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Nachgerechnet: Wie Versicherer mit Rürup-Renten abkassieren

von Gertrud Hussla Quelle: Handelsblatt Online

Die Rürup-Rente erlaubt es Selbstständigen, steuerbegünstigt fürs Alter zu sparen. Doch manchmal ist es eine Vorsorge für den Vertreter. Der Kunde dagegen sitzt in der Falle.

Bei der Rürup-Rente hilft Rechnen
Bei der Rürup-Rente hilft Rechnen

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Carsten Röller*), 31 Jahre alt, hat sich sehr gewundert. Seit 2006 zahlt er in seine Rentenversicherung „Gerling Basisrente Dynamic“ ein, insgesamt rund 12.000 Euro bis jetzt. Doch laut Bescheid wurden gerade mal gut 6.000 Euro als Guthaben angesammelt. 301 Euro monatlich zahlt Röller künftig, die Beiträge steigen regelmäßig. Doch lohnt sich das für ihn, oder sorgt er hier eher für andere vor? Berechnen können Versicherte das auch selbst, wenn sie alle Daten haben. 

Rente mit 67 ab 2012

Der erste Jahrgang in Deutschland, der für die vollen Rentenbezüge bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss, ist der Geburtsjahrgang 1964. Diese Frauen und Männer sind heute 47 Jahre oder jünger. Das Regelalter für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von Monat zu Monat an. Dadurch soll 2029 die Anhebung auf 67 Jahre erreicht sein.

Bild: dpa

Was hat er überhaupt abgeschlossen? Röller bekommt als Selbstständiger im Alter keine staatliche Rente. Deshalb hat ihm ein Vertreter zu dem Vertrag geraten, zu einer Rürup-Rente. Das heißt, der Staat hilft mit Steuererleichterungen in der Ansparphase, die im Lauf der Jahre immer höher werden. Doch von möglichen Steuererleichterungen sollte sich kein Sparer blenden lassen. 

Die HDI gibt nach Rückfrage Auskunft. Über 5.500 Euro Provision hat Röller bis jetzt bezahlt. Stolze 6,75 Prozent der gesamten Beitragssumme, die er in den vielen Jahren bis zur Rente einzahlt. Üblich sind eher vier Prozent.

Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

  • Anlass

    Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
    „Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“

    Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)

  • Verbraucher

    10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.

  • Ziele

    – Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
    – Vereinfachung der Eigenheimrente
    – Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
    – Stärkung der Verbraucher im Markt
    – Verbesserung des Anlegerschutzes

  • Transparenz

    „Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“

  • Fördergrenzen

    bei der Basisversorgung im Alter:
    – Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20 000 Euro auf 24 000 Euro
    – Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit

  • Riester-Rente

    – Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
    – Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
    – Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
    – Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts

  • Wohn-Riester (1)

    – jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
    – jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
    – Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
    – Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums

  • Wohn-Riester (2)

    – Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
    – Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
    – rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
    – Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung

Mit jeder Beitragserhöhung kassiert die Versicherung erneut Provisionen. Dazu kommen die Verwaltungskosten. Bei Rürup-Renten ist die Verwaltung aufwendiger, da sie besonders stark reglementiert sind. Für Röller betragen die Verwaltungskosten inzwischen über 300 Euro im Jahr.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 16.10.2012, 18:01 UhrMxMeissner

    Ich musste eben mal ganz laut lachen. Über der Überschrift steht als Themenbereich: "Nachgerechnet". Das scheint aber der Autor nicht so genau zu nehmen. Wenn man 190 € mtl. Sparrate in einen Rechner eingibt und die Annahme von 4% als Vergleich zu rate zieht (wie in dem Absatz unter der Aigner zusehen), dann kommt, wenn man Steuern abzieht, also er keinen FA mehr ausschöpfen kann, nach 35 Jahren 140.000 € raus. Und keine 200.000 €, wie im Artikel erwähnt. Wenn man schon HDI in die Pfanne hauen will, dann bitte auch richtig nachrechnen. Mit einer laienhaften Berechnung punktet man vielleicht bei Anfängern, man recherchiert aber nicht seriös. Mit einem gebe ich dem Redakteur allerdings recht: Aufgrund der Nachteile im letzten Absatz halte ich eine Rürup auch für Quatsch.

  • 16.10.2012, 14:53 Uhrwulff

    Man kann heute aber sagen, daß Edelmetall in Relation zum ungedeckten Papiergeld seinen Wert behalten wird.

    So hat z.B. der Goldpreis eine 10-Jahressteigerung von 314% aufzuweisen und Silber ist gar 428% teurer geworden (Zahlen lt.Handelsblatt).

    Der DAX-Aktienbesitzer hat dagegen lediglich 88% Zuwachs gehabt.
    Von wegen Aktien kaufen und dann schlafen.

  • 16.10.2012, 14:48 Uhrwulff

    Das böse Erwachen kommt viel früher.

    Denn so wie es aussieht, werden wir aufgrund der EU-Schuldenvergemeinschaftung alle angesparten Vermögenswerte verlieren.

    Jetzt haben wir schon die Inflation, dann kommt die Hyper-Inflation und anschließend die 3.Währungsreform innerhalb 100 Jahren.

    Wetten?

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