fondsmanager getrennten Depotbank liegen und sollen damit vor Betrügereien und vor Fonds- und Bankpleiten geschützt sein.

Was viele Anleger nicht wissen: EU-Fondsrichtlinien lassen es durchaus zu, dass Aufgaben der Depotbank an Dritte ausgelagert werden. Gedacht ist das für Fonds, die auch in exotischere Ziele vorstoßen, etwa nach Chile oder Vietnam. „Dort müssen sich Depotbanken häufig auf lokale Wertpapierverwahrer verlassen“, sagt Rechtsanwalt Sven Zeller von Clifford Chance. Von denen werde aber üblicherweise eine Erklärung verlangt, dass sie Fondsgelder so verwahren, wie es für jede Depotbank üblich ist, also sicher und beispielsweise getrennt vom bankeigenen Wertpapiervermögen.

Wie Depotbanken dann allerdings wiederum für die Unterverwahrer haften, dazu gibt es in Europa ganz unterschiedliche Regelungen. Deshalb pochen HSBC und UBS in Luxemburg als Depotbanken darauf, dass sie, obwohl sie Madoff als Unterverwahrer einsetzten, nicht haften müssen.

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