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Krankenversicherung: Wie Privatpatienten im Alter viel Geld sparen

von Thomas Schmitt Quelle: Handelsblatt Online

Viele Privatversicherte fürchten hohe Prämien im Ruhestand - und wollen zurück zur Krankenkasse. Was kaum jemand weiß: Ähnliche Sparmöglichkeiten bietet auch die PKV. Das bringt viel, birgt jedoch auch Risiken.

Quelle: dapd
Quelle: dapd

Unzufriedene Privatversicherte mit hohen Beiträgen sollten nicht vorschnell zu den Krankenkassen wechseln. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der KVpro.de GmbH aus Freiburg. Das Analysehaus hat bei zwanzig Versicherern Altersbeiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgefragt. Bei allen untersuchten Gruppen zeige sich, dass aus Beitragsgründen ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erforderlich sei, heißt es in der Studie, die Handelsblatt Online vorliegt.

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Im Gegenteil, warnen die Verfasser: In vielen Fällen würde sich der Versicherte bei den Krankenkassen schlechter stellen, als wenn er innerhalb des privaten Systems wechsele. „Die PKV ist im Rentenalter bezahlbar“, lautet das Fazit. „Kein Bürger muss, wenn er nicht will, 1.000 Euro oder mehr für seine PKV bezahlen.“ Die geltenden Gesetze böten ausreichend Möglichkeiten, sie müssten nur genutzt werden. 

Bei starken Beitragssteigerungen halten die Autoren der Studie den sogenannten Standardtarif für die bessere Alternative in der PKV. Dieser kaum bekannte Tarif entspricht dem Krankenkassen-Niveau. Bis auf wenige Ausnahmen sind hier nur noch die Leistungen versichert, die auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten anbieten.  

Dieser Tarif ist also gewissermaßen die GKV in der PKV, wird aber genau deshalb auch bisher selten genutzt. Das könnte sich künftig jedoch ändern, vor allem wenn Privatpatienten ihre Prämie im Alter senken wollen, dies aber nur in der PKV geht. So ist älteren PKV-Kunden der Weg zurück in die Krankenkasse in der Regel verbaut, wenn sie älter sind als 55 Jahre.

In den Standardtarif kann wechseln, wer bereits vor dem 01.01.2009 in der PKV versichert war. Das ist also die Masse der neun Millionen Privatpatienten. Seit Anfang 2009 ist die Zahl der PKV-Kunden um knapp 200.000 Personen gestiegen. Für diese junge Kundengruppe gibt es ebenfalls eine Alternative auf Krankenkassenniveau, den Basistarif.

Auch Verbraucherschützer halten den Standardtarif in der PKV für eine Alternative im Alter. Er biete sich an, wenn jemand sehr viel Beitrag zahle. Allerdings sei ein solcher Wechsel nur dann sinnvoll, wenn der behandelnde Arzt den Versicherten auch als Privatpatient zum Satz der gesetzlichen Krankenkassen behandele, warnt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor einer möglichen Falle. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass der jeweilige Kunde einen großen Anteil seiner ärztlichen Behandlungskosten selbst zu tragen habe.

 


Der Arzt muss mitspielen

Der Grund für dieses Risiko: Die Standardtarife sehen in der Regel vor, dass die Ärzte einen Kostenersatz in Höhe des 1,8fachen Gebührensatzes abrechnen dürfen. Privatärztliche Behandlungen werden dagegen oft mit dem 2,3fachen bis 3,5fachen Satz berechnet. Darin sehen Experten eine Ursache, warum Ärzte so gern Privatpatienten nehmen. Denn an diesen verdienen sie besser, obwohl die Behandlung sich nicht wesentlich unterscheide. Verbraucherschützer Wortberg rät daher: „Sollte sich Ihr Arzt nicht bereit finden, zum 1,8fachen Satz abzurechnen, so lohnt der Wechsel aufgrund der von Ihnen zu leistenden Zuzahlungen wahrscheinlich nicht.“ 

Den Wechsel in den Standardtarif sieht Wortberg daher nur „als letzten Notanker“ an. Er warnt PKV-Kunden davor, nur auf den Beitrag zu schauen. Anders sei dies nur zu beurteilen, wenn der Kunde in einer finanziellen Zwangssituation stecke und unbedingt seinen monatlichen Beitrag senken möchte.

In diesem Fall besteht tatsächlich eine gute Chance, auch im Alter deutlich weniger als in der GKV zu zahlen. Dies ermittelte der Branchenspezialist KVpro.de GmbH aufgrund von mehr als 140 Fällen: „Die Ergebnisse zeigen, dass in den Gruppen mit langjährig versicherten Personen, die sich beim Eintritt in die PKV für ein PKV-Qualitätsprodukt entschieden haben, die größten Einsparpotenziale im Rentenalter bestehen.“

Die Zahlen spiegeln Angaben von 20 der 47 PKV-Anbieter wider. Teilgenommen haben Allianz, Alte Oldenburger, AXA, Barmenia, BK/Union, Concordia, Debeka, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, LKH, LVM, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, SDK und UniVersa.

Folgende elf Versicherer, die zum Teil sehr stark expandieren, haben nicht teilgenommen: ARAG, Central, Continentale, Dt. Ring und Signal (Gleichordnungskonzern), DEVK, HUK und PAX (Verwaltungsgemeinschaft), Mannheimer, VGH und Württembergische.

Die Anbieter wurden gefragt nach echten Kunden, die mindestens 65 Jahre älter und mit 29, 39 oder 49 Jahren in die PKV eingetreten sind. Sie sollten also mindestens 16, 26, oder 36 Jahre PKV-versichert sein. Der jeweilige Versicherungsschutz sollte hochwertig sein, jedoch sich mindestens am Niveau der Krankenkassen orientieren.


PKV-Kunden sind schlecht informiert

Auch die Studienautoren warnen wie Verbraucherschützer vor übereilten Wechseln in den Standardtarif. Die Beitragsersparnis für den Kunden sei beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft umso höher, je höher die Alterungsrückstellungen sind, die er bisher gebildet habe. Je länger der Kunde in einem Qualitätstarif versichert sei, umso höher seien die von ihm gebildeten Alterungsrückstellungen. „Folglich gilt: Je später der Tarifwechsel durchgeführt wird, umso höher die gebildeten Altersrückstellungen und umso höher eine Beitragsersparnis für den Kunden.“

Die Qualität und Seriosität des Verkäufers, der den Tarifwechsel mit dem Kunden durchführt, seien entscheidend für die richtige Vorgehensweise und ein zufriedenstellendes Ergebnis im Sinne des Kunden und der weiteren Entwicklung des zurückbleibenden Kollektivs. Ein Tarifwechsel sollte dabei immer die erste mögliche Option vor einem „Stallwechsel“ sein.

Viele PKV-Kunden wissen derzeit aber gar nicht, welche Möglichkeiten zum Tarifwechsel sie eigentlich haben, stellen Verbraucherschützer immer wieder fest. Das liegt daran, dass die privaten Krankenversicherer sehr unterschiedlich über Wechselmöglichkeiten informieren. Vermittler haben meist auch kein Interesse, mit dem Kunden über Tarifwechsel nachzudenken, weil sie daran nichts oder nur wenig verdienen. Für Verkäufer ist es wesentlich lukrativer, den Kunden gleich zum Wechsel des Krankenversicherers zu bewegen, weil dann wieder satte Provisionen drin sind.

„An Fachwissen mangelt es vielen Verkäufern, die Unsicherheit ist groß“, stellt auch die Studie fest. Dies hätten sich in der jüngsten Vergangenheit auch Firmen zunutze gemacht, die sich auf das Thema Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert haben. Sie gäben sich als Unterstützer des Verkäufers und Sachwalter des PKV-Kunden aus. 

Doch wer näher hinschaue, stelle fest: Am Ende habe der Verkäufer einen Kunden weniger in seinem Kundenstamm, der PKV-Kunde bezahle zum Teil völlig überhöhte Preise für das Durchführen des Tarifwechsels und werde in der Regel auch noch in einen Tarif umgedeckt, der ihn schlechter stelle als bisher. 

Denn das Prinzip dieser Firmen sei denkbar einfach: Sie verdienen an der Differenz zwischen dem aktuellen Beitrag des PKV-Kunden und dem neuen Beitrag. Und das bedeute in der Konsequenz: „Der Kunde wird häufig in minderwertige Tarife umgedeckt – und hat künftig schlechtere Leistungen als bisher.“ 


Versicherer müssen günstigere Tarife vorschlagen

Die Anbieter von Tarifwechseln weisen diesen Vorwurf zurück. Sie sehen ihren Service als sehr hilfreich an, weil viele Kunden von den Versicherern und den Vermittlern allein gelassen würden. Einige haben allerdings bereits ihre Beratungspraxis umgestellt. 

Tarifwechsel innerhalb ihres Unternehmens können PKV-Versicherte nicht nur mit Beratern vollziehen, die später über die Ersparnis bezahlt werden. Dies geht auch mitunter wesentlich günstiger mithilfe von unabhängigen Versicherungsberatern, die dafür ein Honorar verlangen. Der Nachteil dabei: Wenn der Berater von einem Wechsel abrät, ist das Honorar für ihn dennoch fällig. Provisionsorientierte Wechselberater müssen nur bezahlt werden, wenn der Kunde wechselt. 

Möglicherweise löst sich das Beratungsproblem zum Teil auch von selbst, wenn die Versicherer künftig kundenfreundlicher werden. Dazu sind sie durch neue Regeln sogar gezwungen. Sie sollen künftig wesentlich umfassender informieren, sagt Gerd Güssler, Geschäftsführer der KVpro.de GmbH. Ab 2013 müsse der Versicherer bei jeder Beitragserhöhung seinem Kunden von sich aus einen günstigeren Tarif auf Grundlage des § 6 (2) VVGInfoV vorschlagen. Dabei müsse der Versicherer auch mitteilen, was der Standardtarif kostet und ein möglicher alternativer Tarif. Dann haben Kunden vielleicht eine bessere Entscheidungshilfe als bislang.

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