Kassenpatienten Streit um zu hohe Zahnarztrechnungen

Zahnbehandlungen sind oft schmerzhaft - nicht nur bei der Behandlung, sondern auch bei der Abrechnung. Kaum eine Behandlung trifft Kassenpatienten finanziell härter. Aber nicht immer sind Preisaufschläge gerechtfertigt. Worauf Patienten achten sollten.

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Zahnarzt berät einen Patienten Quelle: gms

Schlimm genug, dass Zahnbehandlungen meist unangenehm und oft genug schmerzhaft sind. Die Patienten haben in der Regel keine Wahl: Wenn Schmerzen, Zahnlücken oder Beschädigungen der Zähne den Patienten quälen, ist der Gang zum Zahnarzt alternativlos. Aber müssen zahnmedizinische Eingriffe auch immer gleich tausende Euro kosten?

Beim Patienten treffen gleich mehrere Negativfaktoren aufeinander. Zum einen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen längst alles, was der Zahnarzt für medizinisch notwendig hält. Ist etwa Zahnersatz erforderlich, gibt es von der Kasse nur einen Zuschuss: 50 Prozent sind es in der Regel. Hat der Patient brav seine jährlichen Vorsorgetermine wahrgenommen, steigt der Zuschuss der Kasse auf maximal 65 Prozent. Auch notwendige kieferorthopädische Behandlungen müssen Kassenpatienten selber zahlen, nur für Kinder und Jugendliche muss der Versicherte nichts zuzahlen. Je nach Umfang und Aufwand der zahnmedizinischen Eingriffe kommen da schnell Rechnungsbeträge im fünfstelligen Euro-Bereich zustande, der Patient muss selbst tausende Euro berappen. Da ist dann die Praxisgebühr schon vernachlässigbar.

Zum anderen hat der Gesetzgeber die Gebührensätze für zahnärztliche Behandlungen zum Jahresbeginn deutlich erhöht. Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) zufolge wurden etwa Kronen zwischen 30 und 90 Prozent teurer, auch Implantatbehandlungen schlagen mit einem Preisaufschlag zwischen 36 und 100 Prozent ordentlich zu Buche. Hinzu kommt, dass sich die Zahnärzte in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent höhere Honorare erstritten haben, 2013 soll es nochmal um 2,5 Prozent raufgehen. Wer also den Kostenvoranschlag noch 2011 erhalten hat, aber erst in diesem Jahr die Behandlung beginnt, muss mit deutlich höheren Gebühren rechnen.

Ein noch größeres Ärgernis hat die FAS bei einigen Zahnarztrechnungen ausgemacht: Die Zeitung berichtet von Fällen, in denen die Endabrechnung massiv vom Kostenvoranschlag abwich, weil sich die Zahnärzte zwar einer zumeist legalen, aber ansonsten höchst unfairen Abrechnungspraxis bedienen. So sei etwa eine Zahnarztrechnung für eine 38-Jährige, die vier neue Implantate benötigte, mit 17.000 Euro mehr als dreimal so hoch ausgefallen, wie die ursprüngliche Kostenschätzung über 5000 Euro. Der Arzt hatte die medizinisch notwendigen provisorischen Kronen und die dadurch erforderlichen zusätzlichen Behandlungen schlicht verschwiegen.

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