Eine Kfz-Versicherung ist Pflicht, so steht es im Gesetz. Zumindest gilt das für die Kfz-Haftpflicht, die andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen fremdverschuldeter Unfälle schützt. Beim eigenen Schaden am Auto sieht es anders aus: Wer keine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat, zahlt ihn eben aus eigener Tasche, die Versicherung ist freiwillig. Zumindest die Besitzer älterer oder besonders günstiger Autos nutzen diese Chance gern. Nur ein Viertel der Pkw, die 15 Jahre oder älter sind, haben einen Kaskoversicherungsschutz. Auch nahezu zwei von drei Autos, die einen Neuwert von weniger als 10.000 Euro haben, sind nicht kaskoversichert.
Versicherungswechsel finanziert besseren Schutz
Dabei ist zumindest eine Teilkasko-Versicherung, bei der der Autohalter im Schadenfall sich mit maximal 150 Euro an den Reparaturkosten beteiligt, oft schon für einen geringen Aufpreis zu bekommen. Die Kosten für einen Kaskoschutz können lassen sich dabei durch einen Wechsel zu einem günstigeren Versicherer teilweise oder ganz wieder reinholen. Denn - so die Untersuchungen der Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen im Internet - die Prämien weichen für junge Autofahrer zwischen dem teuersten und dem günstigsten Versicherungstarif bis zu 1400 Euro voneinander ab. Das gilt etwa für eine 21-Jährige mit einem sechs Jahre alten Golf in Berlin, entsprechend wenigen unfallfreien Jahren sowie einer Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Den verbesserten Versicherungsschutz gäbe es so schon ohne Zusatzkosten - vorausgesetzt, die Fahrerin wechselt zu einem günstigeren Anbieter.
Der Countdown läuft: Wer sein Auto ab dem 1. Januar 2015 günstiger versichern möchte, hat in der Regel nur noch bis zum 30. November Zeit, einen preiswertere Assekuranz auszusuchen. Was aber viele Kunden übersehen: Erhöht eine Versicherung ihre Beiträge, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht - unabhängig vom Stichtag.
„Weil einige Versicherer ihre Beitragserhöhung erst zum Jahresende mitteilen, werden deren Kunden erst nach dem Stichtag darauf aufmerksam“, sagt Daniel Friedheim, Sprecher des Vergleichsportals Check24. „Wir registrieren im Dezember eine zweite Wechselwelle durch Verbraucher, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.“
Wer allerdings wartet, bis sein Versicherer über die Beitragshöhe im Folgejahr informiert, hat unter Umständen trotz Sonderkündigungsrecht das Nachsehen. „Aus Erfahrung wissen wir, dass die Konditionen der Kfz-Versicherer im November am attraktivsten sind“, sagt Friedheim. Seit August sind die durchschnittlichen Beiträge zur Kfz-Haftpflicht für Kunden, die ihre Versicherung wechseln, um 23 Prozent gesunken. Bevor also der Stichtag Ende November ungenutzt verstreicht, sollten Autofahrer bereits ein paar Wochen zuvor die Prämienhöhe für das kommende Jahr bei ihrem Versicherer erfragen und mit dieser Information die Angebote zu vergleichen.
Beitragserhöhungen nur für Autofahrer, die nicht wechseln
Tatsächlich dürfte die bestehende Kfz-Versicherung für viele Autofahrer nämlich teurer werden. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Der wichtigste: Das Jahr 2013 war für die Kfz-Versicherer ein Minusgeschäft. Die Leistungen der Branche im Schadenfall sind - vor allem aufgrund von Hagelschäden in Folge von Unwettern – im vergangenen Jahr auf 21,8 Milliarden Euro gestiegen. Gegenüber 2012 war das ein Anstieg von 7,7 Prozent. In den Jahren zuvor waren sie hingegen leicht rückläufig.
Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Um zum 1. Januar eine neue Police abschließen zu können, muss der alte Vertrag in der Regel bis zum 30. November gekündigt werden. Bei einigen Anbietern gelten individuelle Kündigungstermine. Hier hilft ein Blick in die Police. Zudem muss die Kündigung am 30. November bei der Versicherung auf dem Tisch liegen – es gilt also das Zustelldatum und nicht der Poststempel. Da 2014 der 30. November auf einen Sonntag fällt, sollte die schriftliche Kündiung per Einschreiben mit Rückschein spätestens am 26.11. rausgehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich der Tarif verteuert. In jedem Fall gilt: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Ein Versicherungsvergleich im Internet hilft, die Angebote zu sondieren. Ein seriöser Vergleich erfordert etwas Zeitaufwand. Sie benötigen die Herstellernummer (HSN) und die Schlüsselnummer (TSN) des Fahrzeuges. Beide stehen im Fahrzeugschein. Zusätzlich werden Angaben zu Zulassungsort, Parkflächen und Alter der Fahrer abgefragt. Die WirtschaftsWoche bietet ein Vergleichstool.
Überlegen Sie sich, welche Leistungen Sie benötigen und wo Sie Abstriche machen können. Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden ab, die Ihr Wagen verursacht. Hier reicht der gesetzliche Mindeststandard von 7,5 Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden nicht. Eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro ist empfehlenswert. Teil- und Vollkasko sind freiwillige Versicherungen für die Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie sind wichtig für neue und hochwertige Fahrzeuge.
Die meisten Versicherten wissen zwar, wie viel Prozent des Grundbeitrags sie zahlen müssen. Doch sie kennen ihre Schadensfreiheitsklasse nicht. Und diese Einstufung ist bei einem Wechsel relevant. Nur sie muss der Versicherer im Regelfall übernehmen. Die dahinterstehenden Rabatte variieren von Versicherer zu Versicherer.
Das Risiko bemisst sich nach den den statistischen Daten des jeweiligen Versicherungsstocks. Fragen Sie also im Zweifelsfall beim Versicherer nach.
Nach einem Unfall glauben viele, sie könnten einer Höherstufung entgehen, in dem sie den Versicherer rasch wechseln. Doch das geht schief. Die Versicherer lassen sich zwar die Daten von den Kunden geben und danach ein Angebot erstellen. Doch die Assekuranzen prüfen diese Angaben beim vorherigen Versicherer nach. Etwa ein bis zwei Monate später flattert dann ein Brief ins Haus, in dem der Versicherer mitteilt, dass der Versicherte in die falsche Schadensfreiheitsklasse eingruppiert wurde und womöglich drohen Nachforderungen.
Nachteilig kann zudem ein Wechsel werden, wenn der Versicherer für den Zweitwagen einen Sondertarif gewährt hat. Es gibt Assekuranzen, die für den Zweitwagen dieselben Bedingungen gewähren wie für das Erstfahrzeug. Aber einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht, üblich ist es auch nicht unbedingt.
Gleichzeitig sorgt zwar der intensive Wettbewerb unter den Kfz-Versicherern dafür, dass die Anbieter Prämienerhöhungen nicht ohne weiteres durchsetzen können. Die Preiserhöhungen fallen deshalb im Vergleich zu anderen Versicherungssparten eher moderat aus. Dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge betrugen sie 2013 bei der Kfz-Haftpflicht im Durchschnitt 5,4 Prozent, bei der Teilkasko 4,6 Prozent und nur bei der Vollkasko deutlich mehr mit 6,9 Prozent.