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Krötenwanderung: Der Albtraum: Erst krank, dann arm

Kolumne von Anke Henrich

Erst berufsunfähig, dann Sozialfall - davon können Sie ausgehen, falls Sie eine Krankheit erwischt, die Ihnen die weitere Ausübung Ihres Jobs unmöglich macht. Viele unterschätzen die Gefahr, meint WirtschaftsWoche-Reporterin Anke Henrich.

Anke Henrich: Krötenwanderung
Anke Henrich: Krötenwanderung

Eine Forsa-Umfrage brachte es gerade an den Tag: Während Selbstständige klüger vorsorgen, unterschätzen Angestellte die Gefahr, die von der Diagnose "berufsunfähig" ausgeht. 77 Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügen zwar über eine Hausratversicherung, aber nur 24 Prozent über eine Versicherung gegen den kompletten Verdienstausfall. Damit ist jede deutsche Blumenvase besser geschützt, als zum Beispiel der Gehaltsausfall eines Familienvaters. Dabei wird jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig, das heißt, er wird voraussichtlich seinen Beruf nicht mehr ausüben können und eine Umschulung wird daran nichts ändern.

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Viele Versicherungen sind teurer Unfug, aber diese eine ist es gerade nicht: Der Abschluss einer so genannten „BU“, der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, sollte ganz oben auf der Liste stehen. Denn das Risiko ernsthaft physisch oder psychisch zu erkranken, einen Unfall zu haben oder invalide zu werden, hat ein finanzielles Desaster zur Folge. 

Um ein Fall für die Frühverrentung zu werden, muss man nicht Sprengmeister oder Dachdecker sein: Ein Drittel aller endgültigen Feierabende geht allein auf das Konto psychischer Erkrankungen – die erwischen auch IT-Fachleute, die den ganzen Tag vorm Rechner sitzen. Auch Herz- und Kreislaufkrankheiten verteilen sich durch alle Berufe und werfen längst auch junge Leute aus der Bahn.

Von Vater Staat haben sie in dieser Lage nicht viel zu erwarten. Die staatliche Erwerbsminderungsrente liegt bei unter 20 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Spätestens darüber kann man dann depressiv werden. Für alle, die jünger als Jahrgang 1961 sind, gilt: Sie haben gar keine Ansprüche mehr auf die für Ältere noch geltende staatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Tücken der Policen für Berufsunfähigkeit

Die „BU“-Versicherung ist nicht ohne Tücken.

Es gibt sie in Reinform und als Kombination mit einer Kapital- oder Rentenversicherung. Vorsicht vor unsoliden Koppelgeschäften mit hohen Verwaltungskosten und niedriger Sicherheit.Beim Abschluss dieser Police muss der Kunde absolut wahrheitsgemäß niederschreiben, welche Vorerkrankungen er bereits gehabt hat. Wer dort mogelt und zum Beispiel die regelmäßigen Rückenschmerzen zu leichten Verspannungen verniedlicht, kann im Ernstfall sogar seinen Versicherungsschutz verlieren.Bei vielen Vorerkrankungen verweigern die Versicherer eine BU-Police gleich ganz, weil ihnen das Risiko zu hoch erscheint oder sie verlangen einen satten Zuschlag auf den normalen Beitrag.Zudem ist es wichtig, vor Abschluss eines Vertrags Vergleichsangebote einzuholen, weil sich die Kosten und Leistungen sehr unterscheiden.Der Versicherer wird alle Register ziehen, seinem kranken Kunden nachzuweisen, dass er doch noch einen zur bisherigen Beschäftigung vergleichbaren Job auf Teilzeit-Basis ausführen kann und die Versicherung also nicht zahlen muss.

Stiftung Warentest hat im vergangenen Sommer die aktuellen Angebote und Fallstricke unter die Lupe genommen. Von 82 getesteten Policen bekamen 39 ein „sehr gut“. Die Preisunterschiede sind allerdings gewaltig: Ein 30-jähriger Industriemechaniker müsste für eine Rente von 1200 Euro im Monat im günstigsten Fall 696 Euro im Jahr zahlen. Beim teuersten Anbieter wären es 2084 Euro im Jahr. 

Zugegeben: Eine BU abzuschließen ist mühsam. Aber nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder einer tiefen Depression bis zum Tod krank ohne Geld dazustehen, ist eine Katastrophe.

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16 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 17.04.2010, 23:43 UhrAnonymer Benutzer: RDA

    Warum führt unser Staat nicht eine gesetzliche bU-Versicherung mit Kontrahierungszwang und max. 30% Risikoaufschlägen ein? Alternativ wäre auch eine Kopfpauschale ohne Gesundheitsprüfung denkbar. Anbieter hierfür könnten die gesetzlichen Rentenkassen und nicht die private Versicherungswirtschaft sein. Der Staat sollte sich ebenfalls an dieser Versicherung beteiligen: Über die ersatzlose Streichung des Ehegattensplittings für kinderlose Ehepaare, über die Streichung von Landwirtschaftssubventionen und die Streichung von Staatsleistungen an Kirchen.

  • 06.03.2010, 13:53 UhrAnonymer Benutzer: Versicheurngsberater

    Wie immer schauen sie nur auf den beitrag !! Die Unterschied liegt aber definitiv in den Leistungen! Hoher beitrag - Hohe Leistungen - Geringe Ausschlüsse - Wer stellt im bU-Falle den Arzt ? Müssen sie den ärtzlichen Anweisungen des Versicherers folge leisten? Verschreibt ihnen der Versicherer die Medikamente oder ihr Hausarzt ? Verzichtet der Versicherer auf § 163 oder nicht. Die billigen Versicherungen haben alle diese Leistungen nicht - wer hier meinst sparen zu können - schließt lieber keine ab !

  • 25.02.2010, 13:10 UhrAnonymer Benutzer: Peter Perlich

    Gerade psychische Krankheiten werden oft dignoostiziert. ich behaupte mal oft bei beamten und öffentlicher Dienst.... siehe Lehrer.

    Verdacht: Es wird einfach zu viel und zu schnell bU geschrieben. Außerdem könnte sicher in vielen Fällen noch gut was anderes gemacht werden (auch qualifiziert) aber aufgrund guter Absicherung (ÖD zum beispiel) wird in Komlizenschaft mit dem Arzt darüber gar nicht erst nachgedacht. Man sollte das Risiko um solche Fälle bereinigen und dann nocheinmal nachdenken. Macht das bitte mal ein kritischer Journalist? Danke!

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