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Kfz-Versicherung: Autofahrer können oft auch mitten im Jahr wechseln

Quelle: Handelsblatt Online

Millionen deutscher Autofahrer können auch unterjährig ihren Versicherer wechseln. Und das kann sich lohnen. Denn die Preisunterschiede am Markt sind einer neuen Auswertung zufolge gewaltig.

Früher bekam der Versicherer bei einer Schadenfallkündigung die gesamte Jahresprämie. Quelle: picture-alliance
Früher bekam der Versicherer bei einer Schadenfallkündigung die gesamte Jahresprämie. Quelle: picture-alliance

DüsseldorfRund 1,7 Millionen kluge Verbraucher haben Ende des Jahres ihre Autoversicherer gewechselt und im Schnitt rund 120 Euro pro Jahr gespart - in Einzelfällen auch mehr. Damit hat sich der Wechselboom zum Jahresende deutlich verstärkt, wie das Kölner Beratungsunternehmen "Yougov" festgestellt hat. Autofahrer können aber oft auch noch mitten im Jahr einen teuren Anbieter wechseln. Ein unterjähriger Wechsel des Kfz-Versicherers dürfte sich fast immer lohnen. Die Preisunterschiede am Markt sind gewaltig, wie eine Auswertung der Unternehmensberatung Nafi aus Höxter zeigt.

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Glücklicherweise dürfen sich alle Autofahrer einen neuen Kfz-Versicherer suchen, wenn das alte Auto gegen einen Neuwagen oder einen Gebrauchten ausgewechselt wird. Laut dem Kraftfahrtbundesamt gibt es jährlich weit über sechs Millionen Besitzumschreibungen von Pkw - in jedem einzelnen Fall somit die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Hinzu kommen noch 9,5 Millionen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschäden. Auch sie eröffnen immer eine Tür, um dem zu teuren Kfz-Versicherer den Rücken zu kehren.

"Schadenfallkündigung sind in der Autoversicherung noch immer selten", stellt Arno Schubach, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV), fest. Das hat gleich mehrere Gründe. "Zum einen wissen viele Kunden nicht, dass sie selbst dann kündigen dürfen, wenn der Versicherer die Schäden in vollem Umfang begleicht", schätzt Schubach. Zum anderen erhielt früher der Versicherer bei einer Schadenfallkündigung die gesamte Jahresprämie. Das gilt nicht mehr. Schubach: "Seit 2008 dürfen die Assekuranzen nur noch anteilig, für die Zeit des tatsächlichen Versicherungsschutzes, abrechnen."

Beim Autowechsel kann man bei der Zulassungsstelle einfach die Versicherungsbestätigung der neuen Assekuranz vorlegen. Das gilt dann automatisch als Kündigung. Wer im Schadenfall aussteigen will, muss spätestens einen Monat, nachdem der Versicherer geleistet hat oder eine Leistung abgelehnt hat, aktiv geworden sein.


Kündigung im Laufe der Monatsfrist

Wird beispielsweise eine Antenne gestohlen, lohnt es nicht, den Schaden zu melden, denn der Aufwand für die Entwendung liegt mit Sicherheit unterhalb der Selbstbeteiligung und der Rückstufung. Eine Schadenmeldung kann aber als Vehikel für den Ausstieg aus der ungeliebten Autopolice genutzt werden. "Möglich ist das natürlich nur dann, wenn der Schaden auch tatsächlich versichert war und der Versicherer somit zu Unrecht nicht zahlt oder die Leistung kürzt", erläutert Schubach.

Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief im Laufe der Monatsfrist beim Versicherer eingehen. Bisher machen übrigens vor allem die Kfz-Versicherer selbst vom Kündigungsrecht im Schadenfall Gebrauch. Etwa wenn sie einen Versicherungsbetrug vermuten, aber nicht beweisen können.

"Gekündigt wird zudem, wenn die Versicherer fürchten, dass der Autofahrer in Zukunft weitere Schäden anrichtet", so Schubach. Dieser Kündigung sollte der Versicherte zuvorkommen. Andernfalls können beim nächsten Versicherer Probleme beim Kaskoschutz aufkommen. Die Kfz-Haftpflicht muss hingegen immer angeboten werden. Sie ist Pflicht.

Laut der Yougov-Studie haben im vergangenen Jahr 8,2 Millionen eigentlich wechselwillige Autofahrer ihrer Kfz-Versicherung doch erst einmal wieder die Treue gehalten. Nicht immer freiwillig. Einige haben den Wechseltermin zum Jahresende einfach verpasst. Zudem: Immer mehr Autofahrer können gar nicht zu diesem Termin umsteigen, weil der Vertrag regulär ein anderes Datum vorsieht. So haben Anbieter wie Allianz, Ergo, Generali, Admiral Direkt oder Direct Line zusätzlich unterjährige Kündigungstermine eingeführt. Was viele Verbraucher gar nicht bemerkt haben dürften.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 07.06.2012, 16:51 UhrJudas

    Sie schrieben: "Dort wissen vielleicht die meisten Leser nicht, daß es zu prüfen gilt ob die Kosten einer Teileentwendung (hier Beispiel Antenne) innerhalb der SB liegt."
    .
    Und: damit liegen Sie auch schon falsch. Wer keine SB in seiner Kaskoversicherung vereinbart hat, braucht folglich auch keine SB prüfen - wozu?

    Sie liessen sich weiter fälschlich aus wie folgt:
    "Der Hinweis zur Rückstufung in einem solchen Schadensfall zeugt nicht von Sachkenntnis."
    .
    Doch! Denn es gibt seit der Deregulierung unterschiedliche Kasko-Deckungen und in Gruppentarife ist vieles möglich. Nachdem Sie nicht wissen um welche Gesellschaft samt Tarifmodell es sich handelt, können Sie auch keine solchen Behauptungen in den Raum stellen!

    Warum Sie sich diesen Blödsinn ausgedacht haben (noch dazu unter Pseudonym) kann sich dem Leser nicht erschließen!

    Ihre Forderung:
    "Solche Verfasser sollten aus der Presselandschaft verschwinden!"
    Sollte daher lauten:
    "Solche Leserbriefschreiber mit Pseudo-Kenntnissen mit emotional-gelagerten Vermutungen - sollten aus der Leserschaftlandschaft verschwinden! Und tschüss!

    Nachsatz:
    "Nur so können Sie Ihre gewollte Seriösität und Neutralität dokumentieren. Schade eigentlich, daß es bei Ihnen auch schon so weit gekommen ist....!!!"

    Kann nur on einem Laien wie Ihnen stammen, a) Sie haben kein Fachwissen oder nur begrenzt. b) Sie stellen falsche Behauptungen auf. C) Sie treten aus Angst im Hinblick auf ihr löchriges Fachwissen anonym auf.... Sie sehen: Seriösität und Neutralität, hat einen höheren Anspruch, als sie es als BLÖD-Zeitung leser erdulden... Und: wenn 2Nichts" mehr kommt, geben Sie vielleicht immer noch eine Gute Figur als Dampfbläser ab... Denn: Beweise und belastbare Fakten scheinen Ihnen Fremdwörter zu sein.

  • 07.06.2012, 11:33 Uhrhapece

    Ist hier wirklich ein Experte tätig gewesen und hat diesen Bericht verfasst??? Dieser Beitrag könnte aus Deutschlands größtes Boulevardblatt stammen. Dort wissen vielleicht die meisten Leser nicht, daß es zu prüfen gilt ob die Kosten einer Teileentwendung (hier Beispiel Antenne) innerhalb der SB liegt. Der Hinweis zur Rückstufung in einem solchen Schadensfall zeugt nicht von Sachkenntnis. Liebe WirtschaftsWoche:
    Solche Verfasser sollten aus der Presselandschaft verschwinden! Nehmt echte Fachleute und schmeißt die "Möchtegern-Unruhe.-und Verwirrungsstifter achtkantig raus. Nur so können Sie Ihre gewollte Seriösität und Neutralität dokumentieren. Schade eigentlich, daß es bei Ihnen auch schon so weit gekommen ist....!!!

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