Dennoch liegt die Vermutung nahe, dass die Beitragssteigerungen in der PKV regelmäßig höher ausfallen als in der gesetzlichen Krankenversicherung – und dass dies in Zukunft schlimmer werden dürfte, bleiben die Zinsen am Kapitalmarkt so niedrig. Wagen wir den Blick zurück.
Betrachten wir zunächst einen freiwillig gesetzlich Versicherten. Freiwillig heißt, der Versicherte verdient oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und hat somit die überhaupt erst die Wahl, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Grenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – ist über die Jahre ebenfalls immer weiter gestiegen und liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro jährlich, umgerechnet also 4.687,50 Euro monatlich. Für alle Arbeitnehmer die weniger verdienen, stellt sich die Frage erst gar nicht, ob die PKV eine lohnende Alternative ist.
Nehmen wir ferner an, der gesetzlich Versicherte hat ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Damit zahlt er immer den maximalen Monatsbeitrag an die Krankenkasse. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2016 bei einem Jahreseinkommen von 50.850 Euro, 2017 soll sie auf 52.200 Euro steigen. Auch wer aktuell deutlich mehr als 4237,50 Euro im Monat verdient, überweist somit höchstens 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von diesen 4237,50 Euro. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von etwas mehr als einem Prozent zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also gemeinsam maximal 664 Euro.
Vor zehn Jahren lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 3562,50 Euro monatlich. Der Beitragssatz betrug damals 14,2 Prozent plus Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Somit gingen monatlich 505 Euro an die Krankenkasse. Unter dem Strich musste der gut verdienende gesetzlich Versicherte in den vergangenen zehn Jahren somit eine Beitragssteigerung von 31 Prozent hinnehmen.
Beitragserhöhung bis zu 63 Prozent in zehn Jahren
Kommen wir nun zur PKV. Der Bund der Versicherten schätzt, dass sich die Beitragserhöhungen in der PKV mittel- bis langfristig auf 3,5 und 5,0 Prozent pro Jahr belaufen. 3,5 Prozent sind selbst laut PKV-Verband ein realistische Größe, die auch die Versicherungsmathematiker der deutschen Aktuarvereinigung bestätigt haben. Vergleichstests von 2006 ergaben für einen neuen PKV-Versicherten einen monatlichen Beitrag von rund 300 Euro, sofern er den Vertrag mit etwa 35 Jahren bei guter Gesundheit abschloss. Anders als die GKV kalkulieren die privaten Krankenversicherer die Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen, dafür abhängig von den individuellen Gesundheitsrisiken.
Ausgehend von einem Anfangsbeitrag von 300 Euro und einer durchschnittlichen jährlichen Beitragserhöhung um 3,5 Prozent würde der Versicherte – wieder gemeinsam mit dem Arbeitgeber heute monatlich 423 Euro zahlen müssen. Das entspräche einer Beitragserhöhung von 41 Prozent in zehn Jahren. Hat der Versicherte Pech und seine Versicherung war gezwungen, den Beitrag um durchschnittlich fünf Prozent anzuheben, läge sein Beitrag sogar bei 489 Euro und somit 63 Prozent höher als bei Vertragsabschluss.
Vergleich der Beitragsentwicklung in GKV und PKV | |||||||||||
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
GKV-Beitrag (€) | 505,88 | 505,88 | 536,40 | 569,63 | 558,75 | 575,44 | 592,88 | 610,31 | 627,75 | 602,25 | 618,68 |
PKV-Beitrag* +3,5% p.a. (€) | 300 | 310,50 | 321,37 | 332,61 | 344,26 | 356,31 | 368,78 | 381,69 | 395,05 | 408,87 | 423,18 |
PKV-Beitrag* +5,0% p.a. (€) | 300 | 315 | 330,75 | 347,29 | 364,65 | 382,88 | 402,02 | 422,13 | 443,24 | 465,39 | 488,66 |
Quelle: GKV-Spitzenverband, PKV-Verband, Bund der Versicherten, eigene Berechnungen; Die GKV-Beiträge gelten für Arbeitnehmer, deren Einkommen regelmäßig oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze im jeweiligen Jahr liegt. *Schätzung basiert auf typischem PKV-Beitrag für einen 30-jährigen Neukunden von 2006, der bei guter Gesundheit war. Die unterstellte durchschnittliche Beitragssteigerung basiert auf den Erfahrungswerten und Schätzungen der genannten Verbände und des Bund der Versicherten. Alle angegebenen Beiträge beinhalten den Arbeitgeber- sowie den Arbeitnehmeranteil. |
Vorausgesetzt, der Versicherte ist Angestellter und sein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge, ist sein hälftiger Beitrag ebenfalls zwischen 41 und 63 Prozent gestiegen. Trotz des höheren Arbeitnehmeranteils beträgt die Beitragssteigerung für den gesetzlich Versicherten seit 2006 nur 32 Prozent.