Krawalle bei G20-Gipfel Wer kommt für die Schäden von Hamburg auf?

Die Geschädigten von Hamburg hoffen nach dem G20-Gipfel auf schnelle Hilfe. Die Versicherer stehen zwar bereit. Doch viele Schäden werden die Opfer selbst zahlen müssen.

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"Ich glaube, die Polizei war gestern überfordert"
Cord Wöhlke, Mitinhaber der völlig zerstörten Drogerie-Filiale Budnikowsky„Das ist auch eine Tragödie für Hamburg. (...) Ich glaube, die Polizei war gestern überfordert. Es war zum Heulen.“ Quelle: dpa
Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD„Jeder friedliche Protest gegen G20 ist willkommen. Aber: Das Recht, zu demonstrieren, ist kein Freibrief für hemmungslose Randale. Diese extremistischen Kriminellen gehören nicht auf die Straße, sondern vor Gericht. Wer Autos anzündet und Polizisten verletzt, hat keine Toleranz verdient.“ Quelle: REUTERS
Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz, SPD„Ich appelliere an die Gewalttäter, mit ihrem Tun aufzuhören und sich zurückzuziehen und die Gewalttaten nicht mehr zu verüben, sondern ein friedliches Miteinander in dieser Stadt weiterhin möglich zu machen. (...) Ich bin sehr besorgt über die Zerstörungen, die stattgefunden haben. Ich bin bedrückt über das, was viele zu ertragen haben, die die Gewalt unmittelbar erlebt haben, in dem zum Beispiel ihre Fahrzeuge oder ihr Eigentum zerstört worden ist oder sie eben gesehen haben, mit welcher Brutalität auch gegen Polizistinnen und Polizisten vorgegangen wird.“ Quelle: dpa
CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach„Verantwortlich sind jene, die viel zu oft verharmlosend „Aktivisten“ genannt werden und die unter dem Vorwand eines politischen Engagements ihrer kriminellen Energie freien Lauf lassen.“ Quelle: dpa
Anwohner Urcu (44) im Hamburger Schanzenviertel„Ich hab das Gefühl, man probt hier in Hamburg schon mal den Bürgerkrieg, und zwar von beiden Seiten aus. (...) Das ist keine Art: Diese zerschlagenen Fenster, brennende Autos, ist nicht der richtige Weg.“ Auf dem Bild zu sehen: Ein Mitglied einer Spezialkräfte-Einheit der Polizei in Hamburg Quelle: dpa
Hamburgs Grünen-Landeschefin Anna Gallina und der Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktion, Anjes Tjarks„Die brennende Schanze markiert den traurigen Höhepunkt der Zerstörungswut krimineller Randalierer. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Autos anzuzünden, Scheiben einzuwerfen und den Budni zu plündern.“ Quelle: dpa
CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn„Diese vermummten Linksfaschisten zerstören die Autos von Familien, Azubis, Bürgern, sie verletzen Menschen und skandieren Hass. Und zur Belohnung gibt es Applaus von den Linken und eine verständnisvolle Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen. Ätzend.“ Quelle: dpa

Frankfurt Im Hamburger Porsche-Zentrum brannten schon am Donnerstag zehn Luxuautos, größtenteils 911er und Panamera. In der Stadt loderten dann über das Wochenende mehrere Dutzend Autos – oft auch unverdächtige Fahrzeuge wie etwa alte Fiats und Citroëns.

Seit dem Sonntag hat in der Hansestadt das große Aufräumen begonnen, und aus Sicht geschädigter Bürger stellt sich wie immer nach solchen Vorkommnissen die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Denn trotz Randale wie nach Demos am 1. Mai in Berlin oder nun in Hamburg brauchen die Betroffenen in den allermeisten Fällen schnellstmöglich wieder ein Auto. Doch wer schon einmal am Supermarkt-Parkplatz von einem anderen Fahrer nur leicht touchiert wurde, weiß, wie nervig die anschießende Behebung des Kleinschadens ist.

Auch wenn es makaber klingen mag: Bei einem brennenden Auto ist die Abwicklung zumindest einfacher. Es handelt sich um einen Totalschaden. Es muss also nicht lange um Details gefeilscht werden. Sind es dagegen abgebrochene Spiegel, Kratzer oder zerschlagene Fenster, kann sich die Prozedur durchaus hinziehen.

Die G20 im Überblick

Der Branchenverband GDV empfiehlt deshalb generell folgendes Vorgehen: Geschädigte Autobesitzer sollten den Schaden sofort fotografieren und bei der Polizei und ihrem Versicherer anzeigen. Der wird ihm dann auch mitteilen, wie er weiter vorgehen soll. Das Problem: Selbst im besten Fall bekommt der Halter lediglich den aktuellen Zeitwert seines in Flammen aufgegangenen Fahrzeugs. Bei einem sechs Jahre alten VW Golf reicht das Geld dann auch nur wieder für die Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs.

Und das auch nur, wenn der Halter eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat. Besitzt er nur eine reine Haftpflichtversicherung, bekommt er zumindest von seinem Versicherer nichts zurück. Dann kann er bestenfalls hoffen, dass der Täter oder die Täterin gefasst werden, was aber eher unwahrscheinlich sein dürfte.

Hat er hingegen eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, dann kommt die in der Regel für Schäden durch Böller und Feuer und zerstörte Autoscheiben auf. Bei der Vollkasko gibt es sogar eine Entschädigung für Vandalismus. Wichtig auch: Teilkaskoschäden wirken sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Wer hier also einen Schaden meldet, der muss in Zukunft keine negativen Auswirkungen durch höhere Beiträge befürchten. Sein Status beim Versicherer ist weiter so, als hätte er keinen Unfall oder Schaden gehabt. Anders ist es bei der Vollkaskoversicherung, wo sich Schäden negativ auswirken.

Und noch eine bittere Pille müssen geschädigte Autohalter schlucken: Der Selbstbehalt, in der Regel sind das 300 oder 500 Euro, bleibt auf alle Fälle an ihnen hängen. Erst der Betrag darüber wird erstattet.


Was der Bund nach der G8-Randale in Heiligendamm zahlte


Anders als bei Autos ist der Sachverhalt bei Schäden am Hausrat und an Gebäuden. Die Wohngebäude-, die Hausrat- sowie die gewerbliche Sachversicherung treten bei Feuerschäden ein. Reine Sachbeschädigungen, beispielsweise nach einem Steinwurf, sind hingegen nicht automatisch durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten deswegen Premiumprodukte gegen „böswillige Beschädigungen“ oder „innere Unruhen“ an. Diese Möglichkeit gibt es auch für Unternehmen über sogenannte „Extended Coverage“-Policen. Kommunen oder auch Einzelhandelsketten haben diese in der Regel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei der Abschluss-PK des Gipfels den Opfern der Gewalt Hilfe zugesichert – doch die wird noch geprüft: „In diesem Zusammenhang habe ich auch verabredet mit dem Bundesfinanzminister, dass wir prüfen werden, wie wir gemeinsam mit der Hansestadt Hamburg Opfer von Gewalt bei der Beseitigung der entstandenen Schäden helfen können. Ich sage ausdrücklich, wir prüfen "wie" und nicht "ob" und dazu sollen die Gespräche umgehend zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Hansestadt Hamburg beginnen.“

Dabei sind Versicherungen nicht aus ihrer Pflicht entlassen. Sie müssen gemäß den Kriterien der Policen die Schäden übernehmen.

Auch beim G8-Gipfel in Heiligendamm kam es im Juni 2007 zu Randale. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bezifferte die Schadenersatzforderungen rund vier Monate später auf mehr als 230.000 Euro. Damals wollten unter anderem Bauern Geld für niedergetrampelte Felder.

Bis Ende 2007 zahlte die Landesregierung mehr als 30.000 Euro an betroffene Landwirte. Die Gelder kamen aus dem Topf des Innenministeriums zur Finanzierung des G8-Gipfels. Auch Hausbesitzer mit zerstörten Zäunen erhielten Schadenersatz vom Land. Bund und Land trugen gemeinsam die G8-Gesamtkosten von rund 100 Millionen Euro.

Auch nach außergewöhnlichen Naturereignissen fließen Gelder an Betroffene. Maßnahmen fallen zwar grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Bei überregionalen Katastrophen bringt sich aber auch der Bund ein. So wurde etwa nach dem Hochwasser 2013 ein Sondervermögen mit acht Milliarden Euro ausgestattet – zur Beseitigung von Schäden in Privathaushalten und Unternehmen sowie an der Infrastruktur.

Mit Material von dpa

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