Krankenkassen-Beiträge So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen im Alter

Seite 2/2

Wechsel in die KVdR lohnt sich oft

Ein solcher Wechsel in die KVdR ist finanziell oft sehr attraktiv. In Extremfällen können Senioren den Kassenbeitrag so um 700 Euro im Monat senken. Das geht, wenn sie derzeit das maximal mit Kassenbeitrag belastete Einkommen von 4350 im Monat oder mehr haben, aber - zum Beispiel weil sie als ehemals Selbstständige keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben - nicht in die KVdR können.

Das aber lässt sich problemlos ändern. Zahlen diese Versicherten fünf Jahre lang freiwillig in die Rentenkasse ein, haben sie Anspruch auf eine gesetzliche Rente, mag sie auch noch so gering sein. 84,15 Euro Mindest-Monatsbeitrag reichen. Haben diese Senioren ansonsten dann nur Kapital- und Mieterträge, würde der Krankenkassenbeitrag vom Zeitpunkt des Rentenantrags an nicht mehr auf diese anfallen.

Die Kasse würde fortan nur noch auf die gesetzliche Rente Beiträge erheben. Sind nur fünf Jahre lang freiwillige Mindestbeiträge geflossen, würde die Rente etwas mehr als 20 Euro betragen. Rund elf Prozent davon müssten die Rentner für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, also nur gut zwei Euro.

Scheitert die Aufnahme in der KVdR hingegen daran, dass Ruheständler nicht ausreichend lang gesetzlich krankenversichert waren, bekommen sie vom 1. August an etwas bessere Chancen. Dann werden pro Kind zusätzlich drei Jahre als Versicherungszeit angerechnet - für jedes Elternteil und egal, wann das Kind geboren worden ist. Von sich aus kommt die Krankenkasse aber nicht auf die Idee, das nun zu überprüfen. Freiwillig gesetzlich Versicherte Ruheständler sollten die Kasse bitten, dies zu  prüfen.

Sind Ruheständler privat krankenversichert und damit etwa wegen sehr hoher Beiträge nicht zufrieden, können auch sie überprüfen, ob nun vielleicht ein Wechsel möglich wird. Haben sie ohne die Anrechnung dieser drei Jahre pro Kind die Voraussetzungen für den Status als Pflichtversicherte nicht erfüllt, erfüllen ihn aber vom 1. August an, könnten auch sie noch wechseln. Reicht die Versicherungszeit aber trotz dieser drei angerechneten Jahre pro Kind nicht, bleibt der Status als Versicherter in der KVdR vorerst unerreichbar.

Auch gesetzlich Krankenversicherte, die den Kassenbeiträge auf ihre Betriebsrenten entgehen wollen, scheitern damit bisher. Die Beitragssätze von über 18 Prozent ärgern viele, vor allem, wenn sie auch schon ihre Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge aus dem Nettoeinkommen gezahlt haben. Das betrifft vor allem vor 2005 abgeschlossene Direktversicherungen.

Normalerweise fällt zumindest bei Pflichtversicherten im Alter bei solchen privat finanzierten Zusatzeinkünften kein Kassenbeitrag an, etwa bei Auszahlungen aus Lebensversicherungen, bei den Betriebsrenten schon. Betroffene wehren sich dagegen. In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche berichten wir ausführlich über die Hintergründe. Den Beitrag können Sie hier lesen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%