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Krankenversicherung: Privatversicherte in der Beitragsfalle

von Thomas Schmitt Quelle: Handelsblatt Online

Ob Krankenkasse oder Versicherer: Die Prämien steigen viel schneller als die Inflationsrate. Mit wie viel Prozent zusätzlich Versicherte jedes Jahr rechnen müssen, wenn sie sich für eines der beiden Systeme entscheiden.

Privatversicherten ergeht es wie Mäusen: Mit günstigen Beiträgen werden sie gelockt - dann schnappt die Beitragsfalle zu.
Privatversicherten ergeht es wie Mäusen: Mit günstigen Beiträgen werden sie gelockt - dann schnappt die Beitragsfalle zu.

DüsseldorfAls 1989 die Mauer fiel, da war für Dieter H. die Welt im Gesundheitswesen noch in Ordnung. Als Angestellter verdiente der 32 Jahre alte Mann gut. In seiner Krankenkasse zahlte er daher umgerechnet mehr als 300 Euro im Monat – den Höchstsatz, der damals galt. Durch den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) konnte er diesen Beitrag fast halbieren: auf rund 170 Euro im Monat. 

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Heute ist Dieter H. dagegen unzufrieden. Statt 170 Euro zahlt er 22 Jahre später 684,76 Euro. Damit liegt er über dem Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der in diesem Jahr bei knapp 600 Euro liegt.

„Jeder, der in die PKV geht, muss sich darüber klar sein, dass sich die Prämie in der Restlebenszeit je nach Anbieter verdreifachen oder vervierfachen kann", warnt Karsten George, Versicherungsberater aus Stuttgart. Menschen wie Dieter H. fürchten nun: Wenn diese Entwicklung so weiter geht, dann könnte die Krankenversicherung im Alter unbezahlbar werden. 

Der Grund: In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag vom gewählten Tarif ab, also den Leistungen des Versicherers ab. Weniger Beitrag ist meist nur drin, wenn der Versicherte sein Versicherungsniveau senkt oder durch eine Selbstbeteiligung im Zweifel mehr selbst bezahlt. 

Im gesetzlichen System der Krankenkassen wird der Beitrag dagegen am Bruttoeinkommen bemessen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr – bis zu einer Höchstgrenze, die jährlich neu festgelegt wird. Der Beitrag ist also vergleichsweise hoch, so lange das Kassen-Mitglied noch arbeitet. Er sinkt jedoch im Rentenalter, so dass der Kassenkunde dann womöglich weniger zahlt als im Arbeitsleben. 

Genau dieser Mechanismus lässt viele PKV-Mitglieder überlegen, ob sie im Alter nicht doch besser im gesetzlichen System aufgehoben sind. Doch der Weg zurück ist steinig. Ob der Aufwand lohnt, sollte daher vorab genau überlegt werden. 

Was also droht in der PKV? Die Zahlen von Dieter H. liefern dafür gutes Anschauungsmaterial, weil sie sich auf einen Angestellten beziehen. Knapp die Hälfte der neun Millionen Privatversicherten sind Beamte und bekommen vom Staat Beihilfe. Sie sind in einer anderen Situation, zudem steigen ihre Beiträge nicht ganz so stark wie jene von Angestellten oder auch Selbstständigen.

 


Was ein Prozent mehr oder weniger ausmacht

Zurück zum Beispiel: Auf den ersten Blick wirkt die Entwicklung bei Dieter H. dabei gar nicht so dramatisch. Sein PKV-Beitrag hat sich im Schnitt um sechs Prozent pro Jahr erhöht. Das ist wenig im Vergleich zu manchen zweistelligen Beitragssteigerungen, von denen zuletzt einzelne Krankenversicherer berichteten. 

Erst wenn man seine Steigerungsrate mit der Inflationsrate und der Entwicklung in der GKV vergleicht, zeigen sich die beiden Fallen der Beitragsspirale. Seit der Wende kletterten die Verbraucherpreise im Schnitt nur um 2,2 Prozent. Dieter H. hat also Jahr für Jahr einen deutlichen Verlust seiner Kaufkraft erlebt. 

Die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen im gleichen Zeitraum nur etwa halb so stark, etwa drei Prozent pro Jahr. Kein Wunder also, dass Dieter H. nun privat mehr als gesetzlich bezahlt. 

Der Fall ist typisch für viele PKV-Mitglieder, die mit Anfang dreißig von der GKV in die PKV wechseln. Erst zahlen sie deutlich weniger, doch irgendwann befindet sich ihr Beitrag wieder auf GKV-Niveau. Umstritten ist unter Fachleuten, wie schnell das passiert. Branchenanalysten wie Map-Report und Assekurata rechnen für alle neun Millionen PKV-Mitglieder aktuell eher mit Steigerungsraten von vier bis fünf Prozent pro Jahr. In früheren Veröffentlichungen wurden für einzelne Versicherer auch schon mal Beitragssteigerungen von bis zu 7,5 Prozent genannt. 

Selbst ein oder zwei Prozentpunkte weniger machen über lange Zeiträume schon einen großen Unterschied – und so müssen PKV-Kunden ja rechnen, da privat oder gesetzlich eine Entscheidung für das ganze Leben sein sollte – so zumindest die aktuelle Forderung der Politik. 

Das bedeutet am Beispiel: Während Dieter H. schon nach 20 Jahren wieder auf GKV-Niveau war, dauert es bei fünf Prozent jährlicher Steigerung mehr als 35 Jahre, bis eine Beitragshalbierung wieder aufgeholt ist. Und bei vier Prozent Beitragswachstum dürfte der PKV-Versicherte auch nach 50 Jahren rein rechnerisch noch unter GKV-Niveau liegen, wenn er mit der Hälfte des GKV-Beitrags startet. 

Doch die niedrigen Durchschnittszahlen der Analysten haben so ihre Tücken. In der PKV sind viele Beamte, deren Beiträge eher unterdurchschnittlich steigen. Die Prämienanpassungen der Angestellten liegen dagegen eher über dem Schnitt, also bei fünf oder gar sechs Prozent. Zudem hängt die jeweilige Steigerungsrate auch stark vom gewählten Tarif, dem jeweiligen Krankenversicherer und dessen Geschäftspolitik ab. 

Hinzu kommt, es gibt keine verlässlichen Statistiken für alle privaten Krankenversicherer. Die Analysten beziehen sich immer nur auf jene Versicherer, die Einblick in ihr Datenwerk geben. Das sind meistens aber nur jene, die mit ihren Zahlen ohnehin vergleichsweise gut liegen, also vorzeigbar sind. 

Angesichts der wenigen Daten für die PKV müssen Kunden daher fürchten: Die tatsächliche Beitragssteigerung – gerade für Angestellte – könnte sogar im Branchenschnitt über fünf Prozent liegen – also nah an der Entwicklung von Dieter H. Vorsichtshalber sollten PKV-Interessenten daher eher mit sechs Prozent Beitragssteigerung rechnen als mit vier Prozent, wenn sie in die PKV wechseln wollen oder ihre künftige Belastung als PKV-Kunde hochrechnen. So betrachtet ist der Fall von Dieter H. womöglich sogar ein typischer Verlauf für viele Angestellte, die gut verdienen.

 


Wie PKV-Kunden ihren Beitrag senken können

Die Frage für ihn ist nun für Dieter H: Wie geht es weiter? Der gut verdienende Geschäftsführer möchte in der PKV bleiben, schließlich schätzt er das Leistungsniveau, das ihm zugesagt wurde. In der GKV muss er dagegen mit Einschränkungen rechnen, wenn dort das Geld knapp wird. Aber er möchte weniger in der PKV bezahlen.

Versicherungsberater George besprach daher mit ihm zunächst, auf welche Leistungen er weiterhin Wert legt. Anhand dieser Daten habe er beim Versicherer über Vergleichsprogramme diverse Wechselmöglichkeiten recherchiert. Dann forderte er vom Versicherer zielgerichtet die Beiträge und Leistungsvergleiche zu acht Tarifvarianten an. Dazu gehörten auch Informationen über die Altersrückstellungen, Bonusregelungen und eventuelle Beitragsrückerstattungen. „Natürlich werden nicht alle Daten geliefert und die Mandanten können mit den Daten alleine nichts anfangen“, stellt George fest. 

Seine Hilfe brauchte Dieter H. daher weiter. Beim 2. Termin besprach er die Vor- und Nachteile eines Wechsels und diskutierte mit dem Kunden, welche Möglichkeiten sinnvoll sind oder ob mit einem Wechsel noch gewartet werden soll? Außerdem überlegten sie, welche Auswirkung eine geringe Erhöhung des Selbstbehaltes hat. 

Einer, der in dieser Hinsicht schon viel hinter sich hat, ist Helmut Müller (Name geändert). Die Kölner Central hat ihm vergangenes Jahr den Beitrag um 50 Prozent erhöht. Danach nutzte er erneut eine "Tarifberatung", weil er innerhalb seines Versicherers wechseln will. 

Dazu ist jeder Kunde berechtigt, wie im Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. Allerdings bietet nicht jede Gesellschaft diese Möglichkeit auch aktiv an. Manche versuchen sogar, solche Wechsel zu verhindern, wissen Berater. 

Tarifwechsel rechnen sich, stellte Helmut Müller fest. Auf diese Weise senkte er in den vergangenen fünf Jahren seine Versicherungsleistungen immer weiter, "um die immensen Beitragserhöhungen der Central abzufangen". In anderen Fällen verzichteten Altkunden nur auf wenige Leistungen, zahlten dann jedoch zu ihrer Überraschung deutlich weniger. Dass die Beiträge dauerhaft auf niedrigerem Niveau bleiben, ist jedoch nicht garantiert. Nicht selten kommt es vor, dass Kunden in einen günstigeren Tarif wechseln und bei nächster Gelegenheit eine fette Erhöhung kassieren. 

Welche Möglichkeiten hat Helmut Müller? Er könnte den Selbstbehalt erhöhen. Müller müsste also selbst mehr bezahlen, wenn er zum Arzt geht, bevor sein Versicherer einspringt. Dies zählt zu den Standardangeboten der Versicherer. Er könnte auch seine Leistungen deutlich reduzieren, indem er auf die üblichen Extras in der PKV wie Chefarzt oder Einzelzimmer verzichtet. 

Eine weitere Möglichkeit für Altkunden ist dagegen weniger bekannt: ein Billigtarif, der nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet - der "Standardtarif". Diese Variante darf nicht mit dem "Basistarif" verwechselt werden, der für Kunden ab 2009 gilt und ebenfalls nur gesetzliche Leistungen bietet. Der wichtigste Unterschied zwischen Standard- und Basistarif ist der deutlich niedrigere Preis. Helmut Müller, der bereits vor 2009 in die PKV ging, könnte in den Standardtarif gehen.

 


Der Standardtarif als letzter Ausweg für Privatversicherte

Von dieser Möglichkeit wissen viele Kunden nichts. Das sei typisch, sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Mainz. Denn in diesem Tarif würde Müller - abhängig von Alter und Gesundheit - wohl nur gut 200 Euro zahlen. Das wäre deutlich weniger als im ähnlich konstruierten Basistarif, der mehr als doppelt so teuer ist. 

Doch Müller hätte womöglich einige Nachteile. Solch ein Wechsel sei nur sinnvoll, wenn sein Arzt ihn auch als Privatpatient zum Satz der gesetzlichen Krankenkassen behandele, erläutert Wortberg. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Müller einen großen Anteil der ärztlichen Behandlungskosten selbst zu tragen hätte. 

Der Grund: Die Standardtarife sähen in der Regel einen Kostenersatz in Höhe des 1,8-fachen Gebührensatzes vor. Privatärztliche Behandlungen würden jedoch oftmals mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz berechnet. "Sollte sich Ihr Arzt nicht bereitfinden, zum 1,8-fachen Satz abzurechnen, so lohnt der Wechsel aufgrund der von Ihnen zu leistenden Zuzahlungen wahrscheinlich nicht", sagt Wortberg. 

Doch auch wenn er vor dieser Lösung zurückscheuen sollte, wäre er noch nicht am Ende seiner Möglichkeiten. Seine Beitragserhöhung könnte er auch gerichtlich anfechten. Das gelang einigen Versicherten in der Vergangenheit immer mal wieder mit Hilfe von Versicherungsgutachtern, wie dem Mathematiker Peter Schramm. Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten warnen jedoch, Prozesse könnten sich über Jahre hinziehen. Wenn der Versicherer dann irgendwann feststelle, dass er verlieren könnte, biete er schnell einen Vergleich an. Das macht es für die nächsten Kläger umso schwerer, sich durchzusetzen, weil es nur ganz wenige Urteile gibt, auf die sie sich berufen können. Selbst wenn ein Kunde vor Gericht gewinne, schütze ihn das nicht vor den nächsten Beitragserhöhungen, weiß Bianca Boss vom Bund der Versicherten. 

Wer nun dennoch nicht weniger zahlt? Dem raten Verbraucherschützer, sich bei der Finanzaufsicht Bafin in Bonn zu beschweren. Zumindest den aufgestauten Ärger könnte das ja verringern.

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