Kein Kavaliersdelikt Volkssport Versicherungsbetrug lohnt sich nicht

Der große 3D-Fernseher oder das neue Smartphone auf Versicherungskosten - für viele klingt das verlockend, ist aber kriminell. Warum sich Versicherungsbetrug nicht lohnt, wie Versicherer Jagd auf schwarze Schafe machen.

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Quelle: Presse / GDV

In diesem Jahr fiel die Jubelfeier für Fußballtrainer Jürgen Klopp und seine Kicker von Borussia Dortmund aus, sein Team verlor beim DFB-Pokalfinale gegen Bayern München. Vor drei Jahren war Klopps Team gegen die Bayern noch erfolgreich – und das hatte Folgen für die deutschen Versicherer.

Als Dortmund die Bayern im Februar 2011 besiegte, geriet im anschließenden Siegestaumel Jürgen Klopps Brille zwischen die jubelnden Spieler – und ging zu Bruch. Die berühmte Sehhilfe landete im Vereinsmuseum, entsprechende Fotos im Internet - und diese Aufnahmen bescherten den Versicherern viele falsche Schadensmeldungen.

Der Grund: Versicherungsbetrüger hatten sich das Bild der Brille aus dem Netz geladen, um damit ihrer Assekuranz eine kaputte Brille zu melden und Schadenersatz zu bekommen.

In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht
Grundsätzlich gilt: Wer etwas mit Absicht zerstört, muss auch für den Schaden selber aufkommen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Quelle: REUTERS
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Haftpflicht erstattet jeweils nur den Istwert eines Gegenstandes, nicht den Neuwert. Quelle: dpa
Wer länger ins außereuropäische Ausland muss, sollte sich seine Versicherung noch einmal ganz genau ansehen. Bei vielen Versicherungen gilt der Schutz außerhalb der EU nämlich nur für ein Jahr. Wer beruflich in die USA muss und dort nach zwei Jahren einen Schaden verursacht, muss also im schlimmsten Fall selber zahlen - trotz abgeschlossener Haftpflicht. Quelle: dpa
Und noch eine schlechte Nachricht für Haftpflichtversicherte: Die Police deckt zwar viele Bereiche des Lebens ab, aber eben nicht alle: das Internet bleibt außen vor. Wer - unabsichtlich - einen Virus weiterverteilt und damit materiellen Schaden anrichtet, kann als Verursacher haften. Ob er den Virus programmiert hat, spielt in dem Fall keine Rolle. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch für Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Kinder ab dem siebten Lebensjahr sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Quelle: dpa
Haftpflichtversicherungen übernehmen teilweise Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Wird allerdings ein Mensch von einem Tier gebissen oder anderweitig verletzt, muss der Halter, sofern er keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzt, für Arztkosten und Schmerzensgeld selber aufkommen. Quelle: dpa
Auch für Schäden, die durch ein Auto entstehen, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht. Dabei ist es egal, ob man nun einen Unfall verursacht, sich ein paar Kratzer eingefangen oder Öl verloren hat. In diesen Fällen wird der Schaden über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt. Quelle: dpa

Klar, dass den Versicherern die Betrugsversuche mit der berühmten Brille auffielen. So leicht sind Versicherungsbetrügereien jedoch nicht immer aufzudecken.

Schaden von vier Milliarden Euro

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2011 davon aus, dass vermutlich jeder zehnte gemeldete Schaden betrügerisch ist. Jährlich entsteht so ein Schaden in Höhe von schätzungsweise vier Milliarden Euro.

Arten des Versicherungsbetrugs

Versicherungsbetrug beschäftigt und belastet aber nicht nur die Versicherung, sondern auch die ehrlichen Versicherungskunden. Denn jede Versicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Das heißt: Alle Versicherten zahlen in den Topf der Versicherung, damit die Geschädigten im Versicherungsfall den Schaden ersetzt bekommen. Das Risiko verteilt sich also auf das gesamte Versichertenkollektiv.

Durch Versicherungsbetrug entstehen der Versichertengemeinschaft aber hohe Kosten - die sich letztlich in unnötig hohen Beiträgen widerspiegeln.

Wenig Unrechtsbewusstsein

Versicherungsbetrug ist aber nicht nur moralisch und ökonomisch verwerflich, sondern auch juristisch. Das scheint vielen Versicherten nicht ganz klar zu sein. „Versicherungsbetrug ist für die meisten Deutschen in seiner Schwere gleichzusetzen mit Schwarzfahren oder falschen Angaben in der Steuererklärung“, sagt Jürgen Engel, als Vorstand der Ergo-Versicherung zuständig für Unfall und Schaden.

Die zehn größten Versicherungsirrtümer
Irrtum 10: Auch ein beschädigtes Fahrrad wird von der Hausratversicherung übernommenEs lohnt sich, bei einem teuren Fahrrad eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, denn nur von wenigen Versicherungen werden die Drahtesel überhaupt mit in die Police aufgenommen. Grundsätzlich kostet es einen Prämienaufschlag. Es gibt aber nichts, wenn das Fahrrad beschädigt ist, und auch nichts, wenn Sattel oder Luftpumpe gestohlen wurden. Eine Haftpflichtversicherung hingegen deckt zumindest die Kosten, die anderen entstehen. Ein Fahrrad ist nur dann aus "Hausrat" versichert, wenn es durch einen Brand zerstört wird oder bei einen Wohnungseinbruch entwendet wird. Es ist aber ein Irrglaube, dass es auch in einem umzäunten Garten mitversichert wäre. Quelle: dpa
Irrtum 9: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt alle SchädenFalsch. Eine Haftpflicht übernimmt nur dann einen Schaden, wenn man selbst für diesen Schaden hätte eintreten müssen. Das gilt nicht für Umzugshelfer: Theoretisch müsste er dafür haften, wenn er einen Gegenstand kaputt macht, allerdings hat der Gesetzgeber insbesondere Umzugshelfer geschützt, so dass der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann haftet der Umzugshelfer, allerdingt springt dann seine private Haftpflichtversicherung ein. Quelle: dpa
Irrtum 8: Kfz-Versicherungen können nur zum Jahresanfang gewechselt werdenDen Einheitstermin zum 1.1. gibt es. Mittlerweile bieten aber immer mehr Versicherer an, einen beliebigen Monatsanfang zu wählen. Dieser Einheitstermin war vor allem für die Autoversicherer eine Vereinfachung, schreibt die Gothaer Versicherung. "Denn ebenfalls zum 1. Januar legen sie gemeinschaftlich neue Typ- und Regionalklassen für Autos und Zulassungsbezirke fest." Vorteile des flexiblen Termins gibt es vor allem dann, wenn die Jahresprämie auf einmal ausgezahlt werden soll. Außerdem kann es zu einer finanziellen Entspannung kommen, wenn sich die "Hauptfälligkeiten" bei Belastungen besser verteilen lassen. Ein Nachteil ist es beispielsweise, dass die alte Übersichtlichkeit verloren geht - Fristen muss der Autohalter selbst im Auge behalten. Quelle: AP
Irrtum 7: Berufsunfähigkeitsversicherungen sind unbezahlbarDas ist definitiv falsch. Sie wird aber - mit ansteigendem Alter - immer teurer. Das gilt auch, wenn Vorerkrankungen bekannt sind. Dann gibt es einen Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent und kann Prämien verdoppeln. Teurer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch werden, wenn der Arbeitnehmer einen besonders gefährlichen Beruf ausübt. Deshalb gilt: Je eher damit begonnen wird in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuzahlen, umso geringer sind die monatlichen Prämien. Quelle: dpa
Irrtum 6: Für Wasserschäden haftet immer die HausratversicherungEine Hausratversicherung springt nur dann ein, wenn die Schäden durch Leitungswasser entstehen. Werden die Schäden etwa durch Starkregen oder Schnee verursacht, muss die Hausrat nicht zahlen. Es handelt sich dabei durch sogenannte Elementarschäden. Quelle: dpa
Irrtum 5: Kinder sind nur bis zum Schulende mitversichertNicht ganz. Das Schulende bedeutet nicht automatisch das Ende der Mitversicherung bei den Eltern. Es ist für eine Haftpflichtversicherung egal, ob das Kind - während Lehre oder Studium - bei den Eltern wohnt oder eine eigene Wohnung besitzt. Es ist allerdings wichtig, dass es sich um eine Erstausbildung handelt und zwischen den Ausbildungsabschnitten keine großen Unterbrechungen liegen. Ein Jahr wäre in Ordnung, erst wenn nach der Beendigung ein Beruf ausgeübt wird, entfällt die Mitversicherung. Ähnliches gilt für die Rechtsschutz-Versicherung bis zum 25. Lebensjahr. Quelle: dpa
Irrtum 4: Nach einem Unfall wird eine feste und vorher vereinbarte Summe ausgezahltNur, wenn der Unfall zu körperlichen Einschränkungen geführt hat, greift die Unfallversicherung. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass darüber vor Gericht häufig gestritten wird - denn es muss nicht alles, was wie ein Unfall aussieht, auch einer sein, zumindest nicht im Sinne der Versicherungsbedingungen. Quelle: dpa

Nach Aussagen verschiedener Versicherer haben die Betrügereien in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Auch deshalb, weil jeder fünfte Deutsche im Versicherungsbetrug nur ein Kavaliersdelikt sieht. Mehr als 40 Prozent der Deutschen glauben, in der Hausrat- und Haftpflichtversicherung sei es besonders leicht, die Versicherung übers Ohr zu hauen.

Laut GDV-Befragung geben vier Prozent der Haushalte mit einem Schaden in den vergangenen fünf Jahren zu, einen Versicherungsbetrug begangen zu haben. Weitere sieben Prozent wissen von einem Versicherungsbetrug, elf Prozent wollten sich zu dieser Frage nicht äußern.

Nach Angaben von Jürgen Engel ist Versicherungsbetrug ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das in allen gesellschaftlichen Schichten gleichermaßen vorkommt.

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