Lebensversicherung & Co. Was bei der Kündigung von Versicherungen zu beachten ist

Zu wenig Rendite, spontane Geldnot, Unzufriedenheit mit der Assekuranz - es gibt zig Gründe, eine Versicherung zu kündigen. Wer eine Police loswerden möchte, sollte aber auch einiges beachten.

Krankenkassenkarten von gesetzlichen Krankenkassen Quelle: dpa
Kündigungsfristen einhaltenUnabhängig davon, ob es um eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen geht oder eine sogenannte Sonderkündigung, weil beispielsweise die monatlichen Beiträge erhöht wurden, wichtig ist, die Kündigungsfristen einzuhalten. Wird der Termin verpasst, ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag verlängert sich. Die meisten Policen wie die Kfz-Versicherung haben eine dreimonatige Kündigungsfrist, bei Lebensversicherungen ist es dagegen ein Monat - nachschauen ist also unerlässlich. . Quelle: Fotolia
Formalien beachtenAußerdem müssen sowohl ordentliche als auch Sonderkündigungen schriftlich erfolgen. Ein Anruf bei der Assekuranz oder eine E-Mail reichen nicht aus. Es ist außerdem ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Quelle: Fotolia
Kündigungsgrund BeitragserhöhungEin Grund für eine sogenannte Sonderkündigung ist beispielsweise die Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Wer einen Brief von seinem Versicherer bekommt, dass es künftig teurer wird, hat das Recht, die Police - auch vorzeitig - zu kündigen. Die Kündigung muss allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung stattfinden. Zwei Jahre lang zahlen und dann bemängeln, dass es zu teuer ist, geht nicht. In einem solchen Fall müssen Sie ordentlich - sprich: ein bis drei Monate vor Vertragsende - kündigen. Quelle: Fotolia
Ein Feuerwehrmann steht am 13.01.2013 neben einem verunglückten Personenwagen auf der Bundesautobahn A 38 bei Friedland (Niedersachsen). Quelle: dpa
Kündigungsgrund: VertragsbruchSollte sich die Versicherung widerrechtlich vor einer Schadensregulierung drücken, hat der Kunde das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen. Gleiches gilt natürlich auch für die jeweilige Assekuranz, falls der Versicherungsnehmer sich nicht an den Vertrag hält. Quelle: Fotolia
Gebrauchtwagen verschiedener Marken stehen am Dienstag, 5. Februar 2002, bei einem Audi-Haendler in Koblenz zum Verkauf. Quelle: AP
Josefa Luzardo, from the southern Spanish town of Jerez de la Frontera, cries after her house was flooded for the third time this week Quelle: AP
Ein Stift liegt am Montag (13.09.2004) in Schwerin auf einem Kündigungsschreiben für eine Lebensversicherung Quelle: dpa/dpaweb
Neben einer Standmitteilung für eine Lebensversicherung liegen mehrere Euromünzen und Euroscheine Quelle: dpa
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