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Lehren aus der Geschichte: Von Anleihecrash bis Goldverbot

von geld@wiwo.de

Wie wirkten sich die Krisen des vorigen Jahrhunderts auf Anleihen, Währung, Immobilien und Gold aus? Wie steuerten die Regierungen dagegen? Ein Rückblick auf dunkle Kapitel der Wirtschaftsgeschichte.

Anleihecrash

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Käuferschlange nach der Einführung der Deutsche Mark Quelle: dpa
Käuferschlange nach der Einführung der D-Mark: Die neue Währung füllte die Regale und leerte die Kassen von Anleiheanlegern Quelle: dpa

Währungsreform 1948: Mit der D-Mark änderten sich die Spielregeln für Gläubiger. Die Bank Deutscher Länder, Vorgängerin der Bundesbank, setzte je nach Art der Forderung gegenüber der öffentlichen Hand, Unternehmen und Privatpersonen unterschiedliche Quoten fest. Besonders schlecht kamen dabei Inhaber von Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefen weg. Sie büßten 93,5 Prozent ihres Kapitals ein. Wer dagegen noch unbezahlte Rechnungen aus Kauf- oder Werkverträgen vorzuweisen hatte, konnte auf 100 Prozent seiner Forderung pochen – sofern der Schuldner oder seine Rechtsnachfolger noch aufzutreiben waren.

Der Inflation schutzlos ausgeliefert

Kalte Enteignung: Keine andere wirtschaftliche Krise hat die deutschen Lebensversicherten so getroffen wie die Hyperinflation der Zwanzigerjahre. Sie habe die Policen damals praktisch wertlos gemacht, sagt der Aachener Versicherungsexperte Peter Koch. Denn das Geld der Versicherten lag in Zins-Papieren, und die waren der Inflation ausgeliefert. Einige der Versicherten wähnten sich in Sicherheit, da sie Versicherungen in Schweizer Franken oder US-Dollar abgeschlossen hatten. Doch auch ihre Versicherer hatten in deutsche Anleihen, etwa Kriegsanleihen, investiert und konnten die Ansprüche nicht erfüllen. Oft lösten sie Verträge einfach auf. Immerhin sprang der Staat 1925 einem Teil der Versicherten zu Hilfe und wertete ihre Versicherungsvermögen um bis zu ein Viertel auf – das half aber nur, wenn die Verträge noch existierten.

Krieg statt Bau

Hauszinssteuer: Seit 1924 mussten Immobilienbesitzer diese Abgabe zahlen, zunächst um sich so am Wohnungsbau nach dem Ersten Weltkrieg zu beteiligen. Bis 1931 wurde so tatsächlich ein Drittel des Wohnungsbaus finanziert. Die Steuer sollte ausgleichen, dass die Kredite der Hausbesitzer durch die Hyperinflation bis 1923 faktisch von alleine getilgt worden waren. Gestrichen wurde sie erst wieder 1943. Zu diesem Zeitpunkt floss das Geld längst in die Kriegskasse der Nationalsozialisten statt in den Wohnungsbau.

Edelmetallverbot

Gold in der Großen Depression: Mit dem Börsencrash vom 24. Oktober 1929 (Schwarzer Donnerstag) begann die Weltwirtschaftskrise. Die Golddeckung des US-Dollar (20,67 Dollar pro Feinunze) hinderte die amerikanische Notenbank daran, mit einer massiven Ausweitung der Geldmenge gegenzusteuern. Deflation, Bankzusammenbrüche und Massenarbeitslosigkeit folgten. Am 13. Juli 1931 kam es in Deutschland zum Bankencrash. Der Zusammenbruch der Darmstädter und Nationalbank löste einen Run auf die Banken aus. Deutschland führte die Devisenbewirtschaftung ein. Nahezu alle Wirtschaftsnationen setzen damals den Gold-Devisen-Standard aus, was einer Währungsabwertung gegenüber Gold gleichkam. Am 5. April 1933 erlässt US-Präsident Franklin D. Roosevelt eine Durchführungsverordnung, die den privaten Besitz von Gold unter Strafe stellt. US-Bürger hatten ihr Gold zum Festpreis von 20,67 Dollar pro Unze bei der Notenbank abzugeben, anschließend wurde die Parität auf 35 Dollar pro Unze fixiert. Das Goldverbot wurde erst am 31. Dezember 1974, nach dem Zusammenbruch des Gold-Dollar-Standards von Bretton Woods, durch US-Präsident Gerald Ford aufgehoben. Im Deutschen Reich konnte Gold 1934 entsprechend der neuen Parität (4,19 Reichsmark pro Dollar x 35 Dollar pro Feinunze) gegen einen Festpreis von 147 Reichsmark eingelöst werden. Gegenüber der vormals geltenden Goldparität bedeutete dies einen Zuwachs von rund 70 Prozent. Trotzdem: Die Menschen hätten ihr Gold besser behalten.

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