Lebensversicherung Mehr Transparenz wagen

Lebensversicherung: Politik muss für mehr Transparenz sorgen Quelle: Getty Images

Weil die Lebensversicherer wenig Interesse an transparenten Vorsorge-Policen haben, muss die Politik jetzt handeln. Gerichtsurteile helfen nur bedingt - selbst wenn sie vom Bundesgerichtshof kommen.

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Beim aktuellen Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer geht es um mehr, als die Versicherten fair zu beteiligen (IV ZR 201/17). Die Transparenz eines der beliebtesten Sparprodukte der Deutschen steht auf dem Spiel. Bisher können Versicherte kaum nachvollziehen, wie der Versicherer ihren Anteil an den Reserven kalkuliert. Noch hat der BGH sein Urteil nicht gefällt, sondern erst für Ende Juni eine Entscheidung angekündigt.. Absehbar ist allerdings, dass der Versicherer in diesem Fall wohl nicht hinreichend begründet hat, warum er den Anteil der Versicherten an den Bewertungsreserven gekürzt hat.

Bisher haben die Gerichte nicht allgemein verbindlich entschieden, was der Versicherer bezüglich des Anteils an den Bewertungsreserven offenlegen muss. Zwar billigt der Bundesgerichtshof (BGH) den Versicherten Auskunftsrechte zu (IV ZR 28/15). Allerdings gilt diese Auskunftspflicht immer nur für den jeweiligen Einzelfall. Betroffene müssen ihren Anspruch auf Information also gerichtlich durchsetzen.

Selbst für diese eingeschränkten Rechte sieht der BGH mitunter keine Grundlage. Ein Auskunftsanspruch bestehe nur, wenn dieser dazu diene, einen bestehenden Zahlungsanspruch durchzusetzen, entschied er in einem anderen Fall (IV ZR 213/14). Ohne Einsicht in die Unterlagen des Versicherers können Versicherte jedoch gar nicht feststellen, ob ihnen noch Geld zusteht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ohne Einblick keine Rechte

Mir formaljuristischen Argumenten ist der Intransparenz der Lebensversicherung nicht beizukommen. Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber Fakten schafft. Jeder Versicherer sollte verpflichtet sein, die Kalkulation in verständlicher Art und Weise offenzulegen. So hätten Versicherte, die sich benachteiligt fühlen, die Chance, prüfen zu lassen, ob ihre Abrechnung korrekt ist. Für die Versicherer wäre es die Chance, das Vorurteil zu widerlegen, dass sie Leistungen stets zu Lasten des Versicherten berechnen. 

Bisher hatte die Politik Beißhemmung gegenüber den Lebensversicherern. Ursprünglich sollten die Versicherer nach einer Gesetzesreform von 2014 jedem Versicherten mitteilen, wie viel von seinen Beiträgen als Provision an den Vertrieb fließt. Nach Protesten aus der Versicherungsbranche knickte die Bundesregierung ein und beließ es bei der Pflicht, die Effektivkosten einer Lebensversicherung anzugeben, in der sich auch die Provisionen verstecken.

Ein Mangel an Informationen führt meist zu unüberlegten Entscheidungen. Viele Versicherte wissen momentan nicht, was ihnen zusteht und was nicht. Ebenso unbekannt ist vielen, dass sie keinen individuellen Sparvertrag abgeschlossen haben, sondern in den gemeinsamen Topf eines Kollektivs einzahlen. Überschüsse und Anteile an den Bewertungsreserven sind in der Lebensversicherung kein individuelles Eigentum.

Es gibt nach wie vor Wissenslücken und Vorurteile zur Lebensversicherung. Mehr Information wird es Anlegern leichter machen, die richtige Wahl für den passenden Sparvertrag zu treffen.

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