Krankenversicherung Wie Kassenpatienten schnell Facharzttermine bekommen

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Terminservicestelle: KV Sachsen macht es vor

Werden die Kassenärztlichen Vereinigungen nach der per Gesetz erzwungenen Einführung von Terminservicestellen ähnlich effektiv arbeiten? Wie erfolgreich ein solches Terminservice-System bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sein könnte, lässt sich ansatzweise schon heute an einem Projekt aus Sachsen ablesen: Dort vermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) bereits seit dem 3. November 2014 Facharzttermine für alle gesetzlich Versicherten – unabhängig von der Krankenkasse.

Das „ServiceTelefon Terminvermittlung“ wurde vor gut einem Jahr ins Leben gerufen, um den gesetzlichen Vorgaben vorzugreifen und bereits vor der verpflichtenden Einführung Erfahrungen sammeln zu können.

Das Sachsener System funktioniert daher ähnlich wie das, was per Gesetz ab Januar Pflicht wird: Das „ServiceTelefon“ der KV Sachsen hilft bei der Terminsuche, wenn eine Überweisung mit der Dringlichkeitskennzeichnung „B“ vorliegt und der Patient nach eigenen Versuchen keinen Facharzt-Termin bekommen hat, so die Bedingungen für eine Vermittlung. Eine Vier-Wochen-Frist, wie sie nun im Gesetz festgehalten ist, gibt es allerdings nicht. „Die öffentlich diskutierte unbewertete Vermittlung jedweder Terminwünsche innerhalb von vier Wochen ist praxisfern und nicht umsetzbar“, hieß es bei der Einführung bei der KV Sachsen.

Deshalb gilt für das ServiceTelefon „die durch den Arzt festgestellte medizinische Dringlichkeit als primäres Kriterium für die Wartezeit“. Wie bei den Terminservicestellen per Gesetz vorgesehen, handelt es sich auch in Sachsen nicht um eine Vermittlung von Wunschterminen und Wunschärzten, was die freie Arztwahl in diesen Fällen zwangsläufig einschränkt – ein Makel mit dem Patienten dann leben müssen, wenn sie dafür einen schnelleren Facharzt-Termin bekommen.

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Terminfindung im Pilotprojekt beherrschbar

Ein Jahr lang ist das System der KV Sachsen nun im Einsatz. Zeit für eine Bilanz, die einen guten Eindruck von dem vermittelt, was bundesweit ab Januar möglich sein soll:

In der Zeit gingen insgesamt 2123 Anrufe mit einem „vermittlungsfähigen Anliegen“ beim ServiceTelefon der KV Sachsen ein. Von denen konnten laut der KV letztlich 1838 Termine erfolgreich vermittelt werden. 18 Kassenpatienten lehnten den angebotenen Termin ab, 66 zogen die Anfrage wieder zurück.

Das Fazit der KV Sachsen gegenüber WirtschaftsWoche Online: „Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen, dass die Problematik einen angemessen zeitnahen Facharzttermin zu erhalten zwar existiert, aber nicht so groß ist, wie oft in der Öffentlichkeit dargestellt.“

Trotzdem zeigt das Projekt: Es gibt einen Bedarf – und der kann von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchaus gestillt werden. Das bestätigt auch die KV Sachsen: „Es ist mit dem sächsischen Modell gelungen, den gesetzgeberischen Auftrag in einer Form umzusetzen, die gut beherrschbar ist und die genau dort Patienten unterstützt, wo die Hilfe am medizinisch nötigsten ist.“

Kassenpatienten dürfen also optimistisch sein, dass mit dem 23. Januar 2016 die Vier-Wochen-Garantie in greifbare Nähe rückt – wenn die Ärzte mitmachen.

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