
Aber wer kommt wann für den Schaden auf und wo gibt es rechtzeitig eine Vorwarnung? Die Ergo-Versicherung hat sich bei Letzterem verdient gemacht.
Im Internet bietet sie unter www.ergo.de/unwetterwarnservice in Kooperation mit dem deutschen Wetterdienst einen kostenlosen sms-Service an. Soll heißen: Per Kurzmitteilungen werden Abonnenten vor Starkregen, Gewitter, Sturm oder Eisglätte so schnell wie machbar gewarnt. Bei den Rechtsfragen wird es komplizierter.
Wer wofür aufkommt:
1. Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden ab Windstärke 8 (63 km/h) am Eigenheim auf - vorausgesetzt Stürme sind ausdrücklich in der Police enthalten.
Mobiliar, das in Folge eines Sturmschadens leidet, gehört zur Hausratversicherung, ebenso Markisen und Satellitenschüsseln. Ersetzt wird die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
2. Fahrzeugschäden
Bekommt das Auto eins aufs Dach, kommt die Kaskoversicherung des Halters dafür auf. In der Teilkaskoversicherung abzüglich der ausgemachten Selbstbeteiligung des Kunden. In der Vollkasko bleibt der Schadenfreiheitsrabatt unbelastet.
3. Haftpflicht
Wenn das eigene, herumwirbelnde Eigentum, ausgelöst durch den Sturm, Schaden beim Nachbarn verursacht, kann das ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein, bei Mehrfamilienhäusern für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
4. Elementarschäden
Läuft nach Sturm und Gewitter der Keller voll Wasser, ist das der schwierigste Fall. Denn nur wenn die so genannten Elementarschäden ausdrücklich mitversichert sind, springt dann die Assekuranz auch ein. Aber gerade dieser Schutz fehlt häufig und wird in Anbetracht der Zunahme solcher Schäden von Seiten der Assekuranzen auch immer teurer zu versichern – wenn überhaupt.














