Krankenversicherung Wenn Kassen ihre Patienten allein lassen

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Der Kasse widersprechen

Über das spitzfindige Vorgehen mancher Krankenkasse können sich Versicherte und Anwälte nur wundern: Wann sonst – als nach Ablauf der alten Krankschreibung – soll er diese denn vom Arzt verlängern lassen, fragen sich die Betroffenen und ihre Helfer. Kritiker sprechen hier auch von einem „Kassenspielertrick“.  Die Krankenkassen selbst äußerten sich nicht zu dem Thema. "betrifft"-Autor Wolfgang Luck vom Südwestfunk gelang es trotz vieler Versuche nicht, deren Vertreter vor die Kamera zu bringen. Die Verantwortlichen hätten monatelang aus Termingründen jedes Interview verweigert.

Vierwöchige Widerspruchsfrist

Anwälte und Verbraucherschützer raten, gegen diese Praxis Widerspruch einzulegen und im Zweifelsfall vor Gericht zu gehen. Lehnt die Krankenkasse eine Leistung ab, bleiben dem Versicherten vier Wochen Zeit für den Widerspruch, so die Zeitschrift Finanztest. Im Ablehnungsbescheid müsse die Kasse den Versicherten auf sein Recht zum Widerspruch hinweisen. Sonst verlängere sich die vierwöchige Frist auf ein ganzes Jahr.

Zunehmend kritischer betrachten Verbraucher- und Patientenschützer dabei den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser prüft häufig die Entscheidung der Kasse. Dieses Gutachten kann der Patient auch jederzeit einfordern. Liegt bei einer Ablehnung oder Zahlungsverweigerung keine Begründung der Kasse vor, sollte der Kunde auf jeden Fall eine verlangen. Im schriftlichen Widerspruch muss er schließlich die Argumentation der Kasse nachvollziehbar widerlegen.

MDK ist nur noch Leistungskontrolleur

Der Medizinische Dienst stehe auf der Gehaltsliste der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), er erhalte von dort seine Aufträge und prüfe mit nicht unerheblichen Kosten die ärztlichen Verordnungen, zieht Patientenschützer Candidus eine wichtige Basis der Krankenkassen in Frage. Da die GKV haushalten müsse und wolle, könne die Zielvorgabe, Leistungen durch die Kranken- oder Pflegekasse nicht zu gewähren, wohl nicht abgestritten werden.

Ursprünglich war der Medizinische Dienst dafür gedacht, eine hohe Versorgungsqualität für Patienten zu sichern. Mittlerweile fungiere er jedoch meist nur noch als Kontrolleur von Leistungen und Kosten, kritisiert Candidus: „Wenn Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes dann auch nicht nur in die Verordnung des Arztes eingreifen, sondern auch die Pflege und das Patientenverhalten selbst kontrollieren, geht das entschieden zu weit.“

 

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