Neue Gesetze und Regelungen Was sich ab Juni für die Deutschen ändert

Das Porto wird teurer, die Krankenkassenbeiträge sinken und die Frauenquote kommt. Auf die Deutschen kommen 2015 zahlreiche Änderungen zu. Auch zum ersten Juni ändert sich einiges. Die Neuerungen im Überblick.

Mietpreisbremse Quelle: dpa
Bestellerprinzip Quelle: dpa
Gefahrhinweise auf Reinigungsmitteln Quelle: Uwe Völkner, Fotoagentur FOX
Betriebssicherheit Quelle: dpa
 Widerrufsrecht Quelle: Fotolia
Frauenquote Quelle: dpa
Energieausweis Quelle: ASSOCIATED PRESS
Assistierte AusbildungSie wird neu eingeführt. Mehr benachteiligte junge Menschen sollen intensiv auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet und zum erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung geführt werden. Eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses sind Kernelemente. Künftig sollen zudem alle jungen Menschen, die ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen, diese erhalten können. Quelle: dpa
Melderechtsgesetz kommt doch nichtAuch geplant war die Änderung des Melderechtsgesetzes zum 1. Mai. Allerdings ist der Termin schon Ende März verschoben worden - auf den 1. November. Dann soll die Verwaltung der Meldedaten durch IT-Standardisierungen einfacher werden. Allerdings wird es weiterhin kein zentrales Melderegister für 82 Millionen Bürger geben. Die insgesamt mehr als 5200 Melderegister sollen aber einen Online-Zugriff bekommen, um so die Daten abrufen zu können. Quelle: dpa
Apotheken:Für Online-Apotheken kommt ein neues Siegel, das Verbrauchern zeigen soll, dass die Online-Apotheke das Recht hat Medikamente übers Internet zu vertreiben. Ab Juli 2015 soll es das EU-einheitliche Online-Siegel geben. Das neue Logo wird ein weißes Kreuz vor grüngestreiftem Hintergrund zeigen. Wer bei solch einer Online-Apotheke kauft, soll vor gefälschten Medikamenten sicher sein. Quelle: AP
Effizienz-Label für HeizungenAb 26. September 2015 müssen erstmals Heizungen und Warmwasserbereiter im Handel ein Effizienzlabel tragen und Mindestanforderungen in Sachen Energieverbrauch erfüllen. Grund ist die europäische Ökodesignrichtlinie für Wärmeerzeuger. Sie gilt nicht für Lufterhitzer, sondern nur für Warmwasserpumpenheizungen bis 400 Kilowatt Wärmeleistung, die mit Gas, Öl oder Strom betrieben werden. Für alle Gerätekategorien gibt es dasselbe Label mit den Klassen A++ bis G und denselben Grenzwerten für den Verbrauch. Doch die Prüfbedingungen sind von Geräteart zu Geräteart unterschiedlich. Laut der Verbraucherzentrale NRW können Quervergleiche daher in die Irre führen. Quelle: dpa
RundfunkbeitragDer Rundfunkbeitrag ist zum 1. April 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesunken. Die Regierungen der Länder haben das entsprechende Gesetz dazu (RÄStV) bereits unterzeichnet und auch die Landtage haben zugestimmt. Quelle: dpa
Ein Mann hat ein Berliner Nummernschild in der Hand Quelle: dpa
Eine Herz-Druck-Massage wird am 13.09.2013 in Münster (Nordrhein-Westfalen) an einer Reanimationspuppe geübt. Quelle: dpa
Eingepacktes Fleisch Quelle: dpa
Der Regler einer Heizung Quelle: dpa
Quecksilberdampflampe Quelle: GNU
Ein Schild mit der Aufschrift «Zoll- KFZ-Steuer» Quelle: dpa
KrankenkassenDie gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf diesem Niveau ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der dürfte im ersten Jahr laut der Verbraucherzentrale NRW im Durchschnitt 0,9 Prozentpunkte betragen, einzelne Kassen dürften aber deutlich darunter liegen. Erwartet wird allerdings, dass der Beitrag in den Folgejahren steigt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verspricht sich mehr Wettbewerb unter den Kassen. Quelle: dpa
Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen fallen weg. Quelle: dpa
Pflegeversicherung:In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und auf 2,6 Prozent für kinderlose Versicherte. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen (Ausnahme: Den zusätzlichen Beitrag von 0,25 Prozent für Kinderlose müssen Arbeitnehmer allein zahlen). Aus den erhöhten Beiträgen sollen die verbesserten Leistungen aus zwei Gesetzen zur Stärkung der Pflege finanziert werden. Darin ist auch ein neu eingerichteter Pflegevorsorgefonds vorgesehen. Dieser soll die für die Zukunft erwarteten Beitragsanhebungen abdämpfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ab 2035 ins Pflegealter kommen. Quelle: dpa
Reha-Leistungen:Die Bundesregierung fördert die Rehabilitation stärker. Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies stärkt den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Quelle: dpa
Berufskrankheiten: Als solche werden nun auch Formen des „weißen Hautkrebses“ und andere Krankheiten anerkannt. Betroffene haben laut der Verbraucherzentrale NRW Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Quelle: dpa
HörbücherHörbücher werden seit dem 1. Januar steuerlich wie Bücher behandelt. Auf Hörbücher zahlen Verbraucher dann nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer und nicht mehr 19 drauf. Dass die Preise für Hörbücher damit fallen werden, ist nicht zu erwarten – Unternehmen werden aller Voraussicht nach den Vorteil für sich einheimsen, so die Verbraucherzentrale NRW. Für E-Books, E-Paper, Apps, Filme, Musik und interessanterweise auch Hörspiele bleiben weiterhin 19 Prozent fällig. Quelle: dpa
Freigrenze:Bei runden Geburtstagen, zur Hochzeit oder Geburt eines Kindes dürfen Arbeitgeber seit dem 1. Januar die Spendierhosen ein wenig lockerer tragen: Ob Blumen, Buch oder Babyspielzeug – für Geschenke zu persönlichen Ereignissen fallen in Zukunft bis zu einem Wert von 60 Euro (bisher: 40 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer) weder Steuern noch Sozialabgaben an. Quelle: dpa
Porto:Seit Januar kostet ein Standardbrief nicht mehr 60, sondern 62 Cent. Auch für Briefe und Postkarten ins Ausland müssen Verbraucher demnächst mehr bezahlen. Bisher sind es 75 Cent, nun werden es 80 Cent. Der Kompaktbrief wird dagegen fünf Cent billiger. Beim Groß- und Maxibrief ändert sich nichts. Die alten Marken können weiterhin benutzt werden – die Zwei-Cent-Marken müssen aber noch hinzugekauft werden. Quelle: dpa
KaffeemaschinenAb dem neuen Jahr dürfen keine Kaffeemaschinen mehr auf den Markt gebracht werden, die keine Abschaltautomatik haben. Die Funktion, den Kaffee warm zu halten, muss demnach zeitlich begrenzt sein. Quelle: dpa
Biomüll:Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beigetragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können. Quelle: dpa
Energie-LabelBei der Energieeffizienz kommen auf Verbraucher zahlreiche Änderungen zu. Seit Jahresanfang sind auch Onlinehändler verpflichtet, das EU-Label zur Energieeffizienz für alle Produktgruppen vollständig abzubilden. Unabhängig vom Online-Handel kommt erstmals das Energie-Label auch für Dunstabzugshauben in der Küche. Bereits ab 20. Februar 2015 dürfen Neugeräte aus der Klasse G nicht mehr in den Handel gebracht werden. Und auch bei den Backöfen gibt es Änderungen beim Energie-Label: Die Unterscheidung geht jetzt bis A+++, was die beste Energie-Effizienzklasse ist. Bisher ging es nur bis A. Ab 20. Februar 2015 dürfen neue Geräte der schlechtesten Klasse nicht mehr verkauft werden. Quelle: dpa
Stromabgaben und -umlagen sinken:Die EEG-Umlage auf Strom sank zum 1. Januar erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2003. Der Anstieg der Strompreise scheint zunächst gebremst. Die Summe aller Umlagen, Abgaben und Steuern geht um 0,15 Cent pro Kilowattstunde zurück. Die Netzentgelte hingegen sinken nicht flächendeckend, sondern entwickeln sich regional unterschiedlich. So ist der Spielraum für Preissenkungen örtlich unterschiedlich groß. Die Einkaufspreise, die die Anbieter selbst für den Strom bezahlen, sind allerdings seit Jahren auf Talfahrt, so dass niedrigere Preise für die Kunden oft auch ohne jede Entlastung bei Umlagen und Entgelten möglich wären, so die Verbraucherzentrale NRW. Quelle: dpa
Dachräume müssen gedämmt werden:Dachräume, die nicht beheizt werden, müssen Hausbesitzer bis Ende 2015 so dämmen, dass der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Davon ausgenommen sind nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die in ihrer Immobilie mindestens seit 1. Februar 2002 selbst wohnen. In diesen Fällen greift die Dämmpflicht erst bei einem Wechsel des Eigentümers. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht. Quelle: dpa
Austauschpflicht für alte HeizkesselÖl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen seit dem 1. Januar nicht mehr betrieben werden. Zunächst sind vor 1985 eingebaute Geräte auszutauschen. Eine Ausnahme gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese schon am 1. Februar 2002 bewohnt haben. Sie dürfen die alten Kessel weiter betreiben. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Pflicht zum Austausch auf Konstanttemperaturkessel üblicher Größe. Quelle: dpa
Kaminöfen:Strengere Vorgaben für Kaminöfen gelten seit Januar 2015 für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid (CO). Waren bisher abhängig von der Geräteart 2,0 bis 2,5 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas zulässig, liegt der Wert für Neugeräte nun generell bei 1,25 Gramm. Der Grenzwert für Staub sinkt von 0,075 auf 0,040 Gramm je Kubikmeter. Diese Werte müssen im Rahmen der Typprüfung nachgewiesen werden, bevor ein Ofen auf den Markt gebracht wird. Quelle: dpa
Meldepflicht für Warmwasser- und Heizwärmezähler: Seit Jahresanfang gilt für neue Warmwasser- und Heizwärmezähler, mit deren Daten die Abrechnung der Betriebskosten erstellt werden, eine Anzeigepflicht. Sowohl Hauseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ein solches Gerät spätestens sechs Wochen, nachdem sie es in Betrieb genommen haben, melden. Dies wird bundesweit im Internet (www.eichamt.de) möglich sein und bei den jeweils für das Mess- und Eichwesen zuständigen Landesbehörden. Wer seinen Zähler nicht meldet, riskiert ein Bußgeld. Quelle: dpa
Dunstabzugshauben bekommen Energie-Label:Ganz neu ist seit dem 1. Januar auch das Label für Dunstabzugshauben in Küchen. Es sieht die Effizienzklassen von A bis G vor. Erfüllt ein Gerät bereits die strengeren Bedingungen für A+, kann der Hersteller freiwillig das Label von A+ bis F nutzen. Bereits ab 20. Februar 2015 dürfen Neugeräte aus der Klasse G nicht mehr in den Handel gebracht werden. Nach und nach verschiebt sich die Skala dann jährlich um eine Klasse nach oben, so dass ab 1. Januar 2020 schließlich die Klassen A+++ bis D gelten. Quelle: dpa
Neue Energieklassen bei BacköfenBei Backöfen wurde zum 1. Januar 2015 das bislang bekannte Label mit der Skala von A bis G ersetzt, da zuletzt praktisch alle Neugeräte in der besten Klasse A lagen. Die überarbeitete Skala erlaubt nun wieder Unterscheidungen, da sie von A+++ bis D reicht. Schon ab 20. Februar 2015 dürfen neue Geräte der Klasse D sowie die schlechtesten der Klasse C nicht mehr in den Verkauf gebracht werden. Quelle: obs
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