Krawalle bei G20-Gipfel Wer kommt für die Schäden von Hamburg auf?

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Was der Bund nach der G8-Randale in Heiligendamm zahlte


Anders als bei Autos ist der Sachverhalt bei Schäden am Hausrat und an Gebäuden. Die Wohngebäude-, die Hausrat- sowie die gewerbliche Sachversicherung treten bei Feuerschäden ein. Reine Sachbeschädigungen, beispielsweise nach einem Steinwurf, sind hingegen nicht automatisch durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten deswegen Premiumprodukte gegen „böswillige Beschädigungen“ oder „innere Unruhen“ an. Diese Möglichkeit gibt es auch für Unternehmen über sogenannte „Extended Coverage“-Policen. Kommunen oder auch Einzelhandelsketten haben diese in der Regel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei der Abschluss-PK des Gipfels den Opfern der Gewalt Hilfe zugesichert – doch die wird noch geprüft: „In diesem Zusammenhang habe ich auch verabredet mit dem Bundesfinanzminister, dass wir prüfen werden, wie wir gemeinsam mit der Hansestadt Hamburg Opfer von Gewalt bei der Beseitigung der entstandenen Schäden helfen können. Ich sage ausdrücklich, wir prüfen "wie" und nicht "ob" und dazu sollen die Gespräche umgehend zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Hansestadt Hamburg beginnen.“

Dabei sind Versicherungen nicht aus ihrer Pflicht entlassen. Sie müssen gemäß den Kriterien der Policen die Schäden übernehmen.

Auch beim G8-Gipfel in Heiligendamm kam es im Juni 2007 zu Randale. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bezifferte die Schadenersatzforderungen rund vier Monate später auf mehr als 230.000 Euro. Damals wollten unter anderem Bauern Geld für niedergetrampelte Felder.

Bis Ende 2007 zahlte die Landesregierung mehr als 30.000 Euro an betroffene Landwirte. Die Gelder kamen aus dem Topf des Innenministeriums zur Finanzierung des G8-Gipfels. Auch Hausbesitzer mit zerstörten Zäunen erhielten Schadenersatz vom Land. Bund und Land trugen gemeinsam die G8-Gesamtkosten von rund 100 Millionen Euro.

Auch nach außergewöhnlichen Naturereignissen fließen Gelder an Betroffene. Maßnahmen fallen zwar grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Bei überregionalen Katastrophen bringt sich aber auch der Bund ein. So wurde etwa nach dem Hochwasser 2013 ein Sondervermögen mit acht Milliarden Euro ausgestattet – zur Beseitigung von Schäden in Privathaushalten und Unternehmen sowie an der Infrastruktur.

Mit Material von dpa

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