Kfz-Tarifvergleich Die günstigsten Versicherungen für Autofahrer

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Große Unterschiede: Mallorca, Marderbiss, Wildunfall

Leistungsunterschiede zwischen den Angeboten gibt es vor allem in Details, die aber zum Teil einen wichtigen Unterschied im Versicherungsschutz ausmachen. So bieten viele Kfz-Versicherungen etwa eine sogenannte Mallorca-Police nur optional, das heißt gegen Aufpreis. Dieser Zusatz greift bei Unfällen mit einem Mietwagen im Ausland.

Wer diesen Schutz benötigt, sollte seine Tarifbedingungen daraufhin prüfen. Einige günstige Versicherer in unserem Vergleich wie Axa oder Allianz bieten die Mallorca-Police schon in ihren Standardtarifen, andere wie die Europa schließen sie nur im teureren Komfort-Tarif mit ein. Ist die Mallorca-Police inklusive, gilt üblicherweise die gleiche Deckungssumme wie in der Haftpflicht, Versicherer Garanta etwa beschränkt die Haftung auf 1,5 Millionen Euro je Schadenereignis.

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
Was-fällt-eigentlich-unter-„Wildunfall“? Quelle: Fotolia
Gefährliche-Zeitumstellung Quelle: dpa
Nicht-ausweichen Quelle: Fotolia
Vollbremsung-vermeiden Quelle: Fotolia
Nachfolgende-Fahrzeuge-warnen Quelle: dpa
Unfallstelle-absichern Quelle: dpa
Tier-liegenlassen! Quelle: Fotolia

Marderbiss und Folgeschäden

Unterschiede gibt es auch in der Regulierung von Marderbissen. Zerkaut ein Tier die Zündkabel, genügt mit etwas Glück nur der Austausch der Kabel. Kommt es aber wegen der
Tierbisse durch Kurzschluss oder fehlerhafte Motorsteuerung zu teureren Folgeschäden, regulieren die Versicherungen das sehr unterschiedlich.

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Im Vergleich deckt etwa die Axa Folgeschäden von Tierbissen unbegrenzt ab, andere Versicherer übernehmen keine Folgeschäden (BGV, Basler, Garanta). Wieder andere beschränken den Schadensersatz für Folgeschäden auf 1000 Euro (Württembergische), 2000 Euro (Condor), 3000 Euro (Allianz, VHV) oder 5000 Euro (HDI, DA, Europa-Komforttarife). Wessen Fahrzeug besonders gefährdet ist, sollte diese Leistungsunterschiede im Blick haben.

Kühe, Hunde und Katzen oft ausgenommen

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Gerade jetzt im Herbst ist auch ein guter Schutz bei Unfällen mit Tieren wichtig. Die Definitionen der abgedeckten Unfallarten sind sehr uneinheitlich. Ist etwa von Haarwild die Rede, orientiert sich der Versicherer an der Definition von Haarwild laut Bundesjagdgesetz. Zum Haarwild gehören etwa Schwarz- und Rotwild, Wildschweine, Hasen, Murmeltiere und Fischotter. Hunde, Katzen, Kühe oder auch Wölfe gehören jedoch nicht dazu.

Einige Versicherer bieten daher einen erweiterten Schutz für Autofahrer und sprechen in ihren Versicherungsbedingungen von „Tieren aller Art“, zum Beispiel Axa, Allianz und HDI. Wieder andere – hier etwa Garanta und Württembergische – erweitern den Schutz bei Haarwildunfällen noch um Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen. Noch ein Tipp: Wer sein Fahrzeug beim Ausweichen vor einem Tier beschädigt, benötigt Vollkaskoschutz. Und wer bereits totes Haarwild überfährt und sein Auto dabei beschädigt, hat Pech: Ihm zahlt die Versicherung nichts.

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