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kolumne Krötenwanderung: Rentenbescheide prüfen - jetzt!

Kolumne von Anke Henrich

Wetten, Sie wissen nicht, ob Ihre Rentenversicherung später die richtigen Daten von Ihnen hat? Prüfen Sie es nach – so lange Sie noch alle nötigen Unterlagen vorzeigen können. 

Der Senior Hugo Kleine während seiner Arbeit am Empfang einer Behörde Quelle: dpa
Um später die vollständige Rente ausgezahlt zu bekommen, ist es die Pflicht des Versicherten Fakten zur Rentenberechnung lückenlos nachzuweisen Quelle: dpa

Gerade erst wurde bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung und die Knappschaft ihren Rentnern zu wenig ausgezahlt hat. Der Grund: In den einzelnen Berechnungen wurden erworbene Anwartschaften übersehen. Sehr ärgerlich. Aber es gibt eine andere Seite der Medaille: Viele noch Berufstätige kümmern sich auch nicht darum, ob ihrem Rententräger alle nötigen Fakten und Daten ihres Lebenslaufs zur späteren korrekten Rentenberechnung bekannt sind.   

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Denn diese Berechnung ist noch komplizierter, als man sie sich vorstellt. Es fließen ein: Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten, Ersatzzeiten, Berücksichtigungszeiten und Nachteilsausgleiche.

Wasserdichte Nachweisung

Wichtig ist, dass Sie alle Ihre Ansprüche etwa durch Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Arbeitgeberbescheide, Arbeitslosen-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten,  Arztbescheide usw. wasserdicht nachweisen können. Das ist Ihr Job, nicht der der Rentenversicherung! 

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Machen Sie sich die Mühe einer so genannten „Kontenklärung“. Zugegeben, das ist lästiger bürokratischer Aufwand. Aber dieser rechnet sich wenigstens. Das dafür nötige Antragsformular auf Kontenklärung und gute Erläuterungen, wie es richtig geht,  finden Sie hier beim Sozialverband VdK.

Einfacher ist es, beim örtlichen Rentenamt einen eigens dafür angebotenen Termin zu vereinbaren und gleich alle habhaften Unterlagen mitzubringen. 

5 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 20.08.2012, 11:26 UhrLachy

    Mich würde interessieren, was das
    .
    "örtlichen Rentenamt"
    .
    sein soll?
    .
    .
    Anmerkung:
    Meines Wissens, gibt es diese Art von konstruiertem "Amt" gar nicht. Daher bin ich neuigierg auf eine ensprechende Klärung bzw. Textkorrektur.
    .
    MFG
    VM24

  • 16.08.2012, 20:18 UhrWegweiser

    Eine Rentenzahlung, eine Vermögensbildung, ein Kapitalaufbau funktioniert leider nur mit einer stabilen Währung. Mit dieser fällt das gesamte System und leider auch die Staatsfinanzen und die damit verbundenen elementaren Daseinsfürsorge.

    Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Besteuerung von Renten, die ansteigen dürfte. Gerade die Betriebsrenten könnte sich noch für die Unternehmen zu einem finanziellen Sprengsatz entwickeln.

    Die demographische Entwicklung ist ein weiterer Punkt. Arbeiten bis zum Sarg dürfte wohl die Regel werden, sozialverträgliches Ableben, um es einmal überspitzt zu formulieren.

  • 15.08.2012, 18:31 UhrNochberufstaetiger

    Aus eigener Erfahrung kann ich dem Aufruf zu einer früuhzeitigen Konentklärung nur zustimmen. Es ist zwar etwas merkwürdig Berufstätige als "noch Berufstätige" zu bezeichene, in der SAche leigt der Artikel richtig. Ich fand es sehr spannend, mir 25 Jahre nach Ende meines Studiums an meine alte Alma Mater schreiben zu müssen um bestätigt zu bekommen, dass ich keine Urlaubssemester gemacht habe. Aber zum Glück gibt es auch dafür bei der Bfa ein Formular..

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