Krankenversicherung Wenn Kassen ihre Patienten allein lassen

Ob Krankentagegeld, Heilbehandlung oder Kuren: Die Krankenkassen zahlen ihren Kunden nicht immer so viel wie gedacht. Manchmal tricksen sie sogar. Wie sich gesetzlich Versicherte dagegen wehren können.

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Streichpotenzial der Krankenkassen
Karten von Krankenversicherungen Quelle: AP
Ein Mund Quelle: Robert Kneschke - Fotolia.com
Bonusheft Quelle: dpa
Gymnastik Quelle: Robert Kneschke - Fotolia.com
Akupunktur Quelle: gms
Eine Impfdosis des Mittels Pandemrix gegen Schweinegrippe Quelle: dpa
Geschientes Bein Quelle: Peter Atkins - Fotolia.com

Wer einen schweren Unfall hatte, kommt sich schnell verloren und allein gelassen vor. Die Verzweiflung über die eigene Lage wird umso schlimmer, wenn sich irgendwann noch die Krankenkasse quer legt. Denn dann fehlt schnell das Geld für eine weitere Behandlung, die Aussicht auf Besserung verspricht.

Einige extreme Fälle, in denen Krankenkassen Geld für Patienten verweigerten, hat im Januar ein Film des Südwestfunk beschrieben. Die Beispiele zeigen: Der Spardruck führt nicht nur bei privaten Versicherern, sondern auch im gesetzlichen System dazu, dass immer häufiger wichtige Leistungen auf zweifelhafte Weise abgelehnt werden.

  • Beispiel Schlaganfall. Eine Frau blieb danach halbseitig gelähmt. Zuerst zahlt ihre Krankenkasse die Reha, dann jedoch nicht mehr. Sie sei "austherapiert", noch mehr würde sich nicht mehr lohnen. 

  • Beispiel Bandscheiben-Probleme. Ein Kraftfahrer bezog wegen chronischer Beschwerden Krankengeld. Dann jedoch strich ihm die Kasse die Zahlungen - wegen eines Formfehlers.

  • Beispiel Verordnungen des Arztes. Krankenkassen stellen diese infrage und zahlen nicht, obwohl der Arzt ein Medikament oder eine Therapie verschrieben hat. 

Für Anwälte und Patientenschützer sind das keine Einzelfälle. Der Präsident der Patientenschutzorganisation DGVP, Wolfram-Arnim Candidus, kritisiert, die Versicherten würden von den Ihnen zustehenden Leistungen in Kranken- und Pflegeversicherung offensichtlich immer stärker und willkürlich ausgeschlossen. Das erfolge selten transparent und nachvollziehbar. „Wir müssen von verdeckter Rationierung sprechen.“ 

Fallpauschalen statt tatsächlichem Bedarf

Patientenschützer kritisieren das ökonomische Denken im Gesundheitswesen. So seien bei Krankenhausaufenthalten Fallpauschalen für die Abrechnung das entscheidende Kriterium – und nicht ob noch Behandlungs- und Betreuungsbedarf besteht. So mancher Krankenhaltaufenthalt ist daher unerwartet kurz, mitunter auch, weil die Krankenkasse auf die Klinikärzte und Klinikleitungen Druck ausübt. Die Klinik, die zu Gunsten des Patienten entscheide und weiter behandele, werde anschließend kritisiert, stellt Patientenschützer Candidus fest. Gegebenenfalls werde die Zahlung für die erbrachten Leistungen gekürzt oder verweigert. Das wollen sich nur wenige leisten.

Wie hoch die Ablehnungsquoten der Krankenkassen sind, ist nicht bekannt. Dass es sich jedoch um keine Einzelfälle handelt, zeigt folgender Hinweis der Zeitschrift Finanztest. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hätten im Jahr 2009 rund 77.000 Widersprüche in der Kranken- und Pflegeversicherung bearbeitet. Das seien drei Widersprüche auf 1.000 Versicherte. In 40 Prozent aller Fälle habe die Kasse eingelenkt, ohne dass der Versicherte vor ein Gericht ziehen musste.

 

Der Trick mit der Krankschreibungslücke

Die Tricks der Krankenversicherer
Mit günstigen Preisen lockenWer sich im Internet für Krankenversicherung interessiert, findet ganz schnell auch Anzeigen, in denen eine private Krankenversicherung für 49 Euro im Monat versprochen wird. Experten raten ab: In nur ganz wenigen Fällen kommen solche Beiträge überhaupt zustande. Wer so wirbt, hat meist nur ein Ziel: Die Daten des Interessenten einsammeln. Quelle: dpa
Adressen weiter verkaufenIm Internet sind viele professionelle Adressenhändler unterwegs. Wer seine Daten in einem scheinbar unabhängigen Portal für einen kostenlosen Vergleich eingibt, muss damit rechnen, dass er später mit Emails oder Anrufen bombardiert wird. Denn die Adressensammler verkaufen die Kontaktdaten an interessierte Vermittler weiter, die genau wissen, wie sie einen Versicherungsvertrag am besten verkaufen. Quelle: gms
Gierige Vermittler rausschickenNur wer eine private Krankenversicherung tatsächlich auch verkauft, verdient in der Vermittlerbranche Geld damit. Denn nur dann kassiert er Provision. Das Prinzip dabei: Je höher der Monatsbeitrag des Kunden, umso besser die Provision des Verkäufers. Nach den neuen Regeln wird der Monatsbeitrag hier in der Spitze mit dem Faktor neun multipliziert. Früher ging es bis zum Faktor 15 hoch. Quelle: dpa
Hohen Eigenanteil aufbrummenDas Prinzip in der privaten Krankenversicherung: Je mehr der Kunde im Falle einer Krankheit selbst bezahlt, umso niedriger wird sein Monatsbeitrag. Wer also einen Selbstbehalt von mehreren hundert bis zu 1000 Euro vereinbart, hat die Chance auf Prämien von weniger als 200 Euro. Quelle: dpa
Rechnungen nur teilweise zahlenJeder Versicherer hat seine eigenen Bedingungen. Daraus ergibt sich, was er im Zweifel bezahlt und was nicht. Für den Kunden ist das von vornherein schwer ersichtlich, deshalb haben die Analysten von Franke & Bornberg einen Index mit typischen Krankheiten gebildet und so das Leistungsniveau von unterschiedlichen Tarifen simuliert. Oft liegt das Erstattungsniveau der Billigtarife dabei nur zwischen 50 und 70 Prozent. Quelle: dpa
Teure Krankheiten ausschließenDie private Krankenversicherung (PKV) wirbt gerne damit, dass sie deutlich mehr leistet als die gesetzliche Krankenversicherung. In Billigtarifen wird jedoch die Leistung für bestimmte Krankheiten von vornherein ausgeschlossen. Dazu zählen etwa Behandlungen durch Psychologen, Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnleistungen oder die freie Arztwahl. Quelle: dpa
Prämien schnell erhöhenViele Krankenversicherer lockten Kunden in Billigtarife und hoffen, dass sie bald in höherwertige und teurere Tarife wechseln. Diese Rechnung ist in vielen Fällen jedoch nicht aufgegangen. Im Gegenteil: Viele Kunden in Einsteigertarifen zahlen sogar gar nichts mehr. Die Kosten tragen alle Versicherten im jeweiligen Kollektiv. Die Folge sind satte, zweistellige Prämienerhöhungen. Quelle: dpa

Gelegentlich stellen sich die Kassen richtig stur. Auch vor Tricks scheuen sie dabei nicht zurück, wie der Südwestfunk in seiner Reportage aufdeckte. Die Reporter belegten das anhand eines Kraftfahrers, der in eine sogenannte Krankschreibungslücke gefallen ist. 

Es handelt sich dabei letztlich um eine juristische Spitzfindigkeit, die so funktioniert. Nehmen wir einen Taxifahrer, der wegen Schulter- und Alkoholproblemen sowie Depressionen behandelt wurde und dann als arbeitsfähig aus der Klinik entlassen wurde. Am nächsten Tag schreibt der Hausarzt ihn wegen der Schulter wieder krank.

Die Krankenkasse wollte dennoch kein Geld mehr zahlen - schließlich sei der Mann für ein paar Stunden offiziell arbeitsfähig gewesen, so ihre Begründung. Das Unglaubliche an dieser Vorgehensweise sei, so der Südwestfunk: Der Spitzenverband der Krankenkassen habe seinen Mitgliedern leicht nachvollziehbar erklärt, wie sie Patienten mit juristischen Spitzfindigkeiten in eine "Krankschreibungslücke" locken können, um nicht zahlen zu müssen.

Wer den Termin verpasst, riskiert Krankentagegeld

Der Taxifahrer hatte Glück. Das Gericht gab ihm recht, wie das Onlineportal www.gratisrecht.de berichtet. Er sei nicht schuld an der „Krankschreibungslücke" - die Psychiatrie habe seine Schulterprobleme nicht im Blick gehabt (LSG Baden-Württenberg Az: L 11 KR 472/11). Der Südwestfunk berichtet dagegen von einem anderen Kraftfahrer, der noch immer gegen den Bescheid der Krankenkasse kämpft.

Das Problem: Wenn jemand Krankentagegeld bezieht, muss er die Krankschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt verlängern lassen. Die Fälle zeigen: Versicherte sollten vorsichtshalber schon vor Ablauf der alten Krankschreibung zum Arzt gehen. Ob das für einen kranken Kassenkunden zu schaffen ist, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Verpasst man als Patient hingegen den besten Zeitpunkt und lässt sich erst an dem Tag wieder krankschreiben, an dem man eigentlich wieder arbeiten sollte, können die Krankenkassen eine „theoretische“ Lücke feststellen. Und man riskiert das Krankentagegeld. 

 

Der Kasse widersprechen

Über das spitzfindige Vorgehen mancher Krankenkasse können sich Versicherte und Anwälte nur wundern: Wann sonst – als nach Ablauf der alten Krankschreibung – soll er diese denn vom Arzt verlängern lassen, fragen sich die Betroffenen und ihre Helfer. Kritiker sprechen hier auch von einem „Kassenspielertrick“.  Die Krankenkassen selbst äußerten sich nicht zu dem Thema. "betrifft"-Autor Wolfgang Luck vom Südwestfunk gelang es trotz vieler Versuche nicht, deren Vertreter vor die Kamera zu bringen. Die Verantwortlichen hätten monatelang aus Termingründen jedes Interview verweigert.

Vierwöchige Widerspruchsfrist

Anwälte und Verbraucherschützer raten, gegen diese Praxis Widerspruch einzulegen und im Zweifelsfall vor Gericht zu gehen. Lehnt die Krankenkasse eine Leistung ab, bleiben dem Versicherten vier Wochen Zeit für den Widerspruch, so die Zeitschrift Finanztest. Im Ablehnungsbescheid müsse die Kasse den Versicherten auf sein Recht zum Widerspruch hinweisen. Sonst verlängere sich die vierwöchige Frist auf ein ganzes Jahr.

Zunehmend kritischer betrachten Verbraucher- und Patientenschützer dabei den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser prüft häufig die Entscheidung der Kasse. Dieses Gutachten kann der Patient auch jederzeit einfordern. Liegt bei einer Ablehnung oder Zahlungsverweigerung keine Begründung der Kasse vor, sollte der Kunde auf jeden Fall eine verlangen. Im schriftlichen Widerspruch muss er schließlich die Argumentation der Kasse nachvollziehbar widerlegen.

MDK ist nur noch Leistungskontrolleur

Der Medizinische Dienst stehe auf der Gehaltsliste der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), er erhalte von dort seine Aufträge und prüfe mit nicht unerheblichen Kosten die ärztlichen Verordnungen, zieht Patientenschützer Candidus eine wichtige Basis der Krankenkassen in Frage. Da die GKV haushalten müsse und wolle, könne die Zielvorgabe, Leistungen durch die Kranken- oder Pflegekasse nicht zu gewähren, wohl nicht abgestritten werden.

Ursprünglich war der Medizinische Dienst dafür gedacht, eine hohe Versorgungsqualität für Patienten zu sichern. Mittlerweile fungiere er jedoch meist nur noch als Kontrolleur von Leistungen und Kosten, kritisiert Candidus: „Wenn Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes dann auch nicht nur in die Verordnung des Arztes eingreifen, sondern auch die Pflege und das Patientenverhalten selbst kontrollieren, geht das entschieden zu weit.“

 

Im Zweifel vor Gericht gehen

Das geben Krankenkassen zurück
Es ist ein Achtungserfolg für Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP): Als erste der großen Krankenversicherungen gibt die Techniker-Krankenkasse seinem Drängen nach und zahlt bis zu 720 Millionen Euro an ihre Versicherten zurück. Die anderen Kassen mauern - noch... Quelle: dapd
Der neue Vorstandschef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, sagte den sechs Millionen Mitgliedern jeweils zwischen 60 und 120 Euro an Rückzahlungen zu. Bislang waren allenfalls kleinere Kassen mit insgesamt einer Million Mitgliedern dem Aufruf von Bahr gefolgt. Die anderen verschränkten die Arme über dem Bauch. Auch gestern blieben viele Kassen bei ihrer negativen Haltung gegenüber Rückzahlungen... Quelle: dpa
DAK: Kein Zusatzbeitrag mehrDie Deutsche Angestelltenkrankenkasse kommt aus einem tiefen Tal. Als eine der ersten Kassen musste die DAK vor über zwei Jahren einen Zusatzbeitrag fordern. "Bei uns redet niemand über Prämien an unsere Versicherten. Wir haben unsere Prämie längst gezahlt, indem wir zum ersten April 2012 diesen Zusatzbeitrag von acht Euro wieder abgeschafft haben", kommentiert denn auch ein Sprecher die Ankündigung der Techniker Krankenkasse. Quelle: dpa
DAK: Kein Zusatzbeitrag mehrTatsächlich war das ein großer Erfolg für die Kasse, die wegen des Zusatzbeitrags mehrere Hunderttausend Mitglieder verloren hat. Viele Experten hatten Zweifel, ob die DAK das laufende Jahr ohne neue rote Zahlen überstehen würde. Diese Befürchtung hat sich nicht bestätigt. Nach einem Plus von 344 Millionen Euro 2011 schloss sie auch das erste Halbjahr 2012 mit einem Plus von mehr als 100 Millionen Euro ab. Ihre Rücklagen liegen damit jedoch weiter weit unter der Grenze, ab der das Sozialgesetzbuch eine Prämienausschüttung erlaubt. Quelle: dpa
Barmer GEK: kein Geld für PrämienDie Barmer GEK gehört wie die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) zu den großen Kassen, die sich umfangreiche Filialnetze und eine intensive Betreuung ihrer Versicherten leisten. Dies ist neben Verzerrungen im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen ein Grund, warum die Barmer trotz des Geldregens, der seit fast zwei Jahren über das Gesundheitssystem niedergeht, keine soliden Rückladen bilden kann Quelle: dpa
Barmer GEK: kein Geld für PrämienDie Kasse ist grundsätzlich wenig geneigt, ihren Versicherten Boni zu zahlen. Dabei gehe es am Ende nur um wenige Euro, die der einzelne Versicherte kaum spüren würde, sagte Barmer-Sprecher Athanasios Drougias. "Das ist weniger als die Zwiebeln auf einem Döner." Der Barmer sei ein attraktives Leistungsportfolio wichtiger. Quelle: dpa
KKH-Allianz: Finanzausgleich funktioniert nichtNach einem Einnahmeüberschuss von 140 Millionen Euro 2011 war es schon mutig von der KKH Allianz, ihren zwei Jahre lang geforderten Zusatzbeitrag von acht Euro zum 1. März aufzuheben. Zwar liegen die Reserven der ehemaligen Kaufmännischen Krankenkasse Halle deutlich über der gesetzlichen Mindestreserve von einer viertel Monatsausgabe. Aber für Prämien langt das Geld nicht. Quelle: dpa

Auseinandersetzungen mit einer Krankenkasse kosten Kraft, und sie erfordern Wissen. Verbraucherschützer empfehlen daher, einen Arzt oder einen Patientenberater um Rat zu fragen, wenn man gegen eine Ablehnung der Krankenkasse Widerspruch einlegen wolle. Wenn viel auf dem Spiel stehe, könne der Versicherte auch einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen oder ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten dafür trage er jedoch zunächst selbst.

Untätigkeitsklagen sind kostenlos

Kein Problem ist es übrigens, wenn man länger als vier Wochen braucht, um seinen Widerspruch zu begründen. Dann widerspricht man erst einmal allgemein und liefert die Gründe nach. Wenn die Sachbearbeiter der Kasse bei ihrem Nein bleiben, prüft ein Widerspruchsausschuss die Entscheidung. Hier sitzen auch Gewerkschafter oder Patientenvertreter.

Das hört sich zwar gut an, ist es aber nicht immer. Immerhin zahlen Versicherte für dieses Verfahren keine Gerichtskosten. Alternativ bestehe auch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesversicherungsamt, der Aufsichtsbehörde der Krankenkassen, zu erheben.

Nach spätestens drei Monaten müsse die Krankenkasse das Ergebnis im „Widerspruchsbescheid“ mitteilen, erläutert Finanztest. Verschlafe die Kasse die Frist, könne der Versicherte kostenlos eine Untätigkeitsklage bei einem Sozialgericht einreichen. Oft reiche es aber schon, wenn man damit nur droht. Wenn dies keinen Erfolg hat, sollte man einen Anwalt einschalten, empfehlen Juristen.

Klage gegen Kasse nicht ohne Rechtsschutzversicherung

Für eine Klage vor einem Sozialgericht hat der Versicherte vier Wochen Zeit, wenn er eine Ablehnung erhalten hat. Das Verfahren ist zwar kostenlos, doch Verbraucherschützer raten: Ohne einen Fachanwalt für Sozialrecht wird es schwierig. Denn vor Gericht benötigt man neue Argumente. Der Nachteil von Prozessen: Als Verlierer bleiben Versicherte auf den Anwaltskosten sitzen. Sinnvoll wäre es daher, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die die Anwaltskosten trägt. Der Hamburger Rechtsanwalt David Andreas Köper rät: „Wichtig ist immer: Anträge stellen und gegen Ablehnungen Widersprüche erheben." Denn Anträge und Widersprüche seien im Sozialrecht kostenlos und könnten nicht von Nachteil sein - das Unterlassen von Anträgen oder Widersprüchen leider sehr wohl.

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