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Krankenversicherung : Tücken des Systemwechsels

von Martin Gerth

Experte Karsten George, Versicherungs- und Rentenberater aus Stuttgart, zur Frage, welche Fallstricke beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung drohen.

Karsten George, Versicherungs- und Rentenberater aus Stuttgart Quelle: Pressebild
Karsten George, Versicherungs- und Rentenberater aus StuttgartQuelle: Pressebild

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Herr George, viele Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung sind, wollen zurück zu den gesetzlichen Kassen. Geht das so einfach?

Wer weniger als 50 850 brutto pro Jahr verdient, wird ohne Wartezeit Pflichtmitglied in der Kasse. Steigt das Einkommen später wieder über diese Grenze, kann der Versicherte nur dann freiwillig gesetzlich versichert bleiben, wenn er zuvor mindestens zwölf Monate lang weniger als 50 850 Euro verdient hat. Erfüllt er diese Bedingung nicht, muss er zurück in die PKV. Der private Versicherer nimmt ihn dann zu den ursprünglichen Konditionen wieder auf.

Gilt für alle privat Versicherten die gleiche Einkommensgrenze?

Nein, Versicherte, die schon vor dem 21. Dezember 2002 in der PKV waren, müssen die Grenze von 45 900 Euro brutto pro Jahr unterschreiten, damit sie zurück in die GKV wechseln können.

Können die Arbeitnehmer, die nach der Elternzeit gesetzlich versichert sind, ihre Kinder beitragsfrei mitversichern, wenn der Partner in der PKV ist?

Sind die Eltern verheiratet, müssen die Kinder privat oder gegen einen eigenen Beitrag gesetzlich versichert werden, falls das andere Elternteil in der PKV ist, mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und mehr als der Ehepartner verdient. Anders ist es bei unverheirateten Paaren mit Kindern. Das Elternteil, das in der GKV ist, kann die Kinder beitragsfrei mitversichern.

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Was gilt während der Elternzeit?

Sind Mutter und Vater in der GKV, entfällt für den Ehepartner, der in Elternzeit ist, der Beitrag. Wer wegen der Kinder pausiert und privat versichert ist, muss in der Elternzeit weiter Prämien zahlen – auch für den Nachwuchs. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten, die in Elternzeit gehen, kann die Kasse auf einen eigenen Beitrag bestehen, wenn der Ehepartner in der PKV ist. Viele Kassen verzichten jedoch darauf.

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